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19.11.15
18:15 Uhr
SSW

Mit dem Flemming Meyer: Mit dem Wohnraumförderungs-Programm 2015 bis 2018 haben wir die soziale Wohnraumförderung im Visier

Presseinformation
Kiel, den 19.11.2015 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 23 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Drs. 18/3523


Mit dem Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir die
soziale Wohnraumförderung im Visier


Dass wir uns in dieser Wahlperiode bereits öfter mit dem Thema Schaffung und Förderung von
Wohnraum befasst haben, macht deutlich, dass es hierbei um ein politisches Thema geht, wo
Handlungsbedarf besteht. Dies bestreitet niemand.
Es gibt aber auch Gründe, für diesen Engpass und der ist, wie so häufig, in den Fehlern der
Vergangenheit zu finden. Diese Fehler holen uns nun ein.
Anstatt dafür zu sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum vorgehalten und gebaut wird, wurden
seinerzeit Bürokomplexe oder teures Eigentum gebaut. Solche Fehler holen uns jetzt ein. 2
Nicht erst seit dem Flüchtlingszustrom stehen wir vor dem Problem, dass uns bezahlbarer und
angemessener Wohnraum fehlt. Dieses Problem spüren wir seit Jahren, aber der Druck ist
gewachsen. Nun ist es ja nicht so, dass wir dem untätig zugesehen haben. Denn es ist
tatsächlich unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Land
gerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, von privat sowohl als auch öffentlich,
wird kräftig agiert. Wir sorgen dafür, dass dies so fortgesetzt werden kann.
Mit der Errichtung des Wohnraumförderungs-Programms 2015 bis 2018 haben wir für
Schleswig-Holstein ein Finanz-Programm auf die Beine gestellt, dass insbesondere die soziale
Wohnraumförderung im Visier hat. Das Programmvolumen für die soziale
Wohnraumförderung beläuft sich jährlich auf 90 Mio. Euro – über den gesamten
Planungszeitraum gesehen sind dies 360 Mio. Euro. Zudem sind für das Projekt „Neues
gemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge“ mindestens 20 Mio. Euro vorgesehen.



Wichtig ist, dass dieses Programm flexibel auf die verschiedenen Regionen und Bedarfe im
Land angewendet werden kann. Denn der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sich
nicht über einen Kamm scheren. Die Bevölkerungsstrukturen und die Bedarfe im ländlichen
Raum sind anders als in den Städten. Mit dem Programm werden die kommunalen bzw.
regionalen Förderbudgets fortgesetzt. Damit gewährleisten wir der kommunalen Ebene
Planungssicherheit in Bezug auf die Wohnraumförderung.



Doch jedes Förderprogramm ist nur so effektiv wie es die Rahmenbedingungen zulassen. Wenn
es jetzt darum geht, zügig Wohnraum zu schaffen, dann müssen auch die entsprechenden
rechtlichen Vorgaben dieser Zügigkeit angepasst werden. Das hat die Landesregierung bereits
getan. Das Innenministerium hat jüngst einen Leitfaden herausgegeben, zum erleichterten
Bauen von Wohnungen und Unterkünften in Schleswig-Holstein. Der Leitfaden gibt Hinweise
zugunsten kurzfristiger und zügiger Planungs- und Umsetzungsszenarien und richtet sich 3
entsprechend an die Kommunen und Investoren. Er beinhaltet eine aktuelle Auflistung –
November 2015 – von rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinfachungen, Klarstellungen und
Hinweisen auf Standardabsenkungen. Es gibt sie also bereits, die Vereinfachungen und
Standartabsenkungen. Und es kann durchaus sein, dass künftig weitere Möglichkeiten
gefunden werden. Jedoch ist dies eine Gratwanderung. Denn eingeführte Standards haben
meistens ihre Berechtigung. Daher sollte immer abgewogen werden, wieweit Vereinfachungen
und Standardabsenkungen der Sache letztendlich noch dienen.
Alles in allem, möchte ich festhalten, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus dem
Innenministerium immer noch auf einem guten Weg ist und dass es jetzt insbesondere auf die
kommunalen Planungsprozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort entwickelt.