Lars Harms: Ein weiterer wichtiger Schritt auf den Weg in Richtung mehr Spielerschutz in unserem Land
Presseinformation Kiel, den 20. Januar 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 2 Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften Drs. 18/3606, Drs.18/3716„Ein weiterer wichtiger Schritt auf den Weg in Richtung mehr Spielerschutz in unserem Land.“ Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um Regelungen im Bereich der stationären Vertriebsstätten von Sportwetten. Das Suchtpotential von Sportwetten ist ja oftmals höher als im Allgemeinen erachtet und deshalb gibt es derzeit schon auf dem Verordnungswege eine Reihe von Regelungen, die der Prävention dienen. Die vorliegende Gesetzesänderung soll diese verordnungsrechtlichen Regelungen erstatten und Regelungen aus dem Jugendschutz sowie dem Spielerschutz in eine gesetzliche Grundlage überführen. Dabei geht es konkret um die Mindestabstände zwischen Wettbüros und Bildungseinrichtungen. Zudem geht es um das Verbot von Geldspielgeräten sowie um den Verkauf von Alkohol in den Wettbüros. Der Verkauf von Alkohol soll demzufolge unterbunden werden. Diese Regelungen sind - wie gesagt - derzeit in einer entsprechenden Verordnung festgelegt, welche außer Kraft tritt, was so zu einem rechtlichen Vakuum führt. Von daher 2handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung von der Verordnung zum Gesetz. Ingewisser Weise geht es auch um eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen imZusammenhang mit dem Glücksspielgewerbe. Denn auch bei Spielhallen gelten ähnlicheGesetze. Und auch wenn die verschiedenen Glücksspielangebote in ihrem Suchtpotentialvariieren, birgt jede Spielform für sich gewisse Risiken für den Konsumenten. Hier ist und bleibtder Staat in der Verantwortung. Was im öffentlichen Gesundheitswesen als Grundregel fürden gesamten Suchtbereich gilt, muss aus unserer Sicht selbstverständlich auch für denGlücksspielbereich gelten: Je größer das Angebot ist, desto höher sind auch die individuellenund sozialen Folgeschäden. Bei Kindern und Jugendlichen wirken sich mögliche Folgen zudemnoch viel schneller und ausgeprägter aus, als es bei Erwachsenen der Fall ist. Gerade vor diesemHintergrund ist es besonders wichtig, den Jugendschutz ernst zu nehmen und dann eben auchkeine rechtlichen Unsicherheiten oder gar ein rechtlich nicht eindeutig geregelten Zustandentstehen zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung spiegelt genaudiesen Ansatz wider.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html