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18.11.15
17:47 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 7,10,12, 13 – Änderung kommunalrechtlicher Landeshaus Vorschriften Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Ines Strehlau: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 458.15 / 18.11.2015

Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf 18.11.2015 xxx.15 / würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch!
Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften greifen wir ein ganzes Bündel von Verbesserungsvorschlägen auf. Sie stammen zum Teil noch aus dem Koalitions- vertrag. So ermöglichen wir jetzt im Bereich des Volksabstimmungsgesetzes z.B. die Unter- schriftensammlung auch in der Öffentlichkeit, also auch im Rahmen von Straßensammlungen.
Es sind in dieser Wahlperiode aber auch verschiedene Gesetzesvorschläge von den Piraten und der FDP eingebracht worden, die wir jetzt umsetzen wollen. Dies betrifft z.B. die Forderung der FDP auf Übertragung des Wahlalters 16 auch auf die Volksabstimmung, aber auch den Wunsch des Behindertenbeauftragten und der Piraten, den Wahlrechtsausschluss bei Men- schen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, zu beseitigen. Auch die Idee, do- kumentenechte Schreibstifte in den Wahlkabinen vorzuhalten, haben wir aufgegriffen.
In Zukunft können Menschen bereits sechs Wochen nach einem Umzug wählen und gewählt werden. Damit harmonisieren wir das Landtagswahlrecht mit dem Kommunalwahlrecht und kommen insgesamt den Anforderungen einer immer mobiler werdenden Gesellschaft nach.
Dies alles sind nur einige Beispiele dafür, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf auf breiter parlamentarischer Basis einen wirklichen Mehrgewinn für die Demokratie in ihrem Kernbereich schaffen wollen, nämlich bei der Wahl, verstanden als Schöpfungsakt der reprä- sentativen Volksvertretungen.
Unser Antrag zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften enthält mehrere Bausteine. So dürfen in Zukunft auch stellvertretende bürgerliche Mitglieder an nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, für die sie gewählt wurden - auch wenn sie in der Sitzung nicht vertre- ten müssen. Eine Forderung von vielen KommunalvertreterInnen, die wir nun umsetzen.
Es ist nicht sinnvoll, ein stellvertretendes bürgerliches Mitglied bei einer Sitzung vom nichtöf- fentlichen Teil auszuschließen, wenn es vielleicht in der nächsten Sitzung die Stellvertretung Seite 1 von 2 übernehmen muss.
Um inhaltlich auf dem Laufenden zu sein, ist es wichtig, sowohl in den Ausschüssen als auch in den Fraktionssitzungen an den Beratungen teilnehmen zu dürfen. Diese Regelung gewährleis- tet auch weiterhin die Vertraulichkeit, denn auch bürgerliche Mitglieder sind zur Verschwiegen- heit verpflichtet.
Mit der Einwohnergewichtung in den Amtsausschüssen stellen wir die Balance zwischen klei- nen und größeren Orten her. Bei der Größe der Amtsausschüsse muss gewährleistet sein, dass auch die politischen Mehrheiten in den Gemeindevertretungen abgebildet werden. Wir werden gründlich die Anhörung auswerten, um zu sehen, ob dort noch Änderungsbedarf in un- serem Gesetzentwurf besteht.
Und dann ändern wir noch den Paragrafen 1 der Amtsordnung. Bevor man sich aufregt, sollte man das Gesetz genau lesen und vielleicht noch einen Blick in die jüngere Vergangenheit wer- fen.
Beim genauen Lesen würde auffallen, dass wir nur eine zweite Handlungsoption für das In- nenministerium in den Fällen schaffen, wo es Veränderungen bei Ämtern gibt. Eine Neuord- nung kann notwendig sein, wenn das verbleibende Amt zu klein wird für eine eigene Verwal- tung.
Die Ämterlandschaft in Schleswig-Holstein ist in Bewegung. Meist einigt man sich gütlich, wer die Verwaltung übernimmt und das Innenministerium ist nicht gefordert. Wenn nicht, kann das Innenministerium schon jetzt anordnen, aber nur für größere amtsangehörige Gemeinden.
In Paragraf 1 der Amtsordnung heißt es aktuell: „Das Ministerium für Inneres und Bundesange- legenheiten kann anordnen, dass ein Amt auf eigene Beschäftigte und Verwaltungseinrichtun- gen verzichtet und die Verwaltung einer größeren amtsangehörigen Gemeinde in Anspruch nimmt, wenn dies einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung dient; das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden sind zu hören.“
Wir ermöglichen dem Innenministerium mit unseren Änderungen lediglich, eine zweite Variante, nämlich eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen einem Amt und einer amtsfreien Gemeinde anzuordnen. Bis jetzt musste die amtsfreie Kommune zwangseingeamtet werden, bevor sie die Verwaltung übernehmen konnte. Keine wirklich gute Lösung.
Wenn man nun noch einen Blick in die jüngere Vergangenheit wirft, wird klar, dass wir nichts Neues produziert haben. Unser Antrag ist in diesem Punkt eine Kopie des Gesetzentwurfes des damaligen Innenministers Schlie aus der letzten Wahlperiode.
Liebe CDU, Sie können uns Plagiat vorwerfen, aber inhaltlich „Skandal“ zu schreien ist schein- heilig und wenig glaubwürdig. Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch.
Wenn wir Grüne neue Ideen für veränderte Verwaltungsstrukturen haben, diskutieren wir sie of- fen und ausführlich. Klammheimlich und ohne Diskussion mit den Beteiligten läuft da nichts!
Dass Veränderungsbedarf besteht, ist vielen Gemeinden klar, egal welcher Partei die Bürger- meisterInnen oder GemeindevertreterInnen angehören. Demografischer Wandel und immer komplexer werdende Aufgaben erfordern größere Einheiten. Hinter vorgehaltener Hand sagen dies auch die Kommunen. Dieser Veränderung müssen wir uns stellen. Das werden wir Grüne auch tun. Aber nicht mit diesem Gesetzentwurf.
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