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19.11.15
16:29 Uhr
SSW

Lars Harms: Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht und wir dürfen nicht nachlassen, dieses Recht zu verteidigen

Presseinformation Kiel, den 19. November 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 19 Anträge zur Flüchtlingspolitik Drs. 18/3530 u.a.

„Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht und wir dürfen
nicht nachlassen, dieses Recht zu verteidigen.“


Der Ton in der Flüchtlingspolitik wird härter, vor allem von Seiten Berlins. Aber auch in unseren
Nachbarländern ändern sich die Positionen und Vorgehensweisen. Der Ruf wird laut, die
Aufnahmepolitik zu verschärfen. Dazu muss man aber auch sagen, dass seit dem Sommer
nichts anderes geschehen ist. Woche für Woche werden neue Maßnahmen verkündet oder
stehen zur Verhandlung. Und dabei kann jeder sehen, dass die Dinge sich nur in eine ganz
bestimmte Richtung entwickeln: Nämlich zu einer Verschärfung der bisherigen
Asylregelungen. Für uns als SSW steht in dieser Hinsicht fest, dass das Asylrecht nicht
ausgehöhlt werden darf. Im Moment, muss man sagen, stehen wir kurz davor. Asyl auf Zeit,
Sichere Herkunftsstaaten, Streichung der Rechtsmittel – all diese Dinge, die derzeit diskutiert
werden, können letztendlich ein Ausdünnen des Asylrechts bedeuten. Davor kann und muss ich 2
an dieser Stelle nur warnen. Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht und wir
dürfen nicht nachlassen, dieses Recht zu verteidigen.
Die Politik darf jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken und den einfachsten Weg wählen, in
dem nur noch Asyl für diejenigen gilt, die zuerst da waren. Auch die Errichtung von
Grenzzäunen und ähnlichem wären sicherlich eine verhältnismäßig einfache wie auch
plakative Lösung. Jedoch handelt es sich dabei um nicht mehr als ein Placeboeffekt. Ein
Grenzzaun, um das gesamte deutsche Bundesgebiet, wird die Menschen jedenfalls nicht davon
abhalten, ihren Weg zu uns zu finden. Und auch Grenzkontrollen oder Schleierfahndungen
werden sie wohl kaum aufhalten können. Fakt ist doch, dass es in Verbindung mit der
Flüchtlingsfrage schlichtweg keine einfachen Lösungen geben kann oder gar geben darf. Die
Bestrebungen von Seiten des Bundesinnenministers, syrische Flüchtlinge nach einem Jahr
wieder zurück in ihre Heimat zu schicken, ist schlichtweg zynisch. Ein Syrer kann derzeit nicht
zurückkehren! Das wissen wir und dazu brauche ich an dieser Stelle auch nichts weiter
hinzuzufügen. Wiedermal wird die einfachste Lösung hervorgetan, welche nach meiner
Auffassung an Zynismus und Absurdität kaum zu übertreffen ist.
Was auch nicht weiter angehen kann, ist die Tatsache, dass die verlauteten Zusagen, die in
Bezug auf das BAMF gemacht worden sind, bisher nicht in die Tat umgesetzt worden sind. Von
der großen Ankündigung, die Behörde mit 1000 zusätzlichen Mitarbeitern zu unterstützen, ist
bisher nichts erreicht worden. Warum das so ist, wüsste ich an dieser Stelle auch gerne. Es
bleibt unverständlich. Wertvolle Zeit geht an dieser so entscheidenden Stelle verloren. Zeit, die
wir wahrscheinlich nicht in Überfluss haben und die Flüchtlinge erst recht nicht. Ohne
offiziellen Bescheid von Seiten der Behörden, kann eine Integration nur erschwert angegangen
werden. Und genau das wollen wir nicht: Menschen in der Warteschleife verharren lassen. Ein
Kommentar der Tagesschauredaktion hat es vor einigen Tagen ganz ähnlich formuliert: ,, Jeder
Schritt, der das Warten der Flüchtlinge in den Camps, Turnhallen und Unterkünften verlängert,
ist Desintegration mit Methode.“ Harte Worte, die aber deswegen es nicht weniger Wert sind, 3
gehört zu werden. Leider ist es derzeit so, dass sich Wunsch und Realität immer weiter
voneinander entfernen. An dieser Stelle muss dringend gegengesteuert werden. Und das geht
nur, wenn die Arbeitsverträge für die 1000 neue Mitarbeiter beim BAMF endlich ausgestellt
werden.



Auf der anderen Seite gibt es aus unserer Sicht auch erfreulicheres von Seiten der
Bundesrepublik zu berichten. So ist es beispielsweise nicht zur Errichtung von den intensiv
diskutierten Transitzentren, in Anlehnung an das Flughafenmodell, gekommen. Wir begrüßen
es, die betroffenen Flüchtlinge auch wie in der Vergangenheit nach rechtsstaatlichen
Prinzipien zu behandeln. Ohnehin würde die viel erörterte Zielgruppe der Balkanflüchtlinge
lediglich ungefähr 5 % der Gesamtzahl an zu uns kommenden Menschen ausmachen. Was sich
in Bezug auf die verbleibenden 95% ändern oder gar verbessern soll, wurde einfach
ausgeklammert.



Auf Landesebene hat die rot-grün-blaue Regierung das jedenfalls nicht getan und hat im
Allgemeinen die 100% in Blick. Dazu braucht man sich nur die Nachschiebeliste zum Haushalt
ansehen. Mit den Änderungsvorschlägen zum Haushaltsentwurf zeichnet sich eine
strategische Aufstockung, der Behörden und anderen Einrichtungen bei uns im Land ab. Diese
soll zur Entlastung und Besserstellung in Bezug auf Flüchtlinge und Asylbewerber bei uns in
Schleswig-Holstein führen. Zweifelsfrei ist dies eine große haushälterische Herausforderung,
die auch in Zukunft nicht von Anpassungen frei ist. Für das kommende Jahr wird es daher einen
höheren Personalstand an den Familiengerichten geben. Auch für die regelmäßig anfallenden
Ausgaben, wie etwa für Dolmetscher an den Gerichten, werden mehr Mittel zur Verfügung
gestellt. Zudem werden die heutigen und künftigen Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer
zusätzlichen Summe von 180 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden zusätzliche
Mittel für Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, Deutschkurse für Flüchtlinge, der Betreuung 4
von geflüchteten Kindern in den Kitas sowie für die IT-Ausstattung der
Erstaufnahmeeinrichtungen bereitgestellt. Hinzu kommen 300.000 € für die kreisfreien
Städte, die besonders von Transitflüchtlingen betroffen sind. Damit werden insbesondere
Flensburg, Kiel und Lübeck entlastet und das, obwohl dies strenggenommen keine Aufgabe des
Landes darstellt. Deswegen ist es jedoch nicht weniger wichtig, den weiterreisenden Männern
und Frauen beim Zwischenstopp bei uns im Land einen vernünftigen Aufenthalt gewähren zu
können.



Was aus unserer Sicht nicht zu einem vernünftigen Aufenthalt, egal ob nun kurz- oder
langfristig, gehört sind Gutscheine, elektronische Konsumkarten oder ähnliches. Der Vorrang
von Sach- gegenüber Geldleistungen für Asylbewerber ist unserer Meinung weder zeitgemäß,
noch finanziell vorteilhaft. Ganz im Gegenteil, Sachleistungen haben etwas Erniedrigendes. Sie
entmündigen die Flüchtlinge zusätzlich in ihrer eigenständigen Lebensführung. Spätestens
wenn man vorm Regionalbus steht, der zum Fußballverein in den Nachbarort fährt, ist Bargeld
einfach unerlässlich. Integration heißt manchmal eben auch, sich eine Brause in der lokalen
Sportschänke kaufen zu können. Zur Problematik kommt hinzu, dass Sachleistungen für die
Kommunen besonders kostspielig sind, weil sie die Vergabe der Sachleistungen gründlich
administrieren, eventuell sogar noch lagern müssen und dementsprechend den Bestand
kontrollieren, abrechnen und managen müssen. Wir als SSW meinen, dass ein kompletter
Verzicht auf Bargeldauszahlungen für Flüchtlinge einfach völlig lebensfremd ist. Von daher
haben wir auch Bedenken, wenn es um die Einführung einer Zahlungskarte, wie es etwa in
Baden-Württemberg gerade der Fall ist, geht. Wir wollen jedenfalls keinen Gutschein auf
Umwegen. Klar ist, dass wir in diesen Zeiten herausgefordert sind und dafür den einen oder
anderen Umweg in Kauf nehmen müssen. Doch gilt es, diesen vor Krieg und entsetzlichsten
Erfahrungen fliehenden Menschen gerecht zu werden. Unsere Aufgabe ist es ihr Leid und ihre
Würde ernst zu nehmen. Und davon sollten wir uns um nichts in aller Welt abbringen lassen.