Lars Harms: Wir tun alles, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden
Presseinformation Kiel, den 18. November 2015Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 11 Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen Drs. 18/3538 (neu) „Wir tun alles, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden.“Zweifellos sehen wir uns einer ganz besonderen Bedarfslage gegenüber. Schleswig-Holsteinmuss in kurzer Zeit sehr viele Flüchtlinge registrieren, unterbringen, beschulen und in denArbeitsmarkt integrieren. Bereits jetzt zeigen sich an einigen Stellen Überforderungssymptomein der öffentlichen Verwaltung. Die Bediensteten schieben eine wachsende Zahl vonÜberstunden vor sich her. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.Bereits jetzt engagieren sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über das hinaus, wasnormalerweise von ihnen verlangt wird. Dafür gilt ihnen unser Dank. Aber dieseSelbstausbeutung kann nicht so weiter gehen.Ich erinnere an dieser Stelle an die Umsetzung der Hartz IV-Reformen. Auch damals musste vorallem in den Jobcentern vor Ort in sehr kurzer Zeit enorm viel Personal rekrutiert werden. Dabeiwurden viele Fehler gemacht. Neue Kräfte einer komplizierten Materie auszusetzen, bringt 2nämlich überhaupt keine Erleichterung. Erst wenn das nötige Knowhow vorhanden ist,beschleunigen sich Entscheidungsprozesse und das Bestandspersonal wird dann entlastet.Daraus haben wir gelernt und schlagen darum vor, zur Beseitigung von Engpässen, kurzfristig,bestehendes Knowhow zu re-integrieren; also aus dem Ruhestand zurückzuholen.Wir haben nämlich sehr viele versierte Fachleute, die sich auskennen, aber im Ruhestand sind. Esgilt, diese Fachleute zur zeitlich befristeten Rückkehr zu bewegen. Es liegen bereits Anfragen vor.Wir vollziehen als mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur nach, was bereits an einigeBehörden herangetragen wurde.Bereits im August hat, wie der Presse zu entnehmen war, Bundesinnenminister de Maizière miteiner entsprechenden Kampagne für die Bundesverwaltung begonnen. Die Ruheständler wurdendirekt und persönlich angeschrieben, ob sie sich eine Rückkehr vorstellen könnten. DieseNotlösung gilt allerdings nur für die Bereiche, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind.Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben bereits pensionierteBeamte um Hilfe gebeten. In Nordrhein-Westfalen haben sich daraufhin mehr als 300Staatsdiener im Ruhestand gemeldet. Diese Zahl werden wir wohl für Schleswig-Holstein nichterreichen. Sie wird sich wohl eher an Hessen orientieren, wo sich 120 frühereVerwaltungsangestellte und Beamte gemeldet haben, um bei der Organisation ankommenderAsylsuchender zu helfen.Darüber hinaus wollen wir in Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamten, die unmittelbarvor Eintritt in den Ruhestand stehen, einen Anreiz geben, kurzfristig doch weiter zu machen. Diebesondere Situation erfordert diese Bitte. Zwang sollte aber an keiner Stelle ausgeübt werden;zumindest nicht von behördlicher Seite. Mir ist aber durchaus bewusst, dass der Druck, den starkbeanspruchte Kolleginnen und Kollegen auf den kommenden Ruheständler ausüben können,durchaus massiv sein kann. Du willst uns in Stich lassen? Darum ist es gut, dass wir genaueKriterien – sowohl für Rückkehrer als auch Verlängerer festlegen. 3Der Gesetzentwurf legt fest, dass nicht die persönliche Neigung, sondern „in besonderendienstlichen Interesse“ eine Erwerbstätigkeit für ihren früheren Dienstherrn ausgeübt werdenkann. Diese Formulierung soll das Aufkeimen einer Neiddebatte vermeiden. Es gibt nämlichdurchaus Beamte, die nicht in den Ruhestand gehen möchten, weil ihnen ihre Tätigkeit großeFreude macht. Sie müssen aber trotzdem gehen. Wir reden nicht darüber, generell dieRuhestandsgrenze für alle anzutasten, sondern davon, dass es möglich sein muss, einzelnenBeamtinnen und Beamten ein gutes Angebot unterbreiten zu können, wenn es hier ein“besonderes dienstliches Interesse“ gibt. Der Gesetzentwurf regelt in einer besonderen Situationdie Weiterbeschäftigung. Das ist eine Notlösung, um die angespannte Lage innerhalb kürzesterZeit zu entschärfen.Wer sich nur ansatzweise mit der komplizierten Materie Beamtenrecht auskennt, wirdverstehen, warum wir einen so großen Aufwand treiben müssen, nur um diese Einzelfälle regelnzu können.Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss noch einmal alle Eventualitäten durchspielen müssen.Dabei muss man insbesondere betrachten, ob die Anreize ausreichend oder nicht sind und obauch die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte sinnvoll ist. Das alles kann man aber sehr gutnoch im Ausschuss klären. Wir können aber feststellen, dass wir alles tun werden, um Engpässein der Verwaltung zu vermeiden.