Lars Harms: Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach
Presseinformation Kiel, den 19. November 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 32 Bestandsabbau ermöglichen- Belastungsspitzen abfedern Drs. 18/3558 „Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach.“Die Justizministerin berichtete mehrmals dem Innen- und Rechtsausschuss über die Situationder Strafkammern in Kiel: am 27. Februar 2013, 25. Juni 2013, 27. März 2014 und zuletzt am 19.Januar diesen Jahres. Ihre Berichte sind öffentlich zugänglich und per Mausklick imLandtagsinformationssystem zugänglich. Wir diskutieren hier über die Situation derStrafkammern und kennen deren Ausgestaltung genau. Es ist bekannt, wie viele Strafsachen-Eingänge die Kammern haben und wie viele davon erledigt werden konnten. Alle Zahlen liegenvor. Das ist eine Transparenz, die ich mir in allen Bereichen wünschen würde.Der Befund der Justizministerin ist dabei eindeutig und könnte folgendermaßenzusammengefasst werden: ja, es ist schwierig, aber langsam entspannt sich die Lage. DieBelastungsspitzen aufgrund von besonders umfangreichen Wirtschaftsverfahren werden inabsehbarer Zeit zurückgehen. 2Über diese Informationen vor dem Ausschuss hinaus liegt die Antwort auf eine Kleine Anfrageder CDU vor, die ausführlich Situation und Entwicklungsperspektiven der Strafkammernbeschreibt. Auch das, Frage und Antwort, sind öffentlich zugänglich und barrierefrei zuerhalten. Die Landesregierung kommt also ihrer Informationspflicht nach; und das möchte ichbetonen, nicht nur dem Parlament, sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber. Das istTransparenz!Es ist das gute Recht der Opposition, noch mehr Informationen einzufordern. Allerdings solltedas mit Augenmaß geschehen. Ich finde es unglaubwürdig, wenn einem enorm angespanntenBereich, und das ist nach Darstellung der Justizministerin die Lage am Landgericht Kiel,mutwillig noch mehr Arbeit aufgebürdet wird. Genau das kommt dabei heraus, wenn zweimalim Jahr Berichte gefertigt werden müssen; schließlich müssen die Daten in einem separatenArbeitsgang erhoben und interpretiert werden.Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Gewinn zusätzliche Informationen bringenkönnen. Schließlich meint die antragstellende Fraktion schon das Rezept für denbeschleunigten Bestandsabbau in der Tasche zu haben: Der erste Teil des Antrags fordert dieEinrichtung einer zeitlich befristeten Großen Strafkammer. Das soll die Belastungsspitzenabfedern; gemeint ist wohl: soll die Verfahrensdauer beschleunigen. Dabei soll es ausdrücklichkeine Umbesetzung aus dem Bestand geben. Wie die genaue Ausgestaltung auch aussehenkann - ob etwa Zeitverträge geschlossen werden sollen – ist dabei allerdings noch offen.Allerdings ist völlig klar, dass eine Neueinrichtung einer Strafkammer nach diesen Prämissenzwingend Neueinstellungen nach sich ziehen wird. Das ist haushaltsrelevant. Warum stellt dieCDU ihren Antrag dann nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen? Das wäre das richtige undangemessene Verfahren, um die Kosten für Neueinstellungen in die Verhandlungeneinzubringen. So aber, mit dem vorliegenden Antrag, macht die antragstellende Fraktion sicheinen schlanken Fuß. Gegenfinanzierung? Fehlanzeige! 3Deshalb müsste der Antrag eigentlich im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden,damit die CDU dann noch ihre Gegenfinanzierungs-Hausaufgaben machen kann. Ohne seriöseGegenfinanzierung ihrer Vorschläge kann man den Antrag nur ablehnen.