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16.12.15
17:14 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Bürgernähe und Transparenz - auch beim Ausbau der Windenergie

Presseinformation Kiel, den 16.12.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 17 Mehr Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie Drs. 18/3641

Bürgernähe und Transparenz – auch beim Ausbau der Windenergie


Mit bekannt werden des OVG-Urteils, zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglich
der Ausweisung von Windeignungsflächen und somit deren Unwirksamkeit, war klar, dass
schnellst möglich eine Neuordnung her muss. Die Landesregierung hat umgehend das Heft in die
Hand genommen und sich mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern der
Windenergie-Branche getroffen. Die Situation wurde mit den Betroffenen erörtert und das
Vorgehen wurde kommuniziert und abgestimmt. Dies hat die Landesregierung getan und das
war gut und richtig. Denn niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran haben, dass die
Windbranche für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft.



Der Ausbau der Windenergie muss in geordneten Bahnen weiter laufen, um einen Wildwuchs zu
verhindern. Die Schritte, die vorerst dafür notwendig waren, wurden in die Wege geleitet und die 2
rechtlichen Grundlagen wurden geschaffen. So wurden das Landesplanungsgesetz sowie der
Planungserlass geändert. Letzterer ist von Bedeutung für Ausnahmeverfahren in den Jahren 2015
bis 2017. Mit diesem Instrument läuft nunmehr der Ausbau der Windenergie in Schleswig-
Holstein. Er wird aber auch die Grundlage bilden für die neuen Regionalpläne.
Anhand eines Kataloges von harten und weichen Tabukriterien sowie Abwägungskriterien wird
entschieden, welche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind und
welche Flächen nicht in Betracht kommen. Das heißt, Flächen wurden ausgeschlossen, bei denen
Windenergie aus rechtlichen oder fachlichen Gründen unmöglich ist oder planerisch nicht
sinnvoll ist.
Die kartografische Überlagerung der harten und weichen Tabu-Kriterien zeigt, dass rund 93 %
der Landesfläche als Tabuzone ermittelt wurden. Das heißt, rund 7 % der Landesfläche sind
theoretisch geeignet, sofern Abwägungskriterien dem nicht entgegenstehen.
In diesem Zusammenhang ist es für den SSW wichtig, dass wie in der alten Windflächenplanung
charakteristische Landschafträume, die beispielsweise die Siedlungsgeschichte widerspiegeln
können, und Denkmalschutzgesichtspunkte eine sehr starke Rolle in der Planung spielen.
Die ermittelten Flächen sind kartografisch dargestellt und öffentlich zugänglich. Da es aber noch
keine genauen Abgrenzungen der Tabu- Abwägungsbereiche gibt, sind die Karten nicht
rechtsverbindlich. Gemeinden und interessierte Bürger haben damit aber bereits jetzt die
Möglichkeit, drauf zuschauen und ihre fachlich begründeten Einwendungen zu machen.
Wie gesagt, die Karten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, die dort dargestellten
Abwägungsbereiche dienen lediglich als Suchräume für zukünftige Vorranggebiete. Daher geht
die Landesplanung derzeit davon aus, dass etwa 1,5 bis 2 % der Landesfläche für die
Windenergienutzung erreicht werden. Das bedeutet, dass rund ein Viertel der dargestellten
Abwägungsbereiche als Windeignungsfläche in Frage kommen. 3
Nach Auffassung des SSW, hat die Landesregierung durch die eingeleiteten und umgesetzten
Maßnahmen bereits wichtige Schritte in Gang gesetzt. Wir haben das Vorgehen stets
unterstützt. Die Verfahren sind transparent und nachvollziehbar. Dies ist für uns von Bedeutung,
denn wir wollen, dass Gemeinden oder Bürger sich entsprechend beteiligen und darüber
entscheiden können, ob sie vor Ort Windkraftanlagen errichten wollen oder nicht.
Seit dem OVG-Urteil ist aber auch klar, dass Gemeindebeschlüsse und Bürgerbeteiligungen
gegen Windkraft nicht als Tabukriterium herangezogen werden dürfen. Allerdings können die
Entscheidungen, sofern fachlich begründet, in besonderer Weise in die fachliche Prüfung
einbezogen werden.
Daher sehen wir das gewählte Verfahren als praktikabel an. Es zeigt sich, dass die Anwendung
der Ausnahmeprüfung und die Zulassung von Ausnahmen ein gangbarer Weg ist, um Anträge zu
genehmigen.