Schleswig-Holstein bekommt unabhängige Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
Nr. 181 / 16. Dezember 2015Schleswig-Holstein bekommt unabhängige Beschwerdestelle für Kinder und JugendlicheDer Landtag hat heute (16. Dezember) der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zum 1. Januar 2016 auch die Aufgabe einer Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein übertragen. „Ich begrüße die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle und freue mich auf diese wichtige Aufgabe. Es ist eine große Herausforderung, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen zu erreichen. Das kann nur durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot und die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen“, sagte die Bürgerbeauftragte, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.Nach dem Gesetz ist es Aufgabe der Beschwerdestelle, für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen Beratung, Begleitung und Unterstützung in Beschwerdefällen zu leisten. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche, wie auch deren Eltern oder andere Personensorgeberechtigte, über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) informiert und beraten sowie deren Anliegen gegenüber dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe vertreten werden. Alle zwei Jahre legt die Beschwerdestelle dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor.„Wichtig ist mir, dass die Aufgaben, die nun der Bürgerbeauftragten übertragen wurden, nicht als pauschale Kritik an der Arbeit der Jugendämter und Einrichtungsträger verstanden werden, sondern vielmehr als ein Instrument, durch das alle Beteiligten im Konfliktfall gewinnen können“, so die Bürgerbeauftragte. Denn es gehe vor allem darum, „Kindern und Jugendlichen, die nicht mit Ämtern und Einrichtungen auf Augenhöhe verhandeln können, eine Stimme zu geben und ihnen Gehör zu verschaffen“.El Samadoni plant nun, zu Beginn des neuen Jahres erste Gespräche mit Akteuren der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu führen.