Mit dem Flemming Meyer: Mit dem Wohnraumförderungs-Programm 2015 bis 2018 haben wir die soziale Wohnraumförderung im Visier
PresseinformationKiel, den 19.11.2015 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 23 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Drs. 18/3523 Mit dem Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir die soziale Wohnraumförderung im VisierDass wir uns in dieser Wahlperiode bereits öfter mit dem Thema Schaffung und Förderung vonWohnraum befasst haben, macht deutlich, dass es hierbei um ein politisches Thema geht, woHandlungsbedarf besteht. Dies bestreitet niemand.Es gibt aber auch Gründe, für diesen Engpass und der ist, wie so häufig, in den Fehlern derVergangenheit zu finden. Diese Fehler holen uns nun ein.Anstatt dafür zu sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum vorgehalten und gebaut wird, wurdenseinerzeit Bürokomplexe oder teures Eigentum gebaut. Solche Fehler holen uns jetzt ein. 2Nicht erst seit dem Flüchtlingszustrom stehen wir vor dem Problem, dass uns bezahlbarer undangemessener Wohnraum fehlt. Dieses Problem spüren wir seit Jahren, aber der Druck istgewachsen. Nun ist es ja nicht so, dass wir dem untätig zugesehen haben. Denn es isttatsächlich unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Landgerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, von privat sowohl als auch öffentlich,wird kräftig agiert. Wir sorgen dafür, dass dies so fortgesetzt werden kann.Mit der Errichtung des Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir fürSchleswig-Holstein ein Finanz-Programm auf die Beine gestellt, dass insbesondere die sozialeWohnraumförderung im Visier hat. Das Programmvolumen für die sozialeWohnraumförderung beläuft sich jährlich auf 90 Mio. Euro – über den gesamtenPlanungszeitraum gesehen sind dies 360 Mio. Euro. Zudem sind für das Projekt „Neuesgemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge“ mindestens 20 Mio. Euro vorgesehen.Wichtig ist, dass dieses Programm flexibel auf die verschiedenen Regionen und Bedarfe imLand angewendet werden kann. Denn der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sichnicht über einen Kamm scheren. Die Bevölkerungsstrukturen und die Bedarfe im ländlichenRaum sind anders als in den Städten. Mit dem Programm werden die kommunalen bzw.regionalen Förderbudgets fortgesetzt. Damit gewährleisten wir der kommunalen EbenePlanungssicherheit in Bezug auf die Wohnraumförderung.Doch jedes Förderprogramm ist nur so effektiv wie es die Rahmenbedingungen zulassen. Wennes jetzt darum geht, zügig Wohnraum zu schaffen, dann müssen auch die entsprechendenrechtlichen Vorgaben dieser Zügigkeit angepasst werden. Das hat die Landesregierung bereitsgetan. Das Innenministerium hat jüngst einen Leitfaden herausgegeben, zum erleichtertenBauen von Wohnungen und Unterkünften in Schleswig-Holstein. Der Leitfaden gibt Hinweisezugunsten kurzfristiger und zügiger Planungs- und Umsetzungsszenarien und richtet sich 3entsprechend an die Kommunen und Investoren. Er beinhaltet eine aktuelle Auflistung –November 2015 – von rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinfachungen, Klarstellungen undHinweisen auf Standardabsenkungen. Es gibt sie also bereits, die Vereinfachungen undStandartabsenkungen. Und es kann durchaus sein, dass künftig weitere Möglichkeitengefunden werden. Jedoch ist dies eine Gratwanderung. Denn eingeführte Standards habenmeistens ihre Berechtigung. Daher sollte immer abgewogen werden, wieweit Vereinfachungenund Standardabsenkungen der Sache letztendlich noch dienen.Alles in allem, möchte ich festhalten, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus demInnenministerium immer noch auf einem guten Weg ist und dass es jetzt insbesondere auf diekommunalen Planungsprozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort entwickelt.