Wolfgang Kubicki zu TOP 24 (Asylverfahren entlasten): Schnelles Anerkennungsverfahren ist zwingende Voraussetzung für das Gelingen von Integration
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 444/2015 Kiel, Donnerstag, 17. Dezember 2015 Innen/Asylpolitik www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Schnelles Anerkennungsverfahren ist zwingende Voraussetzung für das Gelingen von Integration In seiner Rede zu TOP 24 (Asylverfahren entlasten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:„Ein schnelles Anerkennungsverfahren ist die zwingende Voraussetzung für das Gelingen von Integration. Es ist Grundvoraussetzung für eine erfolgrei- che Eingliederung in den Arbeitsmarkt, was wiederum nicht nur für Integra- tion der Flüchtlinge selbst, sondern auch für eine Entlastung der Aufnahme- gesellschaft entscheidend ist.Der Rückstau unbearbeiteter Asylanträge beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt inzwischen bei rund 330.000. Und trotz wie- derholter Ankündigungen ist nicht abzusehen, wann das BAMF in der Lage sein wird, diesen Stau abzuarbeiten. Vielmehr ist es zu erwarten, dass allein im Jahr 2015 die Zahl der unbearbeiteten Anträge auf 500.000 ansteigen wird. Im europäischen Vergleich ist der Bearbeitungsstau in Deutschland damit einmalig. Schon Ende Juli 2014 war der deutsche Bearbeitungsstau wesentlich größer als der aller anderen Staaten.Genauso katastrophal sieht es bei der Dauer der Anerkennungsverfahren aus. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags liegt bei 5,4 Mo- naten. 5,4 Monate ab Antragstellung. Nicht eingerechnet ist hier die Zeit zwischen Ankunft in einem Erstaufnahmelager und der Stellung des Antrags beim BAMF.Dabei liegt in Schleswig-Holstein selbst der Zeitraum zwischen Registrie- rung eines Asylsuchenden und der Antragstellung derzeit bei circa 8 Mona- ten. Bis zur Registrierung kann zudem noch ein Monat vergehen. Das heißt, dass ein Asylverfahren in Deutschland im Regelfall über ein Jahr dauert. Ein Jahr, in dem Energie und Initiative der Asylbewerber faktisch still gelegt sind. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Genau hier setzt der Entwurf an. Das Gesetz soll dabei helfen, individuelle Asylverfahren zu vermeiden und stattdessen jeden, der aus den betroffenen Bürgerkriegsgebieten kommt, zum zumindest vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigen. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits auf europäischer Ebene; sie kann im deutschen Recht aber nicht an- gewandt werden, weil dann alle Mitgliedstaaten Flüchtlinge aufnehmen müssten, einige hierzu aber nicht bereit sind.Durch den vorübergehenden humanitären Schutz erhalten die Bürgerkriegs- flüchtlinge aus Syrien und dem Irak einen sofortigen gesicherten Aufent- haltsstatus, ferner sofortigen Zugang zu Integrationskursen und die soforti- ge Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung. Der Familiennachzug wird jedoch durch Befristung eingeschränkt.Flüchtlinge aus diesen beiden Ländern stellen inzwischen einen Großteil al- ler Asylbewerber. Schon seit Monaten ist Syrien bei den Erstanträgen das am stärksten vertretene Herkunftsland. Allein im November wurden fast 30.000 Erstanträge von syrischen Flüchtlingen gestellt. Der Irak mit rund 4.500 Anträgen stand an dritter Stelle.In Schleswig-Holstein sieht es nicht anders aus.Von derzeit 330.000 anhängigen Erstverfahren entfallen fast 100.000 An- träge auf Syrien (74.875 Personen) und den Irak (19.064 Personen). Rund ein Drittel der Asylanträge entstammt also von Flüchtlingen mit sicherer Bleibeperspektive. Die Gesamtschutzquote von Syrern etwa liegt bei rund 95 Prozent.Und obwohl es nahezu sicher ist, dass diesen Menschen der Flüchtlingssta- tus nach den Genfer Konventionen oder jedenfalls subsidiärer Schutz ge- währt wird, lassen wir sie über ein Jahr untätig in den Flüchtlingsunterkünf- ten und behindern damit ihre Integration.Genau das soll mit der Gewährung des vorübergehenden Schutzes geändert werden. Der Grundrechtsanspruch auf Asyl bleibt dabei voll erhalten. Be- gonnene Asylverfahren werden aber für die Zeit des vorübergehenden hu- manitären Schutzes nicht weitergeführt. Ist der maximale Schutzzeitraum von drei Jahren erreicht, können sie wieder aufgenommen werden.Damit ist der vorübergehende Schutz vor allem auch gegenüber den Plänen des Bundesinnenministers, Syrern zukünftig nur noch subsidiären Schutz zu gewähren, vorzugswürdig. Hier müssten syrische Flüchtlinge ihr Asylgesuch wieder einzeln mündlich beim BAMF darlegen, so dass sich der Stau der An- träge im BAMF weiter vergrößern würde. Zudem müssten die Behörden be- reits nach einem Jahr wieder prüfen, ob die Person noch subsidiär schutzbe- rechtigt ist.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de