Anita Klahn zu TOP 22 (Handys an Schulen zulassen): Wir brauchen mehr Augenmaß beim Umgang mit Handys im Schulalltag
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 399/2015 Kiel, Mittwoch, 18. November 2015 Bildung/Handynutzung in SchulenAnita Klahn: Wir brauchen mehr Augenmaß beim www.fdp-fraktion-sh.de Umgang mit Handys im Schulalltag In ihrer Rede zu TOP 22 (Handys an Schulen zulassen) erklärt die bildungs- politische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:„Man kann auch über das Ziel hinausschießen: Mit dem vorliegenden Antrag stilisieren die Piraten ein Problem hoch, welches erstens in der Form flä- chendeckend gar nicht besteht und zweitens völlig außer Acht lässt, dass Schulleitungen für einen geordneten Schulbetrieb sorgen müssen und jeder Schüler die Pflicht hat, sich auf den Unterricht zu konzentrieren und mit sei- nem Verhalten keinen anderen Mitschüler beeinträchtigt.Wesentlich hilfreicher wäre es, wenn Eltern ihren Kindern einen verantwor- tungsbewussten Umgang mit dem Handy vermitteln und ihnen auch vorle- ben, dass es Situationen gibt, in denen das Handy schlichtweg nicht auf den Tisch gehört.Insofern halte ich es für völlig legitim, dass Schulleitungen Regeln für den ordnungsgemäßen Schulalltag aufstellen. In welchem Rahmen dieses in Be- zug auf die Handynutzung geschehen darf, kann man dem vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr gut entnehmen.Zuerst einmal wird unterschieden zwischen dem Verbot des Mitführens und dem Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen. Das Mitführen eines Handys kann grundsätzlich nicht verboten werden und wäre auch völlig unverhält- nismäßig. Ein generelles Verbot der Benutzung ist aber möglich, wenn ent- sprechende Öffnungsklauseln in der Schulordnung bestehen.Begründet wird dieses damit, dass der staatliche Erziehungsauftrag einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterrichtsablauf gebietet. Öffnungs- klauseln können die Handynutzung nach Genehmigung durch eine Lehrkraft oder die Möglichkeit der Handynutzung in Freistunden sein.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Theoretisch würde nach dem Gutachten sogar eine Beschränkung der Han- dynutzung in Schulpausen möglich sein, da – Zitat – ‚die Pausen als Raum der nicht virtuellen Kommunikation und ungestörten sozialen und persönli- chen Entwicklung dienen sollen.‘ Der staatliche Erziehungsauftrag lässt also etwas zu, was sich in der Praxis allerdings wohl kaum umsetzen ließe.Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Schulen, die Lehrkräfte verant- wortungsbewusst mit dieser Differenzierung von Mitführen und Benutzung umgehen.Wenn Schulleitungen Maßnahmen ergreifen, um die Handynutzung einzu- schränken, dann tun sie dieses als Reaktion auf erhebliche Probleme und Störungen in diesem Bereich. Da ist es wenig hilfreich, ihnen verbieten zu wollen, im Rahmen der Schulordnung Regeln aufzustellen.Aus unserer Sicht ist es selbstverständlich, dass Mobiltelefone in Prüfungs- situationen eingesammelt werden können. Da man heutzutage alles auf Handys speichern kann, ist es dabei auch völlig unerheblich, ob die Handys ins Netz eingewählt sind oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Schülerin- nen und Schüler vorher darüber informiert wurden, dass das Mitführen ei- nes Mobiltelefons als Täuschungsversuch gewertet wird.Ebenso wird die Möglichkeit des Einsammelns von Mobiltelefonen durch Lehrkräfte als erzieherische Maßnahme bei Störungen bis zum Ende der Schulstunde oder bei erheblichen Störungen bis zum Ende des Schultages von meiner Fraktion unterstützt. Zumal das Gutachten auch aufzeigt, dass selbstverständlich Rechtsschutz gegen diese Maßnahme durch eine formlo- se Beschwerde gegenüber der Schulaufsichtsbehörde erlangt werden kann, wenn betroffene Schüler glauben, unverhältnismäßig oder zu Unrecht belas- tet worden zu sein.Das Einbehalten von Handys über den Schultag hinaus ist nicht möglich und das halten auch wir für unverhältnismäßig, zumal es dem eigentlichen Sinn des Mitführens eines Handys zuwider läuft.In der Sache lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Der erste Punkt ist in dieser Formulierung sachlich falsch, so dass das Ministerium die Schulen nicht aufschrecken braucht und auch beim zweiten Punkt sehen wir keinen Handlungsbedarf, da die Schulen selbst besser wissen, wie sie medienpä- dagogische Lern- und Lehrkonzepte erarbeiten und umsetzen können. Da- rüber hinaus sind die Schulen von den Schulträgern abhängig, inwieweit diese Mittel für die technische Ausstattung und Wartung bereitstellen.Meine Fraktion vertritt das Konzept der eigenverantwortlichen Schule, des- wegen bedarf es dafür keiner Order aus dem Ministerium.Mit ein wenig Augenmaß, gesundem Menschenverstand lässt sich der Um- gang mit Handys im Schulalltag gestalten, aber nicht mit Misstrauen gegen die Lehrkräfte.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de