Flemming Meyer: Bürgernähe und Transparenz - auch beim Ausbau der Windenergie
Presseinformation Kiel, den 16.12.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 17 Mehr Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie Drs. 18/3641Bürgernähe und Transparenz – auch beim Ausbau der WindenergieMit bekannt werden des OVG-Urteils, zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne bezüglichder Ausweisung von Windeignungsflächen und somit deren Unwirksamkeit, war klar, dassschnellst möglich eine Neuordnung her muss. Die Landesregierung hat umgehend das Heft in dieHand genommen und sich mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern derWindenergie-Branche getroffen. Die Situation wurde mit den Betroffenen erörtert und dasVorgehen wurde kommuniziert und abgestimmt. Dies hat die Landesregierung getan und daswar gut und richtig. Denn niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran haben, dass dieWindbranche für unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft.Der Ausbau der Windenergie muss in geordneten Bahnen weiter laufen, um einen Wildwuchs zuverhindern. Die Schritte, die vorerst dafür notwendig waren, wurden in die Wege geleitet und die 2rechtlichen Grundlagen wurden geschaffen. So wurden das Landesplanungsgesetz sowie derPlanungserlass geändert. Letzterer ist von Bedeutung für Ausnahmeverfahren in den Jahren 2015bis 2017. Mit diesem Instrument läuft nunmehr der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein. Er wird aber auch die Grundlage bilden für die neuen Regionalpläne.Anhand eines Kataloges von harten und weichen Tabukriterien sowie Abwägungskriterien wirdentschieden, welche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind undwelche Flächen nicht in Betracht kommen. Das heißt, Flächen wurden ausgeschlossen, bei denenWindenergie aus rechtlichen oder fachlichen Gründen unmöglich ist oder planerisch nichtsinnvoll ist.Die kartografische Überlagerung der harten und weichen Tabu-Kriterien zeigt, dass rund 93 %der Landesfläche als Tabuzone ermittelt wurden. Das heißt, rund 7 % der Landesfläche sindtheoretisch geeignet, sofern Abwägungskriterien dem nicht entgegenstehen.In diesem Zusammenhang ist es für den SSW wichtig, dass wie in der alten Windflächenplanungcharakteristische Landschafträume, die beispielsweise die Siedlungsgeschichte widerspiegelnkönnen, und Denkmalschutzgesichtspunkte eine sehr starke Rolle in der Planung spielen.Die ermittelten Flächen sind kartografisch dargestellt und öffentlich zugänglich. Da es aber nochkeine genauen Abgrenzungen der Tabu- Abwägungsbereiche gibt, sind die Karten nichtrechtsverbindlich. Gemeinden und interessierte Bürger haben damit aber bereits jetzt dieMöglichkeit, drauf zuschauen und ihre fachlich begründeten Einwendungen zu machen.Wie gesagt, die Karten haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, die dort dargestelltenAbwägungsbereiche dienen lediglich als Suchräume für zukünftige Vorranggebiete. Daher gehtdie Landesplanung derzeit davon aus, dass etwa 1,5 bis 2 % der Landesfläche für dieWindenergienutzung erreicht werden. Das bedeutet, dass rund ein Viertel der dargestelltenAbwägungsbereiche als Windeignungsfläche in Frage kommen. 3Nach Auffassung des SSW, hat die Landesregierung durch die eingeleiteten und umgesetztenMaßnahmen bereits wichtige Schritte in Gang gesetzt. Wir haben das Vorgehen stetsunterstützt. Die Verfahren sind transparent und nachvollziehbar. Dies ist für uns von Bedeutung,denn wir wollen, dass Gemeinden oder Bürger sich entsprechend beteiligen und darüberentscheiden können, ob sie vor Ort Windkraftanlagen errichten wollen oder nicht.Seit dem OVG-Urteil ist aber auch klar, dass Gemeindebeschlüsse und Bürgerbeteiligungengegen Windkraft nicht als Tabukriterium herangezogen werden dürfen. Allerdings können dieEntscheidungen, sofern fachlich begründet, in besonderer Weise in die fachliche Prüfungeinbezogen werden.Daher sehen wir das gewählte Verfahren als praktikabel an. Es zeigt sich, dass die Anwendungder Ausnahmeprüfung und die Zulassung von Ausnahmen ein gangbarer Weg ist, um Anträge zugenehmigen.