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18.11.15
16:38 Uhr
SPD

Serpil Midyatli: Bei Kinderbetreuung haben wir viel erreicht!

Kiel, 18. November 2015 Nr. 284 /2015



Serpil Midyatli:
Bei Kinderbetreuung haben wir viel erreicht! Im Zusammenhang mit der Debatte im Landtag zum Thema „Kindertagesstätten und Tagespflege / Flexible Betreuungsangebote schaffen“ erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli:
Einer der Schwerpunkte unserer Koalition ist das Thema Kinderbetreuung, und zwar auch im Kontext mit Bildung. Das ist auch der Grund dafür, dass wir als Land die Kinderbetreuung erheblich fördern, obwohl sie eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Auch auf die neue Herausforderung – Betreuung von Flüchtlingskindern – sind wir vorbereitet und stellen bis 2018 zusätzlich 61,5 Mio Euro frei werdende Betreuungsgelder für Kita-Ausbau, Sprachförderung und Personal zur Verfügung.
Ab 1. Januar 2017 wollen wir zudem unser Versprechen des Einstiegs in die beitragsfreie Kita umsetzen: Dann erhalten Familien für die Betreuung ihres unter dreijährigen Kindes einen Beitragszuschuss von bis zu 100 Euro pro Monat.
Aufgrund der intensiven Förderung durch das Land haben wir seit der Übernahme der Regierung im Jahr 2012 schon eine Menge erreicht. So liegt die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren bei 31 Prozent; 2012 waren es nur 24 Prozent. Wir haben also einen deutlichen Zuwachs bei Krippenbetreuung erreicht. Von den Drei- bis unter Sechsjährigen werden gut 93 Prozent in Kitas oder Tagespflege betreut, das sind fast zwei Prozentpunkte mehr als 2012.
Die im Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorgesehene Landesförderung wird zwar anhand bestimmter Kriterien auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt, den Kreisen bleibt es jedoch überlassen, nach welchen eigenen Kriterien sie diese Mittel an ihre Städte und Gemeinden 2



weiterleiten. In diesem Jahr erhalten die Kreise und kreisfreien Städte dafür Landes- und Bundesmittel in Höhe von gut 165 Mio. Euro. Die Gesamtsumme der Betriebskostenzuschüsse für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren – also Mittel für den laufenden Betrieb – beträgt 2015 insgesamt 101,74 Mio. €, davon mehr als 73 Mio. € vom Land. 2012 kamen Bund und Land gemeinsam auf 33 Millionen Euro Zuschüsse.
Als Betriebskostenzuschüsse für Elementarplätze stehen jährlich weitere 70 Mio. € bereit, im Bereich der Kindertagesbetreuung gibt es zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. € für Qualitätsmanagement.
Im Rahmen der Investitionskostenfinanzierung wurden den Kreisen und kreisfreien Städten seit 2008 für den Ausbau der Kindertagesbetreuung 111,9 Mio. Euro an Bundes- und 82,3 Mio. Euro an Landesmitteln zugewiesen.
Die Ausgestaltung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen liegt in der Verantwortung der Kommunen und der Träger. Laut Statistikamt Nord (Stand 1.3.2014) öffnen von den 1.723 Kindertageseinrichtungen 135 vor 7 Uhr. 20 Einrichtungen bieten eine Betreuung noch nach 18 Uhr an. Die Mehrheit der Einrichtungen bietet eine Betreuung von 7 bis 16.30 Uhr an. 14 Einrichtungen sind Betriebskindertagesstätten (888 Plätze).
Die Landesregierung unterstützt betriebliche Kinderbetreuung, wenn diese in den Bedarfsplan des jeweiligen örtlichen Trägers der Jugendhilfe aufgenommen ist und auch Kinder von Nicht- Betriebsangehörigen die Betriebs-Kindertagesstätte besuchen können. Zudem muss der Betreuungsplatz des Kindes bei Arbeitsplatzwechsel des oder der Erziehungsberechtigten erhalten bleiben. 2013 wurde im Sozialministerium in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine „Beratungsstelle Betriebliche Kinderbetreuung“ eingerichtet. Arbeitgeber erhalten dort Informationen über Fördermöglichkeiten und über die verschiedenen Modelle der Kinderbetreuung.