Heute gehen wir wieder einen Schritt voran, um in der Minderheitenpolitik ein Vorbild zu sein
Presseinformation Kiel, den 19. November 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 9+57 Gesetzentwurf zur Stärkung der autochthonen Minderheiten und zum Handlungsplan Sprachenpolitik Drs. 18/3536„Heute gehen wir wieder einen Schritt voran, um in der Minderheitenpolitik ein Vorbild zu sein!“Di hiire loondäispräsidänt, liiw följkens,diling gunge we wider en trees foram, am önj e manerhäidepolitiik en forbil tu weesen. Än enforbil tu weesen, dåt koone we nooch bekånd weese.Die Sprachen der Minderheiten überleben nur dann, wenn ihnen auch Räume geschaffenwerden, in denen sie überleben können. Das gilt insbesondere für die friesische Sprache inunserem Land, die als „besonders bedroht“ durch die UNESCO eingestuft wird. 2Schon einer unserer ehemaligen Kollegen, der Landtagsabgeordnete Kurt Hamer hat alsMinderheitenbeauftragter die Vision von einem Modell Nordfriesland gehabt, in dem es darumging, der friesischen Sprache möglichst viele Lebensbereiche zu verschaffen. Genau das war auchder Hintergrund, im Jahr 2004 das Friesisch-Gesetz zu beschließen. Es enthielt erstmalsBestimmungen zur zweisprachigen Beschilderung von Verwaltungsgebäuden und zur Nutzungder friesischen Sprache im öffentlichen Raum. Durch das Gesetz ist die zweisprachigeBeschilderung an Landesgebäuden eingeführt worden und auch der Kreis Nordfriesland hat anseinem Gebäude eine mehrsprachige Beschilderung vorgenommen. Auch was die dieBeschilderung an Bahnhöfen und die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung angeht, hattedas Gesetz Erfolg. Die zweisprachigen Ortsschilder sind immer beliebter geworden und seitBestehen des Gesetzes ist immer öfter ein zweisprachiges deutsch-friesisches Ortsschild zusehen.An diesem Punkt will unser neuer Gesetzentwurf ansetzen. Es geht darum, die friesische Sprachenoch besser nutzbar und noch besser sichtbar zu machen. Gerade diese Sichtbarkeit einerMinderheitensprache und damit auch der Minderheit an sich, ist ein wichtiger Kern europäischerMinderheitenpolitik. Was in der Bretagne, im Baskenland, in Kärnten, in der Lausitz oder inSüdtirol völlig normal ist, ist bei uns eben noch nicht vorhanden. Und genau hier setzen wir an.Wir werden die zweisprachige wegweisende Beschilderung im nächsten und übernächsten Jahrumsetzen und so in diesem Bereich den europäischen Standard des Minderheitenschutzeserreichen. Das ist nicht trivial, sondern hier wird ein wichtiges Recht gewährt, dass in mancherRegion eben auch noch nicht erreichbar ist. Somit reihen wir uns in die Vorbilder ein, die zeigenwollen, dass ein gemeinsames Miteinander möglich ist. 3Hierzu gibt es noch zwei Anmerkungen zu machen, damit keine Missverständnisse entstehen.Bei der zweisprachigen wegweisenden Beschilderung wird nicht eine Minderheit gegenüber denanderen Minderheiten bevorzugt. Die Minderheit der Sinti und Roma wünscht nicht, dass ihreSprache im öffentlichen Raum genutzt wird und das ist zu respektieren. Und auch bei derdänischen Minderheit gibt es hier noch keine abgeschlossene Haltung zu dieser Frage, so dasswir auch hier noch nicht solche Maßnahmen planen. Wenn so etwas kommen soll, dann musses durch die Minderheit selbst gewünscht sein und dies ist bei den Friesen der Fall. Darüberhinaus setzen wir dies aber nicht nur um, um ausschließlich Minderheitenförderung zubetreiben, sondern wir sehen auch dem Mehrwert, den diese Maßnahme für den Tourismus hat.In Nordfriesland wird man durch die zweisprachige Beschilderung noch besser auf ein absolutesAlleinstellungsmerkmal gestoßen, dass es dann auch zu vermarkten gilt. Letztendlich trägt dieseBeschilderung somit auch zu einer Verstetigung der wirtschaftlichen Entwicklung und zumErhalt von Arbeitsplätzen bei. Und das Ganze gibt es für die Region zum Nulltarif, weil ja dasLand die Beschilderung für die Kommunen übernimmt.Im Friesisch-Gesetz wollen wir aber noch mehr spezielle Regelungen einführen, um auch imVerwaltungsbereich noch mehr Friesisch zu ermöglichen. So soll es eine Zielsetzung im Gesetzgeben, die dazu führen soll, dass mehr Mitarbeiter Friesisch sprechen können. DasEinstellungskriterium Friesisch soll schon im Vorwege abgefragt werden. Das heißt, dieVerwaltung soll sich schon vor der Stellenausschreibung überlegen, ob eine zusätzlicheQualifikation „friesische Sprachkenntnisse“ notwendig oder wünschenswert ist und dann sollentsprechend ausgeschrieben werden. Wir erhoffen uns von dieser Bestimmung, dass man nichtnur wie bisher das Recht hat, Friesisch als Einstellungskriterium nachzufragen, sondern dassman es dann auch vermehrt tut. 4Und wir wollen den Artikel 10 Abs. 4 der Europäischen Charta der Regional- undMinderheitensprachen auch landesrechtlich umsetzen. Hier geht es darum, dass Mitarbeiter aufWunsch in dem Gebiet eingesetzt werden können, in dem ihre friesische Sprachform gesprochenwird. Das macht nicht nur Sinn für den einzelnen Mitarbeiter, sondern auch Sinn für die jeweiligeVerwaltung oder auch für die jeweilige Schule. Ein Lehrer, der eine bestimmte friesischeSprachform unterrichten kann, sollte am besten auch dort unterrichten können, wo dieSprachform gesprochen wird. Die Bestimmung aus der Sprachencharta ist weder bei derBevölkerung noch bei den Behörden oder Schulen hinlänglich bekannt, so dass es Sinn macht,sie ins Landesrecht mit aufzunehmen.Men i sammenhæng med frisisk-loven ændrer vi også en lovbestemmelse der har en særligbetydning for det danske mindretal. I de sidste år har medlemmer af det danske mindretal fleregange stået foran særlige vanskeligheder når de var anvist på at fremvise papirer der var skrevetpå dansk.Hatte man dänischsprachige Unterlagen, die beispielsweise beim Lohnsteuerjahresausgleichmit berücksichtigt werden sollten, dann konnte es vorkommen, dass diese durch denSteuerbürger kostenpflichtig übersetzt werden mussten. Da Angehörige der dänischenMinderheit besonders häufig zur Arbeit nach Dänemark pendeln, war dies ein besondersÄrgernis. Und dieses Ärgernis zog sich durch alle möglichen weiteren Lebensbereiche. Deshalbist es ein riesiger Schritt für die Menschen, dass nun nicht mehr kostenpflichtige Übersetzungenbeigebracht werden müssen, wenn man im Landesteil Schleswig Urkunden und Belege indänischer Sprache, in Nordfriesland und auf Helgoland in friesischer Sprache und im ganzenLand auf Niederdeutsch einreicht. Das erleichtert im Grenzland die deutsch-dänische 5Zusammenarbeit und es ist auch ein Zeichen dafür, dass alle Minderheiten- undRegionalsprachen in Schleswig-Holstein gefördert werden.Ich bin mir auch sicher, dass es hier nicht zu einem riesigen Verwaltungsaufwand kommen wird.Erstmal bin ich ohnehin der Überzeugung, dass die meisten Verwaltungen und Behörden „ihre“Regional- und Minderheitensprachen verstehen können. Und in den Fällen, wo dies nicht der Fallist, kann man über eine kluge Personalplanung kurzfristig Abhilfe schaffen.Aber alles ist nichts, wenn wir uns nicht auch um den Spracherwerb bei den Kleinsten kümmern.Wenn de lütten Kinners en Sprock lernen doot un se dann uk noch gode Berufschancen in deVerwaltung hebbt, dan geiht dat in´t ganze Land barchop mit de Sprocken. Un dor wüllt wi johin!Deswegen wollen wir auch noch das Kindertagesstättengesetz ändern. In Zukunft sollen auchAngebote zu den Minderheiten- und Regionalsprachen in die Zielsetzung desKindertagesstättengesetzes aufgenommen werden. Damit sollen in ZukunftSprachbildungsmaßnahmen in den Minderheiten- und Regionalsprachen gefördert werden.Bisher war alles auf Freiwilligkeit angelegt und es gab keine explizite Förderung für diesenBereich. Wer aber will, dass unsere heimischen Sprachen belebt werden, der muss auch Anreizesetzen. Und mit diesem Passus, der dann in die jährlichen Erlasse zur Förderung derBetriebskosten und Sprachbildungsmaßnahmen der Kindertagesstätten Eingang finden wird,wird eine neue Förderung für die Regional- und Minderheitensprachen eröffnet. Das heißt, dassauf der einen Seite klassische zusätzliche Sprachangebote in friesischer, niederdeutscher oderauch dänischer Sprache gefördert werden, aber ich könnte mir auf der anderen Seite auchvorstellen, dass eine solche Gesetzespassage auch eine Förderung von Mediatoren in 6Kindergärten für die Kinder der Sinti und Roma zulässt – ähnlich wie bei den Projekten in denbetreffenden Schulen.Im Übrigen wäre dies auch eine Ergänzung zu den Angeboten, die wir schon an den Schulenhaben. Wir haben eine stabile Zahl an Schülern an den dänischen Schulen. Wir haben seit einigenJahren wieder steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die am Friesischunterrichtteilnehmen.Hier wird sich in Zukunft auch das neue Konzept im Handlungsplan Sprachenpolitik auswirken,durch das Schulen ihr Profil, was Friesisch angeht, schärfen sollen und wo es darum geht, einefeste Zusammenarbeit zwischen Grundschulen mit Friesischunterricht und ihrenweiterführenden Schulen zu etablieren. Die Insel Föhr ist hier ein leuchtendes Beispiel, aber ichweiß auch, dass auf dem nördlichen Festland in Nordfriesland und auf der Insel Syltentsprechende Ideen umgesetzt werden sollen. Und auch auf Helgoland denkt man über dieAusweitung des Friesischunterrichtes nach, der an den dänischen Schulen im Übrigen schonausgeweitet wurde. Nimmt man dann noch die vielen Schulen im ganzen Land mitNiederdeutschunterricht dazu, dann wird das Ganze eine runde Sache.Unser Ziel ist es, die Sprachenvielfalt, wie es unsere Verfassung auch vorgibt, in denKindergärten und in den Schulen zu fördern und auch im Berufsleben zu verankern. Nur, wennauch diese Bereiche für die Sprachenvielfalt offen stehen, haben wir eine reelle Chance, dieSprachenvielfalt in unserem Land als etwas Prägendes zu erhalten.Ik seed foole tunk, dåt jam me tuhiird hääwe. Än ik wörd fernäid weese, wan we näist iir dåtheergesätse-påk gemiinsom beslite wörden.