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20.01.16
16:29 Uhr
SSW

Lars Harms: Ein weiterer wichtiger Schritt auf den Weg in Richtung mehr Spielerschutz in unserem Land

Presseinformation Kiel, den 20. Januar 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 2 Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften Drs. 18/3606, Drs.18/3716

„Ein weiterer wichtiger Schritt auf den Weg in Richtung mehr Spielerschutz in unserem Land.“

Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um Regelungen im Bereich der stationären
Vertriebsstätten von Sportwetten. Das Suchtpotential von Sportwetten ist ja oftmals höher als
im Allgemeinen erachtet und deshalb gibt es derzeit schon auf dem Verordnungswege eine
Reihe von Regelungen, die der Prävention dienen. Die vorliegende Gesetzesänderung soll diese
verordnungsrechtlichen Regelungen erstatten und Regelungen aus dem Jugendschutz sowie
dem Spielerschutz in eine gesetzliche Grundlage überführen.


Dabei geht es konkret um die Mindestabstände zwischen Wettbüros und
Bildungseinrichtungen. Zudem geht es um das Verbot von Geldspielgeräten sowie um den
Verkauf von Alkohol in den Wettbüros. Der Verkauf von Alkohol soll demzufolge unterbunden
werden. Diese Regelungen sind - wie gesagt - derzeit in einer entsprechenden Verordnung
festgelegt, welche außer Kraft tritt, was so zu einem rechtlichen Vakuum führt. Von daher 2
handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung von der Verordnung zum Gesetz. In
gewisser Weise geht es auch um eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen im
Zusammenhang mit dem Glücksspielgewerbe. Denn auch bei Spielhallen gelten ähnliche
Gesetze. Und auch wenn die verschiedenen Glücksspielangebote in ihrem Suchtpotential
variieren, birgt jede Spielform für sich gewisse Risiken für den Konsumenten. Hier ist und bleibt
der Staat in der Verantwortung. Was im öffentlichen Gesundheitswesen als Grundregel für
den gesamten Suchtbereich gilt, muss aus unserer Sicht selbstverständlich auch für den
Glücksspielbereich gelten: Je größer das Angebot ist, desto höher sind auch die individuellen
und sozialen Folgeschäden. Bei Kindern und Jugendlichen wirken sich mögliche Folgen zudem
noch viel schneller und ausgeprägter aus, als es bei Erwachsenen der Fall ist. Gerade vor diesem
Hintergrund ist es besonders wichtig, den Jugendschutz ernst zu nehmen und dann eben auch
keine rechtlichen Unsicherheiten oder gar ein rechtlich nicht eindeutig geregelten Zustand
entstehen zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung spiegelt genau
diesen Ansatz wider.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html