Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.11.15
11:29 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 451.15 / 17.11.2015



Mit unserem Gesetzentwurf gibt es keine Zwangsehen von Gemeinden
Zu der Presseberichterstattung zum Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/3500) sagt die kommunalpolitische Spreche- rin von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Unser Antrag zur Änderung der Amtsordnung ist eine Kopie des Gesetzentwurfes vom damaligen Innenminister Schlie aus der letzten Wahlperiode (Drs.17/1663). Auch die Begründung haben wir aus dem Ursprungsantrag übernommen. Man kann uns also Plagiat vorwerfen, aber inhaltlich „Skandal“ zu schreien ist scheinheilig und wenig glaubwürdig von der CDU. Herr Schlie wird den Gesetzentwurf schließlich nicht ohne Abstimmung mit seinen FraktionskollegInnen eingebracht haben. Er wird also der CDU- Meinung entsprechen.
Die Behauptung im SHZ-Verlag, mit unserem Gesetzentwurf würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch! Wir ermöglichen dem Innenministerium lediglich, eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen einem Amt und einer amtsfreien Gemeinde als milderes Mittel zur bereits bestehenden Zwangseinamtung anzuordnen. Eine Neuord- nung kann notwendig sein, wenn das verbleibende Amt zu klein wird für eine eigene Verwaltung. Dann muss entschieden werden, wer die Verwaltung für die verbleibenden Gemeinden übernimmt. Dies kann in Zukunft auch eine amtsfreie Kommune sein. Bis jetzt musste die amtsfreie Kommune zwangseingeamtet werden, bevor sie die Verwal- tung übernehmen konnte. Keine wirklich gute Lösung.
Der Veränderungen werden also durch aus dem Amt austretende Kommunen oder auch den demografischen Wandel ausgelöst. Das Innenministerium bekommt nur ein
Seite 1 von 2 Mittel in die Hand, um die Verwaltung neu zu regeln, wenn sich die Beteiligten nicht selbst einigen. Wir ändern nichts an der Mindestgröße der Ämter und führen auch kei- ne Verwaltungsstruktur durch die Hintertür ein. Die Gemeindestrukturen werden durch unseren Gesetzentwurf nicht angetastet.
Wenn wir Grüne neue Ideen für veränderte Verwaltungsstrukturen haben, diskutieren wir sie offen und ausführlich. Klammheimlich und ohne Diskussion mit den Beteiligten läuft da nichts!
***



2