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18.11.15
16:45 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 7, 10, 12,13: Verwaltungsgemeinschaft statt Zwangsfusion von Ämtern!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 18. November 2015


TOP 7, 10, 12, 13:Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften / Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften / Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / Gesetz zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter (Drs. 18/3500, 18/3537, 18/3587, 18/3539, 18/3559)



Beate Raudies:
Verwaltungsgemeinschaft statt Zwangsfusion von Ämtern!


Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute drei Gesetzentwürfe vor, mit denen wir dringend erforderliche Änderungen des Wahlrechts und der Kommunalverfassung umsetzen wollen. Da es dem Ältestenrat gefallen hat, die Aussprache zusammenzufassen, will ich mich in meiner Rede auf einige wenige Punkte beschränken.
Unsere Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts sind eine Anpassung an rechtliche Entwicklungen und dienen der Vereinheitlichung von Vorschriften. Das gilt zum Beispiel für das Sesshaftigkeitserfordernis und die Erweiterung des Landeswahlausschusses um zwei Richterinnen und Richter.
Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in wahlrechtliche Bestimmungen. Deswegen ist die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen, die unter Betreuung stehen, für uns ein wichtiges Anliegen. Und die Ergänzung der 2



Wahlzettel um Parteisymbole hilft Menschen mit Sehbehinderung und den rund 250.000 funktionalen Analphabeten in unserem Land.
Nur ein Wort zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir werden diesen Antrag natürlich im Rahmen der Anhörung noch intensiv beraten, aber Ihr Vorschlag, wieder eine Sperrklausel für kommunale Vertretungen einzuführen, überrascht mich doch schon. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Sie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht kennen.
Unsere Vorschläge zur Reform der Kommunalverfassung dienen ebenfalls nur der notwendigen Ergänzung und Klarstellung der bestehenden Regelungen. Bestimmt sind sie keine Kommunalreform durch die Hintertür!
Liebe KollegInnen von der CDU, Sie müssen schon sehr verzweifelt sein! Denn anders ist es nicht zu erklären, wie Sie aus unserem Gesetzentwurf einen Fusionszwang für Gemeinden herauslesen. Richtig peinlich wird es für die CDU, wenn man weiß, dass unser Vorschlag Wort für Wort einem Vorschlag des damaligen CDU-Innenministers Klaus Schlie (Drs. 17/1663) aus dem Jahr 2011 entspricht. Selbst die Begründung ist mit dem damaligen CDU Regierungsvorschlag wortgleich. Aus dieser wird übrigens ersichtlich, dass unser Vorschlag eher unspektakulär ist.
Worum geht es wirklich? Wenn ein Amt unter die 8.000-Einwohnergrenze fällt und es die Region nicht schafft, auf freiwilliger Basis ihre Ämterstruktur so neu zu ordnen, dass die Mindestgröße wieder erreicht wird, dann bleibt dem Innenminister als ultima ratio bisher nur die Zwangseinamtung. Wir wollen alternativ die zusätzliche Möglichkeit schaffen, eine Verwaltungsgemeinschaft anzuordnen, damit die Verhandlungen in der Freiwilligkeitsphase nicht dadurch vorbestimmt sind, dass dem Innenminister bei Nichteinigung nur ein Instrument bleibt. Das wäre auch nur in besonderen Einzelfällen der Fall, was aus der Begründung auch eindeutig hervorgeht.
Und wenn Sie gleich argumentieren, Sie seinen dem damaligen Vorschlag Ihres Innenministers ja nicht gefolgt, dann hatte das nichts damit zu tun, dass man keinen Zwang will, sonst hätten Sie ja auch die Zwangseinamtung streichen müssen. Es war doch Ihr ehemaliger Kollege Kalinka, der den Innenminister Schlie bei dieser Frage am Nasenring durch das Parlament 3



geführt hat, um seine lokalen Interessen in dem damaligen konkreten Streitfall durchzusetzen. Also, kommen Sie von den Bäumen wieder runter!
Erwähnen möchte ich auch noch den Minderheitenbericht, den Gemeinden, in deren Gebiet die verfassungsrechtlich geschützten Minderheiten traditionell heimisch sind, künftig erstellen sollen. Damit konkretisieren wir den gemeinsam beschlossenen Verfassungsauftrag zur Stärkung der Minderheiten. Denn wer einen Bericht schreibt, muss sich mit der Situation der Menschen auseinandersetzen.
Wichtig ist uns auch die Stärkung der Rechte der stellvertretenden bürgerschaftlichen Mitglieder und die veränderte Stimmgewichtung in den Amtsausschüssen.
Ich freue mich auf die Beratung im Innen-und Rechtsausschuss und beantrage Überweisung.