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17.12.15
15:09 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 10 und 18: Das bestehende Vertrauen in unsere Landespolizei stärken

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. Dezember 2015


TOP 10 und 18 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten / Antrag „Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein“ (Drs. 18/3655, 18/3642)



Simone Lange:
Das bestehende Vertrauen in unsere Landespolizei stärken


Die Regierungsfraktionen von SPD, Grüne und SSW legen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten vor und schlagen vor, die unabhängige Stelle einer Polizeibeauftragten bei der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein anzusiedeln. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in der Erfüllung des Koalitionsvertrages und einen weiteren Schritt, die partnerschaftliche Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei zu stärken.
Die zukünftige Polizeibeauftragte soll unabhängig sein, eigeninitiativ tätig werden können und an keine Weisung gebunden sein. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, mediative Instrumente in den Vordergrund zu stellen.
Um es klar und deutlich zu sagen: Die oder der zukünftige Polizei- und Bürgerbeauftragte ist keine Ermittlungsstelle, kein Demonstrationsbeobachter und schon gar kein Misstrauensbeauftragter. Er oder sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der 2



Polizei und ist gleichermaßen unabhängige Anlaufstelle für alle bei der Landespolizei Beschäftigten, also Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Polizeibeschäftigte.
Jede oder jeder – unabhängig von seiner Stellung – kann sich also an die Polizeibeauftragte wenden, wenn er Beschwerden oder Eingaben im Zusammenhang mit polizeifachlichen Geschehnissen vornehmen möchte oder vielleicht einfach nur Beratungsbedarf oder Nachfragen hat.
Unabhängig – niedrigschwellig – mediativ: Das wird die Polizeibeauftragte des Landes Schleswig-Holstein sein, die damit das bestehende Vertrauen in unsere Landespolizei stärken und noch deutlicher aufzeigen wird.
Als Polizeibeamtin habe ich selbst die Erfahrung machen können, täglich Entscheidungen treffen zu müssen, die in die Grundrechte anderer Menschen eingreifen. Die meisten dieser Entscheidungen werden ad-hoc bzw. in müssen in kurzer Zeit und anhand oft weniger Anhaltspunkte getroffen werden: Identitätsfeststellung oder nicht, festhalten oder nicht, durchsuchen oder nicht, Zugriff oder nicht.
Ich kann es dem Gegenüber, wie es polizeifachlich heißt, nicht verdenken, dass oft Fragen bleiben: wieso? Wieso hat die Polizei ausgerechnet mich angehalten? Wieso wurde ausgerechnet ich befragt? Wieso wurde ich so behandelt?
Vertrauen basiert auf Gegenseitigkeit und auf Aufklärung. Niemand kann etwas dagegen haben, dass wir mit einer unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten genau zu diesem gegenseitigen Vertrauen beitragen. Oder um es mit Jedis Worten zu sagen: „Ein Jedi benutzt die Macht für das Wissen zur Verteidigung – niemals zum Angriff!"
Wer auch immer hier dem Kollegen Peters unterstellt, er führe einen Rachefeldzug gegen die Polizei, der irrt nicht nur, der geht den „Pfad der Furcht“. Und wohin der führt, das wissen alle, die sich mit der Kunst des Könnens auskennen.
Unser Gesetzentwurf wird im Ausschuss selbstverständlich mit den entsprechenden Anhörungen diskutiert werden und ich würde mich freuen, wenn wir uns am Ende des Gesetzgebungsverfahrens hier mit einem gemeinsamen Ergebnis wieder sehen. 3



Verschließen Sie sich nicht zu früh, liebe Opposition. „Erst fachlich befassen du musst, dann entscheiden du kannst – sonst populistisch du bist.“