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20.01.16
15:38 Uhr
SSW

Lars Harms: Ein guter Kompromiss

Presseinformation Kiel, den 20. Januar 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 3 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage Drs. 18/1242, 18/3717

„Wir wollen einen Mittelweg, der sowohl den Schutz dieser Tage festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.“

Ähnlich wie auch bei der Begründung zum Antrag der fünf einzelnen Abgeordneten
möchte ich zuallererst auch für den SSW deutlich machen, dass die Haltung zu diesen
Themen bei den drei Abgeordneten des SSW durchaus grundsätzlich unterschiedlich
ist, aber alle der Auffassung sind, dass ein Kompromiss gesucht werden sollte. Wir
könnten es uns als Partei und Fraktion sehr einfach machen und auf die Regelungen in
Dänemark verweisen, wo sich keine gesetzlichen Vorschriften finden, die regeln, zu
welchen Zeiten an den stillen Feiertagen Ruhe eingehalten werden soll. Es wäre auch
eher den dänischen Vorstellungen zuwiderlaufend, solches dort überhaupt nur zu
denken. Und das obwohl die Religion in Dänemark durchaus formalrechtlich eine
stärkere Stellung einnimmt als hier bei uns. Dies illustriert nach unserer Auffassung 2
mehr als deutlich, dass es sich also auch bei den Diskussionen, die wir hier führen, nicht
um Diskussionen geht, ob man für oder gegen die Kirchen ist. Sondern hier spielen
vielmehr Traditionen eine Rolle.



Und Tradition bei uns ist es, an diesen Tagen Ruhe einkehren zu lassen. Und diese
Traditionen sind verfassungsrechtlich abgesichert. Auch das stellt hier von uns
niemand in Frage. Allerdings kann man schon die Frage stellen, in welcher Bandbreite
dieser Schutz der stillen Feiertage gewährt werden muss. Wo ist somit eine Grenze
einzuziehen? Natürlich kann man diese Frage in manchen Teilen nur subjektiv
beantworten. Bei einer Kompromissfindung geht es deshalb für uns einzig und allein
darum, einen Mittelweg zu finden, der sowohl den Schutz dieser Tage weiterhin
festschreibt und gleichzeitig die Regelungen an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst.



Deshalb haben wir große Sympathie dafür, eine praktikable Lösung für ein
bestehendes Problem zu ermöglichen. Wir wollen einen Ausgleich zwischen einer
weiten Öffnung der zeitlichen Beschränkungen, wie es durchaus auch politisch
gefordert wird, und dem besonderen Schutz der stillen Feiertage schaffen. Und da
macht es Sinn, was die Ruhezeiten angeht, sich an den Regelungen in unserem
Nachbarland Hamburg zu orientieren. Wenn man schon etwas ändert, dann ist es
sinnvoll, in der Metropolregion auch eine einheitliche Regelung zu schaffen. Zumal sich
diese Regelung daran orientiert, wann in der dunklen Jahreszeit wirklich Gottesdienste,
offizielle Trauer- und Gedenkveranstaltungen und ähnliches üblicherweise stattfinden.
Und das ist dann eher in den späten Vormittagsstunden und in den frühen 3
Nachmittagsstunden. Diese Zeiträume bleiben auch in Zukunft somit absolut und
umfassend geschützt.
Und dabei bleibt es einem dann natürlich auch noch unbenommen, wie und auf
welche Art und Weise man der Toten gedenken will. Wir finden, dass dies auch eine
höchst persönliche Sache ist und nicht ausschließlich an bestimmte rechtlich
vorgegebene Tage gebunden ist. Gleichwohl sehen wir, dass dieses kollektive
Gedenken in den deutschen Traditionen verhaftet ist und diese Traditionen
schützenswert sind. In unserem Land geht dies über den Schutz des Totensonntags und
des Volkstrauertags und aufgrund dieser Tradition macht es Sinn, hier zu einer Lösung
zu kommen, die hoffentlich eine breite Mehrheit haben wird.



Was wir aber auch entscheiden müssen ist, ob ein absolutes Veranstaltungsverbot, das
also auch die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit einschränkt, so
noch haltbar ist. Hier muss der Schutz der stillen Feiertage mit dem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit abgewogen werden. Nach unserer Auffassung kann es nicht
sein, dass die Versammlungsfreiheit einseitig eingeschränkt wird. Eigentlich darf die
Versammlungsfreiheit nur bei konkreten Gefahrenlagen eingeschränkt werden. Somit
wären eigentlich alle Beschränkungen aufzuheben. Und trotzdem sieht auch hier der
Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten eine mildere Version der Abwägung vor.
Also auch hier ist man sich auf dem Kompromisswege einig, nicht die
Versammlungsfreiheit komplett wieder herzustellen, sondern auch hier Rücksicht auf
den traditionellen Charakter der stillen Feiertage zu nehmen. In der Abwägung
zwischen dem Schutz der stillen Feiertage und dem Recht auf Versammlungsfreiheit
halten wir dies für einen guten Kompromiss. 4



Wir dürfen weder das kollektive Gedenken an die Toten in Frage stellen, noch darf der
Eindruck entstehen, dass die heutige Entscheidung in irgendeiner Weise gegen die
Kirchen gerichtet ist. Das ist nicht das Ziel der Kompromisslösung, die unserer Meinung
nach angestrebt werden sollte. Vielmehr wollen wir eine Lösung bekommen, die den
verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Rechnung
trägt und die eine praktikable Lösung für die Ruhezeiten an den stillen Feiertagen
anbietet. Und deshalb werden wir, trotz in Einzelfragen durchaus unterschiedlicher
Grundüberzeugungen, dem Kompromissvorschlag der fünf Abgeordneten zustimmen.


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html