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20.11.15
12:11 Uhr
SSW

Lars Harms: Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach

Presseinformation Kiel, den 19. November 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 32 Bestandsabbau ermöglichen- Belastungsspitzen abfedern Drs. 18/3558


„Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach.“


Die Justizministerin berichtete mehrmals dem Innen- und Rechtsausschuss über die Situation
der Strafkammern in Kiel: am 27. Februar 2013, 25. Juni 2013, 27. März 2014 und zuletzt am 19.
Januar diesen Jahres. Ihre Berichte sind öffentlich zugänglich und per Mausklick im
Landtagsinformationssystem zugänglich. Wir diskutieren hier über die Situation der
Strafkammern und kennen deren Ausgestaltung genau. Es ist bekannt, wie viele Strafsachen-
Eingänge die Kammern haben und wie viele davon erledigt werden konnten. Alle Zahlen liegen
vor. Das ist eine Transparenz, die ich mir in allen Bereichen wünschen würde.
Der Befund der Justizministerin ist dabei eindeutig und könnte folgendermaßen
zusammengefasst werden: ja, es ist schwierig, aber langsam entspannt sich die Lage. Die
Belastungsspitzen aufgrund von besonders umfangreichen Wirtschaftsverfahren werden in
absehbarer Zeit zurückgehen. 2
Über diese Informationen vor dem Ausschuss hinaus liegt die Antwort auf eine Kleine Anfrage
der CDU vor, die ausführlich Situation und Entwicklungsperspektiven der Strafkammern
beschreibt. Auch das, Frage und Antwort, sind öffentlich zugänglich und barrierefrei zu
erhalten. Die Landesregierung kommt also ihrer Informationspflicht nach; und das möchte ich
betonen, nicht nur dem Parlament, sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber. Das ist
Transparenz!
Es ist das gute Recht der Opposition, noch mehr Informationen einzufordern. Allerdings sollte
das mit Augenmaß geschehen. Ich finde es unglaubwürdig, wenn einem enorm angespannten
Bereich, und das ist nach Darstellung der Justizministerin die Lage am Landgericht Kiel,
mutwillig noch mehr Arbeit aufgebürdet wird. Genau das kommt dabei heraus, wenn zweimal
im Jahr Berichte gefertigt werden müssen; schließlich müssen die Daten in einem separaten
Arbeitsgang erhoben und interpretiert werden.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Gewinn zusätzliche Informationen bringen
können. Schließlich meint die antragstellende Fraktion schon das Rezept für den
beschleunigten Bestandsabbau in der Tasche zu haben: Der erste Teil des Antrags fordert die
Einrichtung einer zeitlich befristeten Großen Strafkammer. Das soll die Belastungsspitzen
abfedern; gemeint ist wohl: soll die Verfahrensdauer beschleunigen. Dabei soll es ausdrücklich
keine Umbesetzung aus dem Bestand geben. Wie die genaue Ausgestaltung auch aussehen
kann - ob etwa Zeitverträge geschlossen werden sollen – ist dabei allerdings noch offen.
Allerdings ist völlig klar, dass eine Neueinrichtung einer Strafkammer nach diesen Prämissen
zwingend Neueinstellungen nach sich ziehen wird. Das ist haushaltsrelevant. Warum stellt die
CDU ihren Antrag dann nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen? Das wäre das richtige und
angemessene Verfahren, um die Kosten für Neueinstellungen in die Verhandlungen
einzubringen. So aber, mit dem vorliegenden Antrag, macht die antragstellende Fraktion sich
einen schlanken Fuß. Gegenfinanzierung? Fehlanzeige! 3
Deshalb müsste der Antrag eigentlich im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden,
damit die CDU dann noch ihre Gegenfinanzierungs-Hausaufgaben machen kann. Ohne seriöse
Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge kann man den Antrag nur ablehnen.