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18.12.15
17:05 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voss zum Rückbau von Atomkraftwerken

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 42 – Rückbau von Atomkraftwerken in Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Schleswig-Holstein Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der regionale Abgeordnete von presse@gruene.ltsh.de Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Bernd Voß: Nr. 516.15 / 18.12.2015

Zahl der Zwischenlagerlager auf weniger Standorte reduzieren Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bedanke mich beim Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses für den Bericht. Der Bericht führt wieder vor Augen, dass uns der Rückbau der Atomkraftwerke noch über Jahrzehnte begleiten wird. Es sind zwar Rücklagen für den Rückbau der Atomkraftwerke von etwa 37 Milliarden Euro bei den Energie- konzernen vorhanden - die wahren Kosten für den Rückbau der deutschen Atom- kraftwerke werden jedoch auf bis zu 80 Milliarden Euro geschätzt.
Wie wir bereits mehrfach hier im Landtag thematisiert haben, ist die gesetzliche Grundlage für den Rückbau im Atomgesetz äußerst unbefriedigend. Nach wie vor ist der sogenannte sichere Einschluss möglich. Es gibt keine Fristen, bis wann der Rückbau beantragt werden muss. Der Betreiber kann den Antrag auch wieder zu- rückziehen, wenn z. B. die behördlichen Auflagen zu hoch sind oder sich die Rah- menbedingungen des Rückbaus als zu kostspielig herausstellen.
Der schleswig-holsteinische AKW Betreiber Vattenfall ist zuerst in Brunsbüttel und dann auch in Krümmel in die Verfahrensschritte zum Rückbau eingestiegen.
Warum der schnelle Rückbau: Es gehen über die Jahrzehnte Fachkenntnisse über den Aufbau und die technischen Details verloren; Es wird in einigen Jahrzehnten kaum mehr qualifiziertes Personal für diese Fachbereiche geben. Menschen bilden sich nicht „auf Verdacht“ aus; ein Verlust an Sicherheitskultur ist zu befürchten; die durchgehende Kontrolle der Anlage bleibt erforderlich und es besteht unter anderen politischen Konstellationen immer noch das Risiko des Wiederanfahrens. Es wird zudem wegen der Materialalterung ein Altersmanagement geben müssen. Über Jahrzehnte bleiben noch Arbeitsplätze für den Rückbau an den AKW- Standorten. Und es bleibt letztlich die Frage, ob es denn überhaupt ethisch vertretbar ist, zukünf- Seite 1 von 3 tigen Generationen noch mehr Lasten mit hochradioaktivem Müll aufzubürden.
Welche Anforderungen stellen sich jetzt an den Rückbau: Er muss transparent sowie mit weitgehender und fortlaufender öffentlicher Beteiligungsmöglichkeit erfolgen.
Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil unter anderem kein detailliertes radi- oaktives Kataster vor Beginn des Rückbaues vorliegt, und auch weil sich neue Er- kenntnisse auch während des Rückbaues ergeben.
Auch wenn bei der Freimessung und Freigabe der Rückbaumaterialien derzeit nach § 29 der Strahlenschutzverordnung des sogenannte 10 Mikrosievert Konzept Basis ist, fordern neue Erkenntnisse hier auch zu einer laufenden Überprüfung und Anpas- sung.
Andere Länder haben andere Konzepte bei der Bewertung der Reststrahlung. Vor der Freigabe muss ausgeschlossen werden, dass die Materialen vermischt und ver- schnitten wurden. Natürlich kann es sinnvoll sein, Rückbaumaterial nicht nur zu deponieren, sondern auch in eine Verwertung zu entlassen. Die kann derzeit nach der Freigabe uneinge- schränkt erfolgen. Hier musst im Abfallrecht nachgebessert werden. Es ist nicht klug, weder eine Dokumentation und noch eine Einschränkung in der Verwertung von Ma- terial aus den Rückbauten von Atomkraftwerken zu haben.
Das heißt: freigemessener Bauschutt aus dem AKW Rückbau darf z.B. in den Un- terbau einer Landstraße nicht aber z.B. in den Unterbau von Kinderspielplätzen. Wir begrüßen, dass hier im Land die Rückbauverfahren überprüft werden sollen.
Die Landesregierung hat jetzt frühzeitig Gespräche über eine freiwillige Vereinbarung zum Verwerten und Deponieren des Rückbaumaterials mit Abfallwirtschaft und Krei- sen begonnen. Das ist ein richtiger Schritt.
Die Zwischenlagerung der schwach- und mittelaktiven Abfälle wird in Brunsbüttel am Standort erfolgen. Das Endlager dafür, der Schacht Konrad, wird frühestens 2022 nach dann 50 jähriger Planungs- und Bauzeit betriebsbereit sein. Die Einlagerung wird dann Jahrzehnte dauern. Der Rückbau darf erst beginnen wenn das Atomkraft- werk von Brennstäben befreit ist.
Das dafür in Brunsbüttel gebaute Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll hat aber keine Betriebsgenehmigung. Das ist das Ergebnis eines über 10 Jahren währenden gerichtlichen Klageverfahrens eines Anwohners. Der AKW Betreiber hat jetzt beim Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Genehmigung beantragt. Es bleibt abzuwarten, ob und mit welchen Verstärkungen hier eine neue Genehmigung erteilt wird. Die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Atommüll der norddeut- schen Atomkraftwerke sind ziemlich baugleich.
Ein Endlager für hochradioaktiven Müll, ob mit oder ohne Rückholbarkeit, wird frü- hestens in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts zur Verfügung stehen. Wir müssen deshalb überlegen, die Zahl der Zwischenlagerlager auf einige wenige Standorte zu reduzieren. So kann entsprechend ausgebildetem Personal, Sicherheitstechnik vor- gehalten werden. Dazu gehört auch eine Heiße Zelle – einer Technik zur Reparatur und Umlagerung von z.B. schadhaft gewordenen Castoren mit hochradioaktivem In- halt.

2 Das kann eine unbequeme aber notwendige Konsequenz sein. Standortzwischenla- ger dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.


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