Jürgen Weber zu TOP 39: Keine Verschlechterung für die Hochschulmedizin!
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 17. Dezember 2015TOP 39: Folgen aus der Strukturreform der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau (Drs. 18/3512)Jürgen Weber:Keine Verschlechterung für die Hochschulmedizin!Der vorliegende schriftliche Bericht der Landesregierung und der heutige mündliche Bericht von Ministerin Alheit stellen hinreichend klar, dass nach dem derzeitigen Beratungsstand negative Folgen aus dem Krankenhausstrukturgesetz für das UKSH nicht erkennbar und damit wohl nicht zu erwarten sind. Wachsamkeit bleibt dennoch geboten. Dieser Einschätzung schließt sich die SPD Fraktion an.Ohne alle Argumente der Ministerin wiederholen zu wollen, nur noch einmal kurz ein paar unterstreichende Hinweise. Zum einen wollen wir mal annehmen, dass es nicht das vorrangige Ziel des Krankenhausstrukturgesetzes ist, einen Erfolg bei der Sanierung des UKSH weiterhin zu erschweren – auch wenn man anfangs auf diese Idee hätte kommen können. Denn das Gesetz bringt uns dem Ziel, die Universitätskliniken dadurch zu unterstützen, dass wir endlich eine gesonderte Vergütungsart für Fälle der Hochkostenmedizin erhalten, nicht wirklich näher. Aber gerade das war eigentlich im Berliner Koalitionsvertrag 2013 vereinbart worden. 2Im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers geht es fraglos um richtige und wichtige Dinge wie Qualitätssicherung, Förderung der Pflege und Steuerung der Kapazitäten. Zu prüfen bleibt dabei, dass wenn schon kein Durchbruch für die Hochschulmedizin erfolgt, zumindest keine Verschlechterungen bzw. neue Hürden entstehen.Glücklicherweise kann der Bund hier nicht allein entscheiden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ein Eckpunktepapier erarbeitet, das z.B. vorschlägt, den ab 2017 entfallenen Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag zu ersetzen. Das ist auch gut für ein modernes UKSH.Das Papier sieht auch vor, dass über die Einführung einer Tarifrate und die Streichung der sogenannten Mengendegressionen eine Verbesserung beim Landesbasisfallwert erreicht werden soll – ein Thema, das für unser Universitätsklinikum von großer Bedeutung ist.Steuerung, Effizienz und Qualitätssicherung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen – im Interesse der Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der medizinisch- wissenschaftlichen Weiterentwicklung gleichermaßen.Es ist beruhigend und zu diesem Zeitpunkt nachvollziehbar, dass nach Einschätzung des Ministeriums keine direkten Folgen des Krankenhausstrukturgesetzes auf das mühsam erarbeitete ÖPP-Projekt zum Neubau des UKSH erwartet werden.Ich verstehe den Bericht der Landesregierung als Selbstverpflichtung, bei den anstehenden Gesprächen auf Bundesebene keinem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen, der für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein weitere Stolpersteine auf dem Weg zur finanziellen und baulichen Sanierung in den Weg legen würde.Die Diskussion sollten wir im Sozial- und im Bildungsausschuss vertiefen.