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16.12.15
09:47 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 6: Es geht um Handlungsfähigkeit und Erfüllung von Vereinbarungen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. Dezember 2015



TOP 6, Gesetzentwurf zur Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR (Drs. 18/3572, 18/3666, 18/3667)



Thomas Rother:
Es geht um Handlungsfähigkeit und Erfüllung von Vereinbarungen


Die Landesregierung legt Ihnen den Gesetzentwurf zur Änderung eines Staatsvertrages und zur Errichtung einer weiteren Anstalt des öffentlichen Rechts zum Portfoliomanagement bei der HSH Nordbank vor. Dieser Gesetzentwurf ist – von einer kleinen Änderung abgesehen – keine Neuigkeit, sondern lag schon zur letzten Landtagssitzung vor und war dort bereits Gegenstand der Beratung. Daher können wir in diesem Fall tatsächlich von praktisch drei Lesungen in diesem Hause sprechen.
Und ich kann überhaupt keinen Zeitdruck, Informationsmangel oder ähnliches feststellen, denn wir haben in den Sitzungen von Finanz- und Beteiligungsausschuss mit den Vertretern des Landesregierung und der beratenden Unternehmen ausführlich über diese Drucksache gesprochen und auch die Fragen aus der letzten Landtagssitzung eingehend erörtert. Zur Sitzung des Finanzausschusses vor 13 Tagen waren alle Abgeordneten eingeladen. Außer den Ausschussmitgliedern war als weiterer Abgeordneter allein der Kollege Dornquast anwesend – alle anderen scheinen sich gut informiert zu fühlen. 2



Hätten wir in der Novembertagung des Landtages eine erste Lesung gehabt, hätten wir dort tatsächlich über Änderungen zu den Staatsverträgen reden können, bevor eine Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft getroffen worden wäre. So bleibt uns nach der hamburger Entscheidung schlicht nur die Möglichkeit, gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung ja oder nein zu diesem Gesetzentwurf zu sagen. Unser Zustimmungsrecht beinhaltet keine Abänderungsbefugnis, Modifikationen können nur von den Verhandlungspartnern ausgehandelt werden. Doch das betrifft ja alles nur die Form und nicht den Inhalt der Gesetzentwürfe.
Den Inhalt haben wir ja bereits in der letzten Tagung erörtert, so dass ich vor allem zu den vorliegenden Anträgen Stellung beziehen möchte. Der CDU-Antrag in der Drucksache 18/3667 besteht ja aus drei Forderungen. Dem dritten Teil dieser Forderungen – fast identisch mit den Forderungen der Hamburger CDU – könnten wir im Wesentlichen sogar zustimmen. Auch wir wollen Vermögensschäden für das Land reduzieren. Wenn sich die Aktionärsstruktur in der Holding widerspiegelt – umso besser.
Es ist richtig, dass keine zusätzlichen Garantien oder ähnliches für die Holding übernommen werden. Es ist richtig, wenn die Auswirkungen auf die maritime Wirtschaft und die Sparkassen Berücksichtigung finden. Dass wir uns für den Standort Kiel und die dortigen Arbeitsplätze einsetzen – gerne gemeinsam. Dass wir uns wie bisher umfassend und zeitnah über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichten lassen – sowieso.
Was nicht geht, ist die Begrenzung der Tätigkeit der neuen Anstalt öffentlichen Rechts allein auf die reine Kreditaufnahme für die 6,2 Milliarden Euro. Schauen Sie in die Begründung. Es könnte notwendig sein, dass die AöR zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitere Gesellschaften gründen oder sich an diesen beteiligen muss. Und sie muss die Papiere natürlich auch wieder loswerden.
Immerhin unterlaufen Sie mit dieser Formulierung Ihre Forderung aus der Ziffer 1 des Antrages nach Halbierung des Betrages der Kreditermächtigung auf 3,1 Milliarden Euro. Begründet wird die Forderung nach der Halbierung dadurch, dass angesichts des offenbar geringen Marktwertes der notleidenden Schiffskredite damit eine zu hohe Kreditermächtigung erteilt werden würde.
In einer vertraulichen Sitzung des Finanzausschusses haben wir ausführlich darüber gesprochen, wie sich die Zahlen herleiten. Daher kann ich nur feststellen, dass die Forderung der CDU hier ein völlig frei gegriffener Betrag ist, der nur genannt wird, um den 3



Landesregierungen irgendwie das Handeln schwer zu machen. Heute Nachmittag werden wir der Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen noch ganz andere Ermächtigungen gewähren.
Hinzu kommt, dass dieser Betrag Gegenstand der Vereinbarung mit den europäischen Gremien ist und welches Signal nach Brüssel und Frankfurt und auch an die Kunden der Bank wäre es wohl, wenn die Länder hier offenkundig nicht den Vereinbarungen nachkämen, sondern sich gerne die Garantieerhöhung und die Senkung der Avalgebühr genehmigen lassen, ohne ihren Teil zur Bewältigung der Situation komplett beizutragen.
Das gilt genauso für die Ziffer 2 des CDU-Antrages, mit welcher eine Begrenzung der Kreditaufnahme auf 75 % des maximalen Garantiebetrages für die bestehende Anstalt öffentlichen Rechts gefordert wird. Dies hat genau dieselbe Wirkung und passt überhaupt nicht zu dem eigentlichen Anlass des gesamten Verfahrens – nämlich der Erhöhung des Garantierahmens von 7 auf 10 Milliarden Euro. Dass beide Beträge vielleicht ausreichen könnten, ist dabei eine ganz andere Frage, die wir heute und hier gar nicht beantworten können.
Grundlegend bleiben die Vereinbarungen mit den europäischen Gremien, die gegenüber einer sofortigen Abwicklung der Bank in der Wirkung mit all ihren Folgen die zu bevorzugende Lösung bleiben.
Nun zum FDP-Antrag: Dort wäre es zwar gut gewesen, die schrecklich formulierte Begründung, die sich auch im Hamburger FDP-Antrag wiederfindet, wegzulassen. Immerhin wurden 6 klare Punkte formuliert. Zum ersten Punkt: Eine beschlussreife Vorlage haben wir. Zum zweiten Punkt – Konzept für Privatisierung: Ich verweise auf die allerletzte Seite der Vorlage und deren letzten Abschnitt: „Die nähere Ausgestaltung der Vorbereitung, etwaige Überlegungen über die Art und Weise des Verkaufs sowie Überlegungen hinsichtlich etwaiger Erwerber werden in den kommenden Monaten zu definieren sein.“ Geben Sie der Landesregierung doch die erforderliche Zeit, ein entsprechendes Konzept vorzulegen! Es ist noch Zeit und jetzt machen Sie hier unnötig Zeitdruck.
Zum dritten Punkt – Ermittlung des konkreten Finanzmittelbedarfs: Das sind bis zu 10 Milliarden Euro bei der FinFo und bis zu 6,2 Milliarden Euro bei der Portfoliomanagement AöR. Ganz wie mit den EU-Instanzen vereinbart. Entsprechend muss auch die Ermächtigung ausgestaltet sein. 4



Ich wiederhole: Welches fatale Signal wäre es, wenn die Länder deutlich machen, dass sie nicht für die Summen der Vereinbarungen eintreten? Welcher Betrag davon tatsächlich fällig wird, steht in der Tat auf einem ganz anderen Blatt. Das könnte dann im weiteren Verlauf durchaus zu einer Absenkung des Kreditrahmens führen – aber eben nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
Damit zum vierten Punkt – Begrenzung der Kreditermächtigungen auf 10 Milliarden Euro: Da wiederhole ich mich: Wir haben die 10 Milliarden Garantiesumme beantragt und die europäischen Instanzen haben uns für 6,2 Milliarden Euro Bad Bank Papiere oben drauf gelegt. Die Alternative dazu wäre die sofortige Abwicklung der Bank. Und das würde für alle Beteiligten definitiv noch teurer werden.
Punkt 5 – zeitlich enge Befristung der Kreditermächtigungen: Das ist nett gesagt. Es müssen aber erst alle Positionen verwertet und abgerechnet sein. Wie lange das dauert – da liefert nur die West LB Anhaltspunkte. Aber es erschließt sich von selbst, dass beide Anstalten kein Selbstzweck sind und nach Zweckerfüllung dann aufzulösen sind.
Punkt 6 – Zeitnahme Berichterstattung: Das macht die Landesregierung bereits sehr detailliert und in vorbildhafter Weise. Und ich bin sicher, sie wird das auch weiterhin tun.
Wir bringen hier eine schwierige Entscheidung auf den Weg zur Beschlussfassung am kommenden Freitag. Diese Entscheidung wird das Land unzweifelhaft Geld, viel Geld, kosten. Die Fehler, die zu dieser Situation führten, sind aber vor zehn Jahren gemacht worden und nicht heute. Auch wenn die Bank heute besser da steht als noch vor wenigen Jahren, kann sie sich leider aus eigener Kraft nicht retten.
Es ist unsere Aufgabe, den Vermögenschaden für die Landeskasse möglichst gering zu halten. Es geht nicht um Blankoschecks, sondern um Handlungsfähigkeit und um die Erfüllung der Vereinbarungen mit den europäischen Instanzen. Die Volksbanken werben damit, den Weg frei zu machen. Und genau das sollten wir tun.