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15.12.15
15:11 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug: Kooperation darf nicht zulasten eines familienorientierten Strafvollzuges gehen

Presseinformation

Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 437/2015 Kiel, Dienstag, 15. Dezember 2015
Justiz/ Zusammenarbeit mit Hamburg



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Kooperation darf nicht zulasten eines familienorientierten Strafvollzuges gehen Zu einer möglichen Kooperation der Länder Hamburg und Schleswig- Holstein im Strafvollzug erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug Ekkehard Klug:
„Die Prüfung einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der vollzuglichen Qualität ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn nach derzei- tigem Stand der Eindruck entsteht, als würde vor allem Hamburg von den erhofften Synergieeffekten profitieren.
Zudem bleibt weiterhin offen, wie die geplante Kooperation mit der ange- strebten Weiterentwicklung eines resozialisierungsfördernden Strafvollzugs in Einklang zu bringen ist.
Gerade eine Zusammenarbeit im Bereich der Unterbringung von Frauen soll- te deshalb unter dem Vorbehalt eines familienorientierten Vollzugs stehen. Da im Frauenvollzug unterschiedliche Straftäterinnen mit grundsätzlich an- deren Behandlungsbedürfnissen bei einem geringeren Angebot an Maß- nahmen und Unterbringungssituationen gemeinsam untergebracht werden, ist die Resozialisierung von inhaftierten Frauen ohnehin schon mit Widrig- keiten verbunden. Diese sollte durch eine noch herkunftsfernere Unterbrin- gung und damit verbundene längere Fahrtzeiten für Angehörige nicht noch weiter erschwert werden.
Sollte es zu einer länderübergreifenden Kooperation kommen, darf diese deshalb weder zu einer Beeinträchtigung der Resozialisierung von Frauen führen, noch durch Standardabsenkungen bei familienorientieren Hilfsange- boten und Besuchszeiten zu Lasten von Kindern inhaftierter Mütter gehen.
Gegebenenfalls muss ein Staatsvertrag – sofern sich beide Landesregierun- gen für das Kooperationsmodell entscheiden – in der parlamentarischen Be- ratung ‚auf Herz und Nieren‘ geprüft werden.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de