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18.11.15
17:40 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir tun alles, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden

Presseinformation Kiel, den 18. November 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 11 Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen Drs. 18/3538 (neu)

„Wir tun alles, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden.“

Zweifellos sehen wir uns einer ganz besonderen Bedarfslage gegenüber. Schleswig-Holstein
muss in kurzer Zeit sehr viele Flüchtlinge registrieren, unterbringen, beschulen und in den
Arbeitsmarkt integrieren. Bereits jetzt zeigen sich an einigen Stellen Überforderungssymptome
in der öffentlichen Verwaltung. Die Bediensteten schieben eine wachsende Zahl von
Überstunden vor sich her. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.
Bereits jetzt engagieren sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über das hinaus, was
normalerweise von ihnen verlangt wird. Dafür gilt ihnen unser Dank. Aber diese
Selbstausbeutung kann nicht so weiter gehen.
Ich erinnere an dieser Stelle an die Umsetzung der Hartz IV-Reformen. Auch damals musste vor
allem in den Jobcentern vor Ort in sehr kurzer Zeit enorm viel Personal rekrutiert werden. Dabei
wurden viele Fehler gemacht. Neue Kräfte einer komplizierten Materie auszusetzen, bringt 2
nämlich überhaupt keine Erleichterung. Erst wenn das nötige Knowhow vorhanden ist,
beschleunigen sich Entscheidungsprozesse und das Bestandspersonal wird dann entlastet.
Daraus haben wir gelernt und schlagen darum vor, zur Beseitigung von Engpässen, kurzfristig,
bestehendes Knowhow zu re-integrieren; also aus dem Ruhestand zurückzuholen.
Wir haben nämlich sehr viele versierte Fachleute, die sich auskennen, aber im Ruhestand sind. Es
gilt, diese Fachleute zur zeitlich befristeten Rückkehr zu bewegen. Es liegen bereits Anfragen vor.
Wir vollziehen als mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur nach, was bereits an einige
Behörden herangetragen wurde.
Bereits im August hat, wie der Presse zu entnehmen war, Bundesinnenminister de Maizière mit
einer entsprechenden Kampagne für die Bundesverwaltung begonnen. Die Ruheständler wurden
direkt und persönlich angeschrieben, ob sie sich eine Rückkehr vorstellen könnten. Diese
Notlösung gilt allerdings nur für die Bereiche, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind.
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben bereits pensionierte
Beamte um Hilfe gebeten. In Nordrhein-Westfalen haben sich daraufhin mehr als 300
Staatsdiener im Ruhestand gemeldet. Diese Zahl werden wir wohl für Schleswig-Holstein nicht
erreichen. Sie wird sich wohl eher an Hessen orientieren, wo sich 120 frühere
Verwaltungsangestellte und Beamte gemeldet haben, um bei der Organisation ankommender
Asylsuchender zu helfen.
Darüber hinaus wollen wir in Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamten, die unmittelbar
vor Eintritt in den Ruhestand stehen, einen Anreiz geben, kurzfristig doch weiter zu machen. Die
besondere Situation erfordert diese Bitte. Zwang sollte aber an keiner Stelle ausgeübt werden;
zumindest nicht von behördlicher Seite. Mir ist aber durchaus bewusst, dass der Druck, den stark
beanspruchte Kolleginnen und Kollegen auf den kommenden Ruheständler ausüben können,
durchaus massiv sein kann. Du willst uns in Stich lassen? Darum ist es gut, dass wir genaue
Kriterien – sowohl für Rückkehrer als auch Verlängerer festlegen. 3
Der Gesetzentwurf legt fest, dass nicht die persönliche Neigung, sondern „in besonderen
dienstlichen Interesse“ eine Erwerbstätigkeit für ihren früheren Dienstherrn ausgeübt werden
kann. Diese Formulierung soll das Aufkeimen einer Neiddebatte vermeiden. Es gibt nämlich
durchaus Beamte, die nicht in den Ruhestand gehen möchten, weil ihnen ihre Tätigkeit große
Freude macht. Sie müssen aber trotzdem gehen. Wir reden nicht darüber, generell die
Ruhestandsgrenze für alle anzutasten, sondern davon, dass es möglich sein muss, einzelnen
Beamtinnen und Beamten ein gutes Angebot unterbreiten zu können, wenn es hier ein
“besonderes dienstliches Interesse“ gibt. Der Gesetzentwurf regelt in einer besonderen Situation
die Weiterbeschäftigung. Das ist eine Notlösung, um die angespannte Lage innerhalb kürzester
Zeit zu entschärfen.
Wer sich nur ansatzweise mit der komplizierten Materie Beamtenrecht auskennt, wird
verstehen, warum wir einen so großen Aufwand treiben müssen, nur um diese Einzelfälle regeln
zu können.
Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss noch einmal alle Eventualitäten durchspielen müssen.
Dabei muss man insbesondere betrachten, ob die Anreize ausreichend oder nicht sind und ob
auch die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte sinnvoll ist. Das alles kann man aber sehr gut
noch im Ausschuss klären. Wir können aber feststellen, dass wir alles tun werden, um Engpässe
in der Verwaltung zu vermeiden.