Lars Harms: Ein guter Kompromiss
Presseinformation Kiel, den 20. Januar 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 3 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage Drs. 18/1242, 18/3717 „Wir wollen einen Mittelweg, der sowohl den Schutz dieser Tage festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.“ Ähnlich wie auch bei der Begründung zum Antrag der fünf einzelnen Abgeordneten möchte ich zuallererst auch für den SSW deutlich machen, dass die Haltung zu diesen Themen bei den drei Abgeordneten des SSW durchaus grundsätzlich unterschiedlich ist, aber alle der Auffassung sind, dass ein Kompromiss gesucht werden sollte. Wir könnten es uns als Partei und Fraktion sehr einfach machen und auf die Regelungen in Dänemark verweisen, wo sich keine gesetzlichen Vorschriften finden, die regeln, zu welchen Zeiten an den stillen Feiertagen Ruhe eingehalten werden soll. Es wäre auch eher den dänischen Vorstellungen zuwiderlaufend, solches dort überhaupt nur zu denken. Und das obwohl die Religion in Dänemark durchaus formalrechtlich eine stärkere Stellung einnimmt als hier bei uns. Dies illustriert nach unserer Auffassung 2mehr als deutlich, dass es sich also auch bei den Diskussionen, die wir hier führen, nichtum Diskussionen geht, ob man für oder gegen die Kirchen ist. Sondern hier spielenvielmehr Traditionen eine Rolle.Und Tradition bei uns ist es, an diesen Tagen Ruhe einkehren zu lassen. Und dieseTraditionen sind verfassungsrechtlich abgesichert. Auch das stellt hier von unsniemand in Frage. Allerdings kann man schon die Frage stellen, in welcher Bandbreitedieser Schutz der stillen Feiertage gewährt werden muss. Wo ist somit eine Grenzeeinzuziehen? Natürlich kann man diese Frage in manchen Teilen nur subjektivbeantworten. Bei einer Kompromissfindung geht es deshalb für uns einzig und alleindarum, einen Mittelweg zu finden, der sowohl den Schutz dieser Tage weiterhinfestschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.Deshalb haben wir große Sympathie dafür, eine praktikable Lösung für einbestehendes Problem zu ermöglichen. Wir wollen einen Ausgleich zwischen einerweiten Öffnung der zeitlichen Beschränkungen, wie es durchaus auch politischgefordert wird, und dem besonderen Schutz der stillen Feiertage schaffen. Und damacht es Sinn, was die Ruhezeiten angeht, sich an den Regelungen in unseremNachbarland Hamburg zu orientieren. Wenn man schon etwas ändert, dann ist essinnvoll, in der Metropolregion auch eine einheitliche Regelung zu schaffen. Zumal sichdiese Regelung daran orientiert, wann in der dunklen Jahreszeit wirklich Gottesdienste,offizielle Trauer- und Gedenkveranstaltungen und ähnliches üblicherweise stattfinden.Und das ist dann eher in den späten Vormittagsstunden und in den frühen 3Nachmittagsstunden. Diese Zeiträume bleiben auch in Zukunft somit absolut undumfassend geschützt.Und dabei bleibt es einem dann natürlich auch noch unbenommen, wie und aufwelche Art und Weise man der Toten gedenken will. Wir finden, dass dies auch einehöchst persönliche Sache ist und nicht ausschließlich an bestimmte rechtlichvorgegebene Tage gebunden ist. Gleichwohl sehen wir, dass dieses kollektiveGedenken in den deutschen Traditionen verhaftet ist und diese Traditionenschützenswert sind. In unserem Land geht dies über den Schutz des Totensonntags unddes Volkstrauertags und aufgrund dieser Tradition macht es Sinn, hier zu einer Lösungzu kommen, die hoffentlich eine breite Mehrheit haben wird.Was wir aber auch entscheiden müssen ist, ob ein absolutes Veranstaltungsverbot, dasalso auch die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit einschränkt, sonoch haltbar ist. Hier muss der Schutz der stillen Feiertage mit dem Grundrecht aufVersammlungsfreiheit abgewogen werden. Nach unserer Auffassung kann es nichtsein, dass die Versammlungsfreiheit einseitig eingeschränkt wird. Eigentlich darf dieVersammlungsfreiheit nur bei konkreten Gefahrenlagen eingeschränkt werden. Somitwären eigentlich alle Beschränkungen aufzuheben. Und trotzdem sieht auch hier derKompromissvorschlag der fünf Abgeordneten eine mildere Version der Abwägung vor.Also auch hier ist man sich auf dem Kompromisswege einig, nicht dieVersammlungsfreiheit komplett wieder herzustellen, sondern auch hier Rücksicht aufden traditionellen Charakter der stillen Feiertage zu nehmen. In der Abwägungzwischen dem Schutz der stillen Feiertage und dem Recht auf Versammlungsfreiheithalten wir dies für einen guten Kompromiss. 4 Wir dürfen weder das kollektive Gedenken an die Toten in Frage stellen, noch darf der Eindruck entstehen, dass die heutige Entscheidung in irgendeiner Weise gegen die Kirchen gerichtet ist. Das ist nicht das Ziel der Kompromisslösung, die unserer Meinung nach angestrebt werden sollte. Vielmehr wollen wir eine Lösung bekommen, die den verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Rechnung trägt und die eine praktikable Lösung für die Ruhezeiten an den stillen Feiertagen anbietet. Und deshalb werden wir, trotz in Einzelfragen durchaus unterschiedlicher Grundüberzeugungen, dem Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten zustimmen.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html