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18.11.15
17:07 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky: Teile der vorgeschlagenen Änderungen schaffen zusätzliche Bürokratie und sind nicht wirklich schlüssig

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 403/2015 Kiel, Mittwoch, 18. November 2015
Innen/Wahlrecht



Oliver Kumbartzky: Teile der vorgeschlagenen



www.fdp-fraktion-sh.de Änderungen schaffen zusätzliche Bürokratie und sind nicht wirklich schlüssig In seiner Rede zu TOP 7, 10, 12, 13 (Gesetzentwürfe zur Änderung der Ver- fassung und zur Änderung kommunalrechtlicher und wahlrechtlicher Vor- schriften) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Ku m- Kum- bartzky: bartzky :
„Grundsätzlich begrüßen möchte ich zunächst den Gesetzentwurf der Pira- ten (Drucksache 18/3559). Dass Einwohnern amtsangehöriger Gemeinden die Möglichkeit von Bürgerentscheiden verwehrt ist, wo die Gemeinden Auf- gaben auf das Amt übertragen haben, ist nicht begründbar. Hier liegen eine offensichtliche Regelungslücke und damit auch ein sachlich begründeter Handlungsbedarf vor.
Die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns erschließt sich bei den von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen kommunalrechtlicher Vorschrif- ten (Drucksache 18/3500) hingegen nicht. Da Artikel 6 Absatz 2 unserer Landesverfassung die dänische und friesische Minderheit sowie die Minder- heit der Sinti und Roma bereits unter den Schutz der Gemeinden und Ge- meindeverbände stellt, erhalten die Änderungen hier keinerlei Mehrwert, so dass Sinn und Zweck des Vorhabens nicht wirklich schlüssig ist.
Genauso verhält es sich bei der Einführung einer Berichtspflicht auf kom- munaler Ebene: Auch wenn im Vergleich zum ersten Anlauf nunmehr nur noch eine Berichtspflicht für Kommunen kommen soll, in denen die Minder- heiten auch traditionell heimisch sind, wird hier mal wieder ohne den Nach- weis der Erforderlichkeit mehr Bürokratie geschaffen. Es ist ja richtig, dass bei der einfachgesetzlichen Konkretisierung von Artikel 6 der Landesverfas- sung ein weiter Gestaltungsspielraum besteht. Gleichwohl sollten Regelun- gen des Gesetzgebers auch hier nur erlassen werden, wenn es nicht nur um Symbolpolitik geht, sondern es wirklich notwendig ist. Es liegt nicht unbe- dingt auf der Hand, warum ausgerechnet für dieses Staatsziel eine Be- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de richtspflicht eingeführt wird, während zahlreiche andere Staatsziele hiervon ausgenommen sind.
Es ist im Zuge der Ausschussberatungen deshalb seitens der Regierungs- fraktionen der Nachweis zu führen, wo denn die Mängel im bestehenden System liegen, die einen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form erforder- lich erscheinen lassen.
Eingehen möchte ich in meiner Rede aber vor allem auf ein Thema, dass auch uns besonders wichtig ist: Das Wahlrecht für betreute Menschen.
Es ist zunächst einmal vollkommen richtig, dass wir uns hiermit befassen müssen. Die Möglichkeit zur Partizipation durch Wahlen ist in der repräsen- tativen Demokratie fundamental. Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerinnen und Bürger – und zwar aller Bürgerinnen und Bürger.
Auch wenn unser Recht Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinde- rung, jedenfalls ausdrücklich, nicht kennt – weder das Bundeswahlgesetz, noch § 7 des Landeswahlgesetzes knüpfen an das Vorliegen einer Behinde- rung an – sollten wir gemeinsam versuchen, das Wahlrecht inklusiver zu gestalten.
Auch aus unserer Sicht sollte deshalb darüber nachgedacht werden, ob der Ausschluss nach § 7 Nr. 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß ist.
Fraglich ist allerdings, ob dafür einfach eine Streichung der Vorschrift das adäquate Mittel wäre. Denn so würde das Wahlrecht auch Personen einge- räumt, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind. Der hier in Rede stehende Wahlrechtsausschluss weist ne- ben möglicher Diskriminierungsaspekte aber auch einen Schutzaspekt auf: Die Wahl bewirkt nämlich nicht nur die Legitimation von Herrschaftsaus- übung, sondern gewährleistet auch die Vermeidung von Fremdbestimmung. Genau das soll auch § 7 Nr. 2 sicherstellen, der die Teilnahme an der Wahl ausschließt, weil hier eben eine Missbrauchsgefahr besteht.
Diskussionswürdig wäre es dementsprechend auch, die Ausschlusstatbe- stände zu verfeinern oder festzulegen, dass in bestimmten Fällen konkret überprüft wird, ob der Einzelne in der Lage ist, eine Wahlentscheidung zu treffen, wobei diese Entscheidung von einem Richter, der ja schließlich auch den Umfang der Betreuung zu klären hat, zu treffen wäre. So könnte grund- sätzlich auch jede Person, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, wählen. Nur, falls dies explizit anders angeordnet würde, würde das Wahlrecht entfallen.
Das größte Problem bei der Beurteilung dieser verschiedenen Reformoptio- nen ist, dass vieles im Tatsächlichen noch unklar ist. Es gibt derzeit keine belastbaren Erkenntnisse über die von den Wahlrechtsausschlüssen betrof- fenen Gruppen. Um zu erfahren, welche Personenkreise in welchem Aus- maß betroffen sind, hat das – im übrigen sozialdemokratisch geführte – Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Bundeswahl- gesetzes deshalb zurückgestellt und eine ausführliche Studie in Auftrag ge- geben, deren Ergebnisse Anfang 2016 erwartet werden. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Angesichts der wenigen belastbaren Fakten ist die Forderung der Regie- rungsfraktionen, § 7 Nr. 2 gänzlich zu streichen, jedenfalls heute nicht aus- reichend hinterlegt. In diesem konkreten Fall sollten wir daher die rechts- tatsächlichen Erhebungen abwarten.
Im Übrigen freue ich mich auf konstruktive Ausschussberatungen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de