Beate Raudis zu TOP 11: Kurzfristige Abhilfe bei Personalengpässen ermöglichen!
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 18. November 2015TOP 11, Gesetzentwurf zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen (Drs. 18/3538neu)Beate Raudies:Kurzfristige Abhilfe bei Personalengpässen ermöglichen!Die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen in Deutschland stellt alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen vor besondere Herausforderungen. Uns geht es heute um die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie leisten seit Monaten Herausragendes bei der Aufnahme der vielen Flüchtlinge. Gemeinsam mit unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern organisieren sie die Versorgung und die Unterbringung der Schutz suchenden Männer, Frauen und Kinder. Dafür gebührt ihnen und auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern großer Dank.Jetzt gilt es, die involvierten Behörden und damit das dort tätige Personal nachhaltig in die Lage zu versetzen, die Aufgaben auch weiterhin kompetent bewältigen zu können. Für die Begleitung der Asylverfahren und vor allem auch für eine erfolgreiche Integration braucht es auf Landes- und kommunaler Ebene ausreichend Personal, unter anderem für die Polizei, die Justiz, die Schulen, die Ausländerbehörden, die Jugend- und Sozialämter, die Gesundheitsämter, die Kitas und die Jobcenter. 2Für einen begrenzten Zeitraum war es möglich, dass die Beschäftigten von Ländern und Kommunen bis zur Grenze der Belastbarkeit arbeiteten. Gute Arbeitsbedingungen unter Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und tragfähige Strukturen sind auf Dauer aber nur mit einem Personalzuwachs zu realisieren. Dem trägt die Landesregierung mit ihrer Nachschiebeliste zum Haushalt Rechnung, indem 1001 neue Stellen geschaffen werden.Die Koalitionsfraktionen legen ergänzend diesen Gesetzentwurf vor. Denn zur personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen wie der aktuellen Flüchtlingssituation reicht es nicht, ausschließlich auf vorhandenes Personal zurückzugreifen. Auch durch Neueinstellungen lässt sich nicht jeder unvorhergesehene Personalbedarf decken, und schon gar nicht in der Kürze der Zeit.Daher ist es erforderlich, Personal auch aus dem Kreis derjenigen zu rekrutieren, die kurz vor ihrem Eintritt in den Ruhestand stehen oder sich bereits im Ruhestand befinden. Bei diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt es sich um qualifiziertes Personal, das über den benötigten Sachverstand verfügt und daher nahtlos wieder oder weiter beschäftigt werden kann. Die Beschäftigung erfolgt auf freiwilliger Basis.Um diesen Prozess zu fördern ist es notwendig, kurzfristig Anreize für die Weiterbeschäftigung zu schaffen bzw. mögliche Hemmnisse für eine vorübergehende erneute Beschäftigung abzubauen. Die vorgeschlagenen Instrumente zielen auf besondere Bedarfssituationen; sie sollen keine notwendigen Neueinstellungen ersetzen.Um es ganz klar zu sagen: Die Beschäftigung von Versorgungsempfängerinnen und - empfängern sowie Rentnerinnen und Rentnern kann und soll nur kurzfristig Abhilfe schaffen. Deswegen schlagen wir auch eine zeitliche Befristung der Regelungen vor.Hauptsächlich geht es um drei Punkte:1. Einen Bleibezuschlag, der vor allem für die Beschäftigten gewährt werden soll, die mit Vollzugsaufgaben betraut sind. Diese Option des freiwilligen, maximal dreijährigen Hinausschiebens des Ruhestandseintritts wird flankiert durch den bereits im Entwurf des LBModG enthaltenen Bleibezuschlag. Wegen der besonderen Bedarfssituation soll der Zuschlag befristet von 10% auf 15 % erhöht werden. 32. Arbeitsverträge für Pensionäre: Für Verwaltungsaufgaben und den Bereich Schule kann auch auf Pensionäre zurückgegriffen werden, die auf arbeitsvertraglicher Grundlage beschäftigt werden. Bei ihnen wird künftig das Gehalt aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr auf die Pension angerechnet. Das ist bereits im Entwurf des LBModG enthalten und gilt seit langem für Einkommen aus der Privatwirtschaft. Hinzu kommt eine Ausnahmeregelung für Pensionäre, die auf eigenen Antrag ab 63 Jahren in den Ruhestand versetzt worden waren.3. Ansparen eines höheren Zeitguthabens: Die ebenfalls im Entwurf des LBModG vorgesehene Regelung für ein erhöhtes Zeitguthaben von max. 205 Stunden wird vorgezogen. Damit wird der höchstzulässige Rahmen erheblich erweitert. Die Maßnahme kann in der jetzigen Phase mit erhöhtem Arbeitsaufkommen unterstützend wirken. Damit wird auch klargestellt, dass am Ende des jeweiligen Bezugszeitraumes ein höheres Zeitguthaben verbleiben darf als bisher, welches nicht verfällt.Mit unserer Initiative befinden wir uns übrigens in guter Gesellschaft: Der Bundestag hat am 05.11. ähnliche Maßnahmen für die Beamten des Bundes beschlossen.Und alle, die es vielleicht vergessen haben, möchte ich daran erinnern, dass es vergleichbare Regelungen auch vor 25 Jahren schon einmal gab, nämlich um den Aufbau der öffentlichen Verwaltung in den fünf neuen Bundesländern zu unterstützen.Ich beantrage Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.