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16.11.15
17:13 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: HSH-Nordbank, Sondervermögen für Infrastruktur, Flüchtlingspolitik, Wahl des Landesbeauftragten für politische Bildung

161/2015 Kiel, 16. November 2015


Themen der Plenarsitzung: HSH-Nordbank, Sondervermögen für Infrastruktur, Flüchtlingspolitik, Wahl des Landesbeauftragten für politische Bildung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 18. November, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Regie- rungserklärung zur HSH-Nordbank, die Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Modernisierung, die Flüchtlingspolitik sowie die Wahl des Landesbeauftragten für politi- sche Bildung. Zu Beginn der Tagung gedenken die Abgeordneten der Opfer der Terroran- schläge von Paris, des verstorbenen Ehrenbürgers des Landes Schleswig-Holstein, Bundes- kanzler a.D. Helmut Schmidt, sowie des ehemaligen Abgeordneten Waldemar Dudda.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 18. November, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 8 und 53 Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsPro- gramm", Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Ab- geordneten des SSW (Drs. 18/3501), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3509), ge- planter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Anfang des Jahres hatte die Landesregierung in ihrem Infrastrukturbericht den Sanierungs- bedarf der landesweiten Infrastruktur auf 4,85 Milliarden Euro beziffert. Jetzt legen die Koaliti- onsfraktionen dem Parlament einen Gesetzentwurf für ein 2,2 Milliarden schweres Sonder- vermögen “Impuls 2030“ (Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Holstein) vor. Zugleich werden erste Prioritäten für Verwendung der Mittel genannt. Schwer- punkte sind die Verkehrswege sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen.

In einer ersten Phase stehen von 2018 bis 2020 insgesamt 525 Millionen Euro bereit, wie Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang November ankündigte. Neben 450 Millionen Euro an Landesmitteln seien 75 Millionen Euro als kommunaler Anteil an Investitionen in Krankenhäuser eingeplant, die je zur Hälfte von Land und Kommunen getragen werden.

Im Verkehrsbereich will die Regierung allein 36 Millionen Euro für die Erneuerung der Schlei- Brücke Lindaunis bereitstellen. Weitere 108 Millionen Euro gibt es für die Sanierung der ma- roden Landesstraßen.

Außerdem plant das Land bis 2020 Investitionen in Höhe von 86 Millionen Euro für Hoch- schulen. So erhält die Kieler Christian-Albrechts-Universität 32 Millionen Euro für den Neubau seiner Geowissenschaften und 40 Millionen Euro für das Sportforum. Für die Unterhaltung der Hochschulgebäude stellt das Land zusätzliche 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Auf den letzten Drücker hat die rot-grün-blaue Koalition noch jeweils zwei Millionen Euro in den kommenden Jahren für die Sanierung kommunaler Sportstätten, darunter auch Schwimmbäder und -Hallen, in das Paket aufgenommen.

“Impuls 2030“ stellt ferner 115 Millionen Euro für neue Investitionen, klimaneutrale Liegen- schaften und digitale Projekte sowie für Olympia bereit. Hinzu kommen Mittel für den Ausbau des Breitbandnetzes.

Für die zweite Phase des “Impuls 2030“ sind 1,7 Milliarden Euro bis 2030 eingeplant. Heinold hatte zudem bereits im Vorfeld angekündigt, dass erste Haushaltsüberschüsse bereits Ende 2016 in das Sondervermögen eingezahlt werden könnten.


TOP 22 Handys und digitale Speichermedien an Schulen zulassen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3522), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Dürfen Schulen Handys und Smartphones von den Pausenhöfen und aus den Klassenräu- men verbannen? In Schleswig-Holstein gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Einige Schulen sehen in ihren Schulordnungen ein striktes Handyverbot vor, andere sind kulanter. Für die Piraten steht indes fest: Handy-Verbote in Schulen sind nichtig.

Die Oppositionsfraktion beruft sich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Das Ergebnis: Für ein Verbot von Mobiltelefonen und Tablets fehle jede rechtliche Grundlage. Das Ergebnis dieses Gutachtens wollen die Piraten jetzt landesweit an den Schu-



2 len umgesetzt wissen. Sie fordern daher die Landesregierung auf, die Schulen zur Rücknah- me der Handy-Verbote zu bewegen.

Zudem verlangen die Piraten von den Schulen, medienpädagogische Konzepte zu entwi- ckeln. Hierfür gebe es bereits Material beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH).

Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2013 besitzen 97 Prozent der 14- bis 65-Jährigen ein Handy. Das Problem: Die Benutzung der Mobilgeräte lenkt vom Unterricht ab. Eine britische Studie gibt den Smartphone-Skeptikern Recht. Verglichen wurden die Leistungen von Schü- lern, bevor und nachdem ein Handy-Verbot an ihren Schulen erlassen wurde. Ergebnis: Ohne Smartphone verbesserten sich die Testergebnisse von 16-Jährigen durchschnittlich um 6,41 Prozent.

So heben auch die Experten des wissenschaftlichen Dienstes ein Benutzungsverbot von Handys und Smartphones im Unterricht als selbstverständlich hervor. Als Gründe gegen ein generelles Mitführungsverbot in Schulen werden zum Beispiel etwaige Notfälle auf dem Schulweg oder Benachrichtigung der Eltern über Änderungen des Stundenplans genannt. Auch Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat bereits signalisiert, dass sie generelle Verbote nicht für sinnvoll hält.

Die Grundsatzentscheidung ist in Deutschland Ländersache. In Bayern müssen Mobilgeräte auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Niedersachsen hingegen hat kein generelles Ver- bot erlassen. Hier können Schulleitung und Lehrkräfte selbst entscheiden, wie sie die Smart- phone-Nutzung handhaben.


TOP 6 Gesetzentwurf zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs 18/1648), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungs- ausschusses (Drs. 18/3543), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach über eineinhalb-jähriger Beratung im Ausschuss steht der Vorstoß der FDP, die viel diskutierte Schulgesetz-Änderung im Bereich das achtjährigen Gymnasiums wieder zurück- zudrehen, vor der Ablehnung. SPD, Grüne, Piraten und SSW hatten im Bildungsausschuss gegen eine von der CDU unterstützte Gesetzesänderung gestimmt.

FDP und CDU wollen den Schulen die Wahlfreiheit zwischen dem achtjährigen und dem neunjährigen Abitur sowie dem Y-Modell, also Schnell- und Langsam-Abi unter einem Dach, zurückgeben. „Erkennen Sie doch an, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die Rückkehr zu G9 an Gymnasien will“, hatte FDP-Bildungsexpertin Anita Klahn in der Ersten Lesung im März vergangenen Jahres an die Koalition appelliert.



3 Inzwischen gilt in Schleswig-Holstein die Wahlfreiheit für die Schulträger, das sind meist die Kommunen. In der Regel bieten die Gymnasien das Turbo-Abi an. Mit Stand Ende des letzten Schuljahres sind neun Gymnasien zum neunjährigen Bildungsgang zurückgekehrt, an vier Gymnasien konnte zwischen G8 und G9 gewählt werden. An den Gemeinschaftsschulen sind 13 Jahre bis zum Abi üblich.

Die Koalition hatte im Januar 2014 - damals noch unter der ehemaligen parteilosen Bil- dungsministerin Waltraud Wende - das Turbo-Abi G8 als Regelfall im Schulgesetz verankert.

Im Juni dieses Jahres kehrte Niedersachsen als erstes deutsches Bundesland wieder voll- ständig zum Abitur nach 13 Jahren (G9) zurück.


TOP 15 und 21 Kindertagesstätten und Tagespflege - Schaffung von Betreuungsange- boten, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/2403), Antwort der Landesregie- rung (Drs. 18/3504), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3503), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Landtagsfraktion möchte flexiblere Betreuungsangebote für Kinder schaffen und setzt dabei auch auf 24-Stunden-Kitas. Die Union greift damit einen Vorstoß von Bundesfami- lienministerin Manuela Schwesig (SPD) auf: Sie will Kindergärten mit Rund-um-die-Uhr- Betreuung ab 2016 staatlich fördern.

„Gerade Eltern mit wechselnden Arbeitszeiten haben es noch immer schwer, Angebote zu finden, die auf ihren Arbeitsrhythmus abgestimmt sind. 24-Stunden-Kitas können für diese Eltern eine große Stütze sein“, begründet die sozialpolitische Sprecherin der Kieler Unions- fraktion, Katja Rathje-Hoffmann, ihren Antrag.

Die Landesregierung soll für Schleswig-Holstein den Bedarf an 24-Stunden-Kitas ermitteln und auch andere flexible Betreuungsangebote prüfen, bei denen sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen. Entscheidend beim Ausbau der Angebote sei die Qualität, heißt es im CDU-Antrag. Konkret: Genügend Fachpersonal und entsprechende finanzielle Mittel müssten zur Verfügung stehen. Es gehe nicht um eine längere Betreuung, sondern um eine Betreuung zu anderen Zeiten.

In Zusammenhang mit ihrem Antrag hat die CDU-Fraktion eine Große Anfrage zur Situation in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege gestellt. Aus der Antwort der Landesregie- rung geht hervor, dass etwa sechs Prozent der 1.723 Kindergärten in Schleswig-Holstein re- gelmäßig vor 7:00 Uhr geöffnet haben, 88 Prozent bis 14:00 Uhr, sieben Prozent bis 18:00 Uhr und 1,5 Prozent nach 18:00 Uhr.



4 In qualitätsverbessernde Maßnahmen steckte die Regierung im laufenden Jahr bisher rund 8,73 Millionen Euro. Insgesamt fördert das Land die Kindertageseinrichtungen und Kinderta- gespflege mit 181,04 Millionen Euro, bis 2017 sollen es 210,54 Millionen Euro sein, heißt es in dem Bericht.

Ein weiterer Aspekt aus dem CDU-Antrag: Die Unionsfraktion will familienfreundliche Arbeits- zeiten und Betriebskindergärten fördern. Der Antwort der Landesregierung zufolge gab es 14 Betriebskindergärten im März 2014, zehn davon in freier und vier in öffentlicher Trägerschaft.

Auf Bundesebene hatte Ministerin Schwesig angekündigt, die 24-Stunden-Kitas mit 100 Milli- onen Euro im Zeitraum 2016 bis 2018 zu fördern. Die Opposition im Bundestag unterstützt die Pläne weitgehend. Bei den Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist das Echo auf die “Rund-um-die-Uhr-Kita“ geteilt. So sind die Grünen skeptisch, dass die Kommunen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind, mitspielen. Die FDP fragt nach der Gegenfinan- zierung.


TOP 7, 10, 12 und 13 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und zur Änderung kommunalrechtlicher und wahlrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3500, 18/3537, 18/3539), Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3559), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag will mehrere Gesetzentwürfe zu kommunal- und wahlrechtlichen Themen in sei- ner November-Sitzung beraten.

Die Regierungskoalition will die Gemeinde-, Amts- und Kreisordnung in mehreren Punkten ändern. So sollen der Schutz und die Förderung der dänischen Minderheit, der Sinti und Ro- ma und der friesischen Volksgruppe auch auf regionaler Ebene verankert werden. In der Landesverfassung ist der Schutz bereits festgeschrieben. Zudem wollen SPD, Grüne und SSW die hauptamtlich verwalteten Gemeinden und die Ämter verpflichten, einen Bericht über den Minderheitenschutz abzugeben - wie häufig und in welchem Umfang sollen sie selbst bestimmen.

Die stellvertretenden Mitglieder in den Amtsausschüssen sollen künftig unabhängig vom kon- kreten Vertretungsfall auf alle Sitzungsunterlagen, Protokolle und andere Schriftstücke zugrei- fen und an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Zudem wollen Koalitionsparteien die Zusammensetzung der Amtsausschüsse neu regeln und die Mitglieder je Gemeinde stär- ker begrenzen, um die Funktionsfähigkeit insbesondere in größeren Ämtern zu verbessern.

Will eine Gemeinde Verwaltungsaufgaben an ein Amt übertragen, ohne gleich als amtsange- hörige Gemeinde eingegliedert zu werden, ist bisher nur eine freiwillige Kooperationsverein-

5 barung möglich. Künftig soll das Innenministerium anordnen können, dass und inwieweit ein Amt für eine amtsfreie Gemeinde Aufgaben übernimmt.

Die Regierungskoalition will das Wählen attraktiver machen und dazu die wahlrechtlichen Vorschriften für Landtags-, Kreis- und Gemeindewahlen modernisieren.

Wer am Wahltag seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung hat, soll künf- tig bei Landtagswahlen seine Stimme abgeben dürfen. Bisher galt eine Dreimonatsfrist.

Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollen auch Menschen wählen dürfen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen. Muster der Wahlunterlagen sol- len in Leichter Sprache und mit einer Übersetzung in „die wichtigsten Migrantensprachen“ verfügbar sein.

Wer einen Wahlschein beantragt, muss dies nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und SSW künftig nicht mehr begründen. Der Zeitraum für die Briefwahl soll um eine Woche ver- längert werden, weshalb die Frist für die Einrichtung von Wahlvorschlägen vorverlegt wird. Geplant ist zudem, dass in der Wahlkabine dokumentenechte Stifte für die Stimmabgabe aus- liegen.

Auch für Kandidaten gelten neue Regeln, wenn das Gesetz kommt: Wer sich wählen lassen will bei der Landtagswahl, muss nicht mehr sechs Monate, sondern nur drei Monate eine Wohnung in Schleswig-Holstein haben. Die Bewerberaufstellung soll erleichtert werden - et- wa durch neue Regeln für die Wahlkreisversammlung. Außerdem geplant sind zeitigere Be- schwerdemöglichkeiten bei der Nichtzulassung einer Vereinigung zur Wahl.

Im Landeswahlausschuss und in den Kreiswahlausschüssen soll die Zahl der Beisitzer von sechs auf acht steigen, im Landeswahlausschuss sind zwei Richter mehr vorgesehen. Brief- wahlvorstände sollen leichter möglich sein.

Bei Volksinitiativen und Volksbegehren sind Doppel- und Mehrfacheintragungen bisher nicht zulässig. Künftig gelten sie als eine Eintragung. „Zusätze“ führen zu Ungültigkeit einer Eintra- gung.

SPD, Grüne und SSW wollen den Rechtsschutz im Wahlzulassungsverfahren stärken. Das Landesverfassungsgericht soll künftig über Beschwerden von Vereinigungen entscheiden, die der Landeswahlausschuss nicht als Partei für die Landtagswahl zugelassen hat - und zwar vor der Wahl.

Bislang können sich solche Vereinigungen erst nach der Landtagswahl im Wahlprüfungsver- fahren wehren. Damit der „vorgezogene Rechtsschutz“ möglich wird, müssen die Landesver- fassung und das Landesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden: Die Aufgaben des Lan-

6 desverfassungsgerichtes werden dabei erweitert. Das Beschwerdeverfahren wird im Detail geregelt.

Der Bundestag hatte den vorgezogenen Rechtsschutz bereits 2012 beschlossen, nachdem diverse Kleinparteien gerichtlich gegen die Nichtzulassung bei der Bundestagswahl geklagt hatten und Rechtsschutzlücken offenkundig wurden.

Straßenbau, Wasserversorgung, Kindertagesstätten: Das sind Themen, die mitunter die Ge- müter der Bürger erhitzen. Bei Gemeinden, die solche kommunalen Aufgaben an ein Amt übertragen haben, ist eine Einflussnahme über Bürgerentscheide und Einwohneranträge bis- her nicht möglich. Die Piraten wollen das ändern und bringen ein „Gesetz zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter“ ins November-Plenum ein.

Zur Begründung heißt es: Die Schlechterstellung der Einwohner amtsangehöriger Gemeinden gegenüber Kommunen, welche Aufgaben im Bereich Infrastruktur- und Versorgungseinrich- tungen selbst wahrnehmen, sei sachlich nicht zu rechtfertigen.

Damit auch in amtsangehören Gemeinden mehr direkte Demokratie möglich ist, muss unter anderem die Amtsordnung geändert werden. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Piraten den Grundstein dafür legen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte kürzlich die Hürden für Bürgerentscheide deutlich gesenkt.


TOP 11 Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfsla- gen, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/3538neu), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Unter anderem mit einem Zuschlag von bis zu 15 Prozent auf das Grundgehalt wollen die Koalitionsfraktionen Beamte dazu animieren, später in Pension zu gehen. Hintergrund ist der Personalbedarf angesichts der Flüchtlingskrise. Auch für bereits pensionierte Lehrer, Polizis- ten, Richter oder Verwaltungskräfte soll es Anreize geben, aus dem Ruhestand wieder in den aktiven Dienst zu treten.

Ein dem Landtag vorliegender Gesetzentwurf sieht Ausnahmen und Änderungen zu den gel- tenden gesetzlichen Vorschriften im Besoldungs- sowie im Versorgungsgesetz vor. Dies soll gewährleisten, dass es sich für die Betroffenen auch finanziell lohnt, weiter zu arbeiten.

Weiterhin sind neue Regelungen zu Überstunden in der Arbeitszeitverordnung für Beamte vorgesehen. Laut dem Entwurf darf monatlich ein höheres Zeitguthaben verbleiben als bisher: Bei einer vollbeschäftigten Beamtin oder einem vollbeschäftigten Beamten sind das 205 Stunden statt bisher 41 Stunden.

7 SPD, Grüne und SSW begründen den Vorstoß folgendermaßen: „Zur personalwirtschaftli- chen Bewältigung besonderer, nicht längerfristig planbarer Bedarfslagen wie der aktuellen Flüchtlingssituation reicht es nicht, ausschließlich auf vorhandenes Personal zurückzugreifen, welches sich bis zum Erreichen der Altersgrenzen im Dienst befindet. Auch durch Neueinstel- lungen lässt sich nicht jeder unvorhergesehene Personalbedarf decken.“


TOP 30 Umsetzung der Resolution des 13. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Hamburg, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeord- neten des SSW (Drs. 18/3535), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Das 13. Parlamentsforum Südliche Ostsee hat während seiner Konferenz vom 19. bis 21. April 2015 in Hamburg das Thema “Wissenschaft-und Hochschulkooperation im Ostseeraum“ behandelt. Die Koalitionsfraktionen rufen jetzt den Kieler Landtag dazu auf, der Schlussreso- lution zuzustimmen. Zugleich wird die Landesregierung gebeten, die Inhalte umzusetzen und im Europabericht über die Ergebnisse zu berichten.

In der Resolution, die in der Drucksache 18/3130 enthalten ist, wird besonderen Wert gelegt auf das Ziel, in der Ostseeregion eine nachhaltige Wirtschaft zu entwickeln sowie neue Chan- cen für Beschäftigung zu ermöglichen. Insbesondere die Kooperation der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen soll weiter gestärkt werden, unter anderem durch grenzüber- schreitende Forschungsverbünde.

Ferner sieht das Parlamentsforum „dringenden Bedarf“, der Abwanderung junger und ausge- bildeter Arbeitskräfte entgegenzuwirken. Internetplattformen zum Wissens- und Erfahrungs- austausch von Schülern und Studierenden im Ostseeraum sollen geschaffen werden, und die wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen innerhalb der Bachelor- und Masteraus- bildung sei voranzutreiben. Als „erforderlich“ wird zudem angesehen, den Erfahrungsaus- tausch bei der Bekämpfung von multiresistenten Keimen grenzüberschreitend im Ostseeraum zu intensivieren.

Dem Forum gehören die Landtage von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Sejmiks von Pommern und Westpommern an. Weitere Partnerparlamente sind die Gebietsduma Kaliningrad, die Sejmik von Ermland-Masuren und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Regionsrat Schonen (Südschweden) ist assoziatives Mitglied.



8 Donnerstag, 19. November, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 2 Regierungserklärung zur Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zu HSH Nordbank, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Im Eiltempo wollen Schleswig-Holstein und Hamburg die Vereinbarungen mit der EU zur Zu- kunft der unter milliardenschweren Altlasten leidenden HSH Nordbank umsetzen. Die schles- wig-holsteinische Landesregierung will noch in diesem Jahr eine Abwicklungsanstalt öffentli- chen Rechts namens HSH Portfoliomanagement AÖR mit Sitz in Kiel gründen. Dies teilte Monika Heinold (Grüne) eine Woche vor ihrer angekündigten Regierungserklärung im Land- tag mit.

Das Kabinett habe bereits die Entwürfe für zwei Staatsverträge beschlossen. Heinold bat den Landtag, das Paket noch in dieser Tagung in Erster Lesung zu behandeln. Im Dezember könnte das Parlament dann die Staatsverträge beschließen. Hamburg gehe das Tempo mit, hieß es aus dem Finanzministerium in Kiel.

Als Haupteigentümer der Nordbank hatten sich Schleswig-Holstein und Hamburg am 19. Ok- tober mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass die Länder dem Geldinstitut milliar- denschwere Altlasten aus Krediten und Gebührenzahlungen für ihre Garantien abnimmt – im Gegenzug soll die Bank bis 2018 verkauft werden. Falls der Verkauf scheitert, droht die Ab- wicklung.

Im Brennpunkt stehen die schlechten Schiffskredite: Von den rund acht Milliarden Euro “fau- len“ Krediten sollen die Länder bis zu 6,2 Milliarden übernehmen. Und: Die seit 2013 wieder aufgestockte 10-Milliarden-Garantie der Länder, die die EU-Kommission in dem Brüsseler Beihilfeverfahren akzeptierte und die bei der HSH Nordbank teilweise das Eigenkapital er- setzt, kostet die Bank jährlich 400 Millionen Euro Gebühren.

Wie viele Milliarden Euro das Paket die Länderhaushalte in den nächsten Jahren unter dem Strich kosten wird, ist ungewiss. Ministerin Heinold, die das Verhandlungsergebnis mit der EU als „die günstigste“ Variante bezeichnete, rechnet damit, dass sich die Verschuldung des Landes in Zukunft erhöht und ab 2019/20 jährliche Zinskosten in zweistelliger Millionenhöhe bewirkt.

Die von Hamburg und Schleswig-Holstein neu zu gründende Anstalt wird für die Kreditbewirt- schaftung zuständig, soll das Management aber einem Finanzdienstleister überlassen und diesen streng kontrollieren. Derzeit sind dafür 15 bis 25 Mitarbeiter vorgesehen. Die Über- nahme der alten HSH-Kredite soll im ersten Halbjahr 2016 starten.



9 Die Gründung der neuen Anstalt noch in diesem Jahr begründete Finanz-Staatssekretär Philipp Nimmermann auch mit juristischen Unsicherheiten aufgrund einer Gesetzesänderung zum nächsten Jahr.

Die HSH Nordbank AG entstand im Juni 2003 aus der Fusion der Hamburgischen Landes- bank und der Landesbank Schleswig-Holstein. In der internationalen Finanzkrise 2008 schrieb das Institut 2,8 Milliarden Euro Verlust und musste mit einer Kapitalspritze der Länder über drei Milliarden Euro gerettet werden. Zudem gaben Hamburg und Schleswig-Holstein eine Garantie über zehn Milliarden Euro, die später auf sieben Milliarden reduziert wurde.

Mitte 2013 erhöhten die Länder ihre Garantie wieder auf zehn Milliarden Euro. Hamburg und Schleswig-Holstein sind mit 85,5 Prozent an der Bank mit Sitzen in Hamburg und Kiel betei- ligt.

Nach der Finanzkrise hat sich das Kreditinstitut als regionale Mittelstandsbank für Firmen- kunden im Norden aufgestellt. International finanziert sie die Schifffahrt und erneuerbare Energien. Ende Oktober 2014 bestand die HSH Nordbank den Banken-Stresstest der Euro- päischen Zentralbank. Sie galt zuvor als Wackelkandidat.

Im vergangenen Jahr verdiente die Bank erstmals seit 2010 wieder: 160 Millionen Euro stan- den zu Buche. Auch für 2015 wird mit einem Gewinn gerechnet. Im Jahr 2013 hatte der Ver- lust noch 769 Millionen Euro betragen.

Zwischen 2008 und Ende März 2014 wurde die Belegschaft von mehr als 5.000 Mitarbeitern auf 3.255 Mitarbeiter reduziert (knapp 2.800 Vollzeitstellen). Im November vergangen Jahres kündigte die Bank an, nochmals 500 Stellen abbauen zu wollen.

Für Kiel mit aktuell rund 1.000 Beschäftigten besteht eine Standortgarantie nur solange, wie der Staatsvertrag gilt – also bis zu einem Verkauf des Instituts, der spätestens 2018 vollzogen sein soll.


TOP 32 Bestandsabbau ermöglichen – Belastungsspitzen abfedern, Antrag der Frakti- on der CDU (Drs. 18/3558), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Union will am Landgericht Kiel eine „zeitlich befristete, zusätzliche große Strafkammer“ einrichten. Von diesem Schritt erhofft sich die Union, dass ältere Verfahren abgearbeitet und personelle Belastungen, die durch laufende und anstehende Großverfahren entstehen, aus- geglichen werden können.

Laut einer Antwort des Justizministeriums auf eine Große Anfrage der CDU vergehen in Schleswig-Holstein oft bis zu sechs Jahre zwischen Anklageerhebung und Urteil. Auch im

10 Landgericht Kiel sollen noch Verfahren im Bereich Betrugsfälle aus dem Jahr 2009 ohne Ver- handlung ruhen.

Mit dem vorgelegten Antrag wird die Landesregierung zudem aufgefordert, dem Innen- und Rechtsausschuss halbjährlich über die aktuellen Bestandszahlen am Landgericht in der Lan- deshauptstadt zu berichten.


TOP 37 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, Berichte des Petitionsausschus- ses (Drs. 18/3516, 18/3525), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, keine Aussprache, Berichter- statter 5 Minuten


TOP 9 und 57 Gesetzentwurf zur Stärkung der autochthonen Minderheiten und Hand- lungsplan Sprachenpolitik, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3536), Mündlicher Bericht der Lan- desregierung, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Nordfrieslands Sprachenvielfalt soll sich bald auch ganz plastisch an Straßen, Gebäuden und in Briefen zeigen. Das neue Minderheitengesetz der Koalition will das Friesische im Öffentli- chen Raum sichtbar machen. Schilder an Gebäuden, Verkehrs- und Ortsschilder, aber auch Briefköpfe sollen im Nordwesten Schleswig-Holsteins in den nächsten zwei Jahren zweispra- chig werden: deutsch und friesisch.

Für insgesamt 300.000 Euro will die Regierung unter anderem die bestehende Beschilderung um friesische Ortsnamen ergänzen. Wer demnächst nach Eiderstedt fährt, kommt auch in Ääderstää an, das Ortsschild Glücksburg wird durch Loksborj ergänzt und Westerheide auf Amrum lässt sich als Waasterhias künftig gut von Weesterhiir, Westerheide auf Sylt, unter- scheiden.

Die Gesetzesnovelle beschränkt sich aber nicht nur auf die Beschilderung. So können Behör- dengänge im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland demnächst auch auf Friesisch und im nördlichen Teil des Landes auf Dänisch erledigt werden. Bei fehlenden Sprachkenntnissen müssen die Behörden die Dokumente dann kostenlos für die Bürger übersetzen lassen. Auch die Jüngsten profitieren von der Gesetzänderung: In Kindertagesstätten sollen die Regional- und Minderheitensprachen ebenfalls berücksichtigt werden.

Der SSW hatte schon lange auf diese Stärkung des Dänischen und insbesondere des Friesi- schen gepocht. Dabei gehe es nicht nur um die Umsetzung der aktiven Sprachenpolitik, die sich Rot-Grün-Blau in den Koalitionsvertrag geschrieben hat.



11 Die Sprachenvielfalt als Alleinstellungsmerkmal Schleswig-Holsteins soll das Land auch wirt- schaftlich bereichern. Indem die friesische Sprache sichtbar gemacht und dadurch zu einem besonderen Erlebnis für Touristen werde, könne der Tourismus profitieren. Denn die Touris- musforschung, so heißt es in dem Gesetzentwurf, habe die „Einzigartigkeit und Besonderheit“ eines Reiseziels als eine von drei Attraktionen für potentielle Besucher herausgestellt.

Im Zuge der Debatte wird die Landesregierung auch über ihren im Juni erschienen “Hand- lungsplan Sprachenpolitik“ berichten.


TOP 19, 27, 41, 45, 46, 47, 48, 49, 51 und 52 Anträge zur Flüchtlingspolitik, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3459), Anträge der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3531, 18/3413, 18/3342), Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 18/3421, 18/3353, 18/3426), Antrag der Landesregierung (Drs, 18/3507), Antwort der Landesregierung auf die Große Anfra- ge der Fraktion der CDU (Drs. 18/2160), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2190), Bericht und Beschlussempfehlungen des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/3551, 18/3552, 18/3553, 18/3554, 18/3556), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Re- dezeit 75 Minuten

Täglich wird Schleswig-Holstein mit neuen Flüchtlingszahlen konfrontiert, fast wöchentlich trudeln neue Meldungen ein, die die Politik vor neue Herausforderungen stellt. Bislang sind in diesem Jahr knapp 39.000 Flüchtlinge im Norden eingetroffen. Für zusätzliches Kopfzerbre- chen sorgen derzeit die vergangene Woche eingeführten Grenzkontrollen in Schweden. Die Fähren von den Häfen Kiel und Lübeck nehmen nur noch Flüchtlinge mit gültigen Papieren mit.

Nach einer eintägigen Debatte in der vergangenen Landtagssitzung im Oktober steht das Thema der Flüchtlings- und Asylpolitik erneut auf der Agenda. Im Fokus stehen zwei neue Anträge. Die CDU will das Ehrenamt stärken und dazu die Freiwilligendienste weiterentwi- ckeln, um Migranten besser integrieren zu können. Und die Piraten erneuern ihren Vorstoß auf Einrichtung eines “Ausschusses für Integrations- und Flüchtlingspolitik“.

Nach Ansicht der Unionsfraktion trägt das Ehrenamt „ganz wesentlich zum sozialen Zusam- menhalt der Gesellschaft bei.“ Deshalb sei es wichtig, auch im Sinne der Integrationsbestre- bungen die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern und vor allem Jüngeren einen stärkeren Zugang zu ermöglichen.

Die Landesregierung müsse mehr Stellen schaffen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst - entsprechend des An- teils Schleswig-Holsteins am Gesamtkontingent des Bundes. Freiwilligendienstler sollen ihren Dienst auch über mehrere Jahre in der Freizeit ableisten können und nicht mehr nur über mehrere Monate am Stück.

12 Die CDU wünscht sich zudem, dass auch Einwanderer, Flüchtlinge und anerkannte Asylbe- werber über „ein freiwilliges und attraktives Angebot an alle Altersgruppen“ für das Freiwilli- gen-Engagement gewonnen werden. „Von Beginn ihres Aufenthaltes sollten sie die Möglich- keit haben, am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzuhaben“, heißt es in dem An- trag.

In Schleswig-Holstein engagieren sich überdurchschnittlich viele Menschen ehrenamtlich: Dem Sozialministerium zufolge sind es 40 Prozent der Bevölkerung - und damit etwa eine Million Männer und Frauen. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 36 Prozent.

1.270 Menschen nahmen 2014 in Schleswig-Holstein am Bundesfreiwilligendienst teil, beim FSJ waren es mindestens 1.600 im FSJ-Jahr 2013/2014. Das Land fördert derzeit 150 FÖJ- Plätze. Seit 1991 haben mehr als 2.000 Menschen das FÖJ in Schleswig-Holstein absolviert.

Bereits im März hatten die Piraten gemeinsam mit der CDU einen Landtagsausschuss für In- tegrations- und Flüchtlingspolitik gefordert, die Mehrheit im Landtag lehnte dies jedoch ab. Jetzt erneuern die Piraten ihren Vorstoß mit Hinweis auf „die aktuellen politischen Entwick- lungen, die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen und die zunehmenden internationalen Konflikte“.

In dem Ausschuss sollen die Verhandlungen und Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Fragen der Integrations- und Flüchtlingspolitik vorbereitet und alle diesbezügli- chen Anträge und Vorlagen ressortübergreifend gesammelt werden. Der Ausschuss soll nach dem Willen der Piraten befristet bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode eingerichtet werden.


TOP 23 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3523), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der FDP fordert die Landesregierung auf, dem Landtag mündlich zu berichten, welche Maß- nahmen sie zur schnellen Schaffung von Wohnraum einleiten wird und welche Initiativen sie im Bundesrat plant oder unterstützt. In dem Bericht soll unter anderem auf mögliche Stan- dardabsenkungen im Bereich der Landesplanung, des Bauordnungsrechts und des Vergabe- rechts eingegangen werden.

In der vergangen Woche gab der für den Wohnungsbau zuständige Innenminister Wolfgang Studt (SPD) bekannt, dass das Innenministerium Gebäudekonzepte ins Internet gestellt habe, um den Bau von kommunalen Unterkünften zu forcieren. Die Bauten seien in sechs bis zwölf Monaten umsetzbar. Der Minister hält 5.000 Neubauwohnungen nicht nur für machbar, son-



13 dern auch förderbar. Es gehe darum, günstigen Wohnraum allen, die darauf angewiesen sei- en, anbieten zu können – nicht nur Flüchtlingen, betonte der Minister.

Um Neubauten zu erleichtern und zu beschleunigen, ist auch im Gespräch, die hohen Stan- dards der neuen Energieeinsparverordnung für drei Jahre auszusetzen. Schleswig-Holstein hat diesbezüglich Ende Oktober bei der Bauministerkonferenz (BMK) in Dresden einen An- trag unter dem Titel “Flüchtlinge in Deutschland – Herausforderung für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung“ eingebracht. Zu den geforderten Maßnahmen gehört, die Energieein- sparverordnung (EneV) für den Neubau von Wohnungen auszusetzen. Sie sieht verschärfte Energiestandards vor, die das Bauen teurer machen.

Der Bund soll den Ländern für den sozialen Wohnungsbau mindestens weitere 500 Millionen Euro jährlich zu den bisher zugesagten Mitteln zur Verfügung stellen, lautet eine weitere For- derung in dem Antragsentwurf. Außerdem sollen steuerliche Anreize für Investoren auch für den freifinanzierten Wohnungsbau geschaffen werden – etwa eine befristete degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) und die Wiedereinführung von Paragraf 7k Einkommensteuerge- setz jeweils beschränkt auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten.

Bereits Mitte Oktober hatte das Kabinett eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen, um mit Hilfe des sozialen Wohnungsbaus mehr Platz für Flüchtlinge zu schaf- fen. Künftig sollen neben Familien und Älteren auch Wohnungen für Menschen in sozialen Notlagen gefördert werden können.

Zukünftig soll es auch einfacher sein, Frauenhäuser oder Studentenwohnheime zu fördern. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es im Norden rund 46.000 Sozialwohnungen.


TOP 25 Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3529), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bis Jahresende wird in Schleswig-Holstein mit rund 2.500 minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Begleitung eines Elternteils im Land ankommen, gerechnet. Im Vorjahr waren es um die 700 gewesen. Die Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung auf, dem Parlament mündlich zu berichten, wie sie die Unterbringung und Betreuung bewerkstelligen will.

Neuerdings dürfen die Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein abweichend von den üblichen Jugendhilfestandards der Jugendhilfe in Notunterkünften untergebracht und betreut werden. Im engen Austausch mit den Kommunen sei ein entsprechendes Konzept erarbeitet worden und gestartet, teilte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) bereits in der vergangenen Woche mit. Das Konzept regelt die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der meist männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren.

14 Da auf kommunaler Ebene nicht kurzfristig die notwendigen Kapazitäten geschaffen werden könnten, diene das Konzept dazu, „die erforderliche Akutversorgung dennoch sicherzustel- len“, so Alheit. Es gelte Obdachlosigkeit oder Mangelversorgung zu vermeiden.

Zu den befristeten Ausnahmeregelungen gehört, dass in bestehenden Einrichtungen der Ju- gendhilfe die Gruppengröße von zehn auf bis zu 14 männliche Jugendliche aufgestockt wer- den kann. In betreuten Wohnformen sei ausnahmsweise eine Doppelbelegung genehmi- gungsfähig.

Falls kein Platz in Jugendhilfeeinrichtungen ist, können minderjährige Flüchtlinge in soge- nannten Inobhutnahme-Stellen (ION) mit maximal 60 Jugendlichen unterkommen. Eine erste dieser Stellen wurde bereits in Neumünster in einer ehemaligen Polizeistation eingerichtet, weitere sollen folgen.

Möglich sind nach Informationen des Sozialministeriums Kooperationen bei der Unterbrin- gung auch mit den Erstaufnahmeeinrichtungen für erwachsene Flüchtlinge oder Familien. Die Beteiligten seien sich einig, dass entsprechende Maßnahmen „nur zeitlich befristete Über- gangslösungen“ sein dürften, betonte Alheit.


Freitag, 20. November, 10:00 bis 13:00 Uhr

TOP 14 Wahl des Landesbeauftragten für politische Bildung, Wahlvorschlag der Frak- tionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, PIRATEN sowie den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3533), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 15 Minuten


Ein Jahr nachdem der Landtag die Leitung der Landeszentrale für politische Bildung in eine Beauftragten-Stelle umgewandelt hat, will der Landtag nun den ersten Landesbeauftragten wählen. In den Startlöchern steht der 35-jährige Dr. Christian Meyer-Heidemann. Er hat der- zeit eine Vertretungsprofessor für Wirtschaft/Politik und ihre Didaktik an der Kieler Universität inne. Der entsprechende Wahlvorschlag wurde überfraktionell eingereicht, nur die FDP zeichnete nicht mit.

Der Landesbeauftragte wird vom Landtag mit einfacher Mehrheit für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Es ist eine geheime Stimmabgabe vorgesehen. Eine erfolgreiche Wahl vo- rausgesetzt wird Meyer-Heidemann sein Amt voraussichtlich zum Jahreswechsel antreten.

Seit Juni 2014 wird die Einrichtung der politischen Bildung von Heiko Vosgerau geleitet, der zuvor als Leiter des Regionalbüros Lübeck der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung gear-



15 beitet hatte. Er war damals nach öffentlicher Ausschreibung angestellt worden und soll künftig in der Landtagsverwaltung im Referat Öffentlichkeitsarbeit Aufgaben übernehmen.

Der Landesbeauftragte ist laut Gesetz für die „politische Bildung für die gesamte Bevölkerung des Landes“ zuständig. Zudem soll er Landtag und Landesregierung beraten. Als Kontrollor- gan fungiert ein Kuratorium, dem ein Vertreter pro Fraktion sowie Sachverständige aus Bil- dungseinrichtungen und Fachverbänden angehören. Einmal pro Wahlperiode ist der Beauf- tragte verpflichtet, einen Bericht über seine Arbeit vorzulegen.


TOP 28 Eckpunkte der industriepolitischen Strategie des Landes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3532), geplanter Aufruf 10:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wenige Tage vor dem großen “Industriepolitischen Kongress Schleswig-Holstein“ in Büdels- dorf bei Rendsburg unterfüttert die FDP ihren bereits vor einem Jahr geäußerten Ruf nach einem ressortübergreifenden Konzept. Die Liberalen nennen jetzt sechs Kerngebiete, die speziell zu berücksichtigen seien.

Genannt werden die Bereiche: Standortmarketing, Infrastruktur, Kooperation mit Hamburg, Verzahnung mit Forschung und Entwicklung, Bürokratieabbau sowie Energieversorgung. Auf diesen Gebieten sehen die Liberalen besonderen Stärkungsbedarf.

Die Landesregierung ist bereits dabei, unter Beteiligung von Akteuren aus Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften Eckpunkte für eine industriepolitische Strategie zu erarbeiten. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hofft, auf dem Industriepolitischen Kongress am 25. November ein großes “Bündnis für Industrie“ festzurren zu können.

Im Sommer hatte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) eine besondere Initiative für den Raum Brunsbüttel angekündigt, den größten Industriestandort Schleswig-Holsteins. „Wir brauchen zukunftsfähige Ansätze, um den Standort langfristig wettbewerbsfähig zu halten“, sagte er.

In Brunsbüttel haben sich mittelständische und internationale Unternehmen der Chemie- und Mineralölwirtschaft, Energieerzeuger und Speditionen angesiedelt. „Neben der Windenergie ist das Flüssiggas LNG eine der Ressourcen der Zukunft“, sagte Wirtschaftsminister Meyer mit Blick auf einen möglichen Hafenausbau in Brunsbüttel.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein forderte unterdessen die Lan- desregierung auf, die Industriepolitik besser zu koordinieren. Dafür müssten die bisher auf mehrere Ministerien verteilten industrierelevanten Aufgaben im Wirtschaftsressort gebündelt werden.



16 Eine IHK-Studie sieht akuten Handlungsbedarf bei den Breitbandanbindungen, den Strom- preisen, der Verfügbarkeit von Fachkräften, der Bürokratie und der überregionalen Erreich- barkeit auf den Straßen. Auch die Reduzierung der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss sei ein wichtiger Punkt, sagte IHK-Präsidentin Friederike Kühn bei Vorstellung der Studie im Juli.

Laut Statistikamt Nord hat die Industrie in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr dieses Jah- res deutliche Umsatzeinbußen verbucht. Das Gesamtvolumen der 529 größeren Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um neun Prozent auf 15,8 Milliarden Euro. Das Inlandsgeschäft sank dabei um fünf Prozent auf neun Milliarden Euro, der Auslandsumsatz um 14 Prozent auf 6,8 Mrd. Euro. Mit einem Minus von 19 Prozent fiel der Rückgang bei den Ausfuhren in die Nicht-Eurozone überdurchschnittlich stark aus. Die Exportquote sank von 46 auf 43 Prozent.

Umsatzstärkste Branche blieb der Maschinenbau mit drei Milliarden Euro. Es folgten die Her- stellung von Nahrungs- und Futtermitteln (2,6 Milliarden Euro) und die Mineralölverarbeitung (1,4 Milliarden). Im Monatsdurchschnitt arbeiteten im nördlichsten Bundesland rund 101.100 Beschäftigte in den genannten Industriebetrieben und damit etwas mehr als im gleichen Vor- jahreszeitraum.


TOP 56 Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversor- gung für den UKSH-Neubau, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3412), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3512), geplanter Aufruf 10:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung geht „nach jetzigem Stand“ nicht davon aus, dass die kurz vor der Ver- abschiedung stehende Krankenhausreform „direkte Auswirkungen auf das Finanzierungskon- zept in Gänze sowie die Berechnung der Effizienzrendite“ beim Universitätsklinikum Schles- wig-Holstein (UKSH) haben wird. Auch „räumliche Folgen“ für den anstehenden Neubau sei- en nicht zu erwarten, heißt es in einem Bericht aus dem Gesundheitsministerium.

Den Report hatten die Piraten verlangt. Sie befürchten, dass mit der Berliner Reform das Fi- nanzierungsmodell für die Sanierung des UKSH ins Wanken gerät. Die Piraten wiesen darauf hin, dass die UKSH-Sanierung zu 25 Prozent mit privaten Geldern bewerkstelligt wird. Das Baukonsortium finanziert Neubauten anteilig, betreibt diese 30 Jahre lang und erhält dafür Pachtzahlungen, die aus der sogenannten Effizienzrendite bezahlt werden sollen.

Die Rendite könnte jedoch geringer ausfallen, wenn mit der Krankenhausreform Stellenstrei- chungen im Pflegebereich bestraft und zusätzliche Operationen mit geringeren Sätzen vergü- tet werden, warnen die Piraten.



17 Hierzu vermerkt das Ministerium in dem Bericht, dass die 2008 vereinbarten Einsparpotentia- le auf Grundlage eines ÖPP-Projektes weiterhin Bestand haben. Gleichwohl werde es unter anderem infolge des demographischen Wandels „in Summe bis zum Jahr 2022 zu leichten Personalaufwüchsen“ kommen, heißt es weiter. Erst im Jahr 2023 sei mit effektiven Perso- naleinsparungen zu rechnen.

Sollten es Änderungen in der Krankenhausreform notwendig machen, den ÖPP-Vertrag be- ziehungsweise das Leistungssoll in einzelnen Punkten anzupassen, „so ist diesbezüglich an- zumerken, dass der Vertrag eine solche Anpassung zulässt.“ Auf geänderte Bedarfssituatio- nen durch Umbau-, Erweiterungs- oder modernisierende Maßnahmen könne laut Ministerium reagiert werden.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter http://www.sh-landtag.de/plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 11. November, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusam- menfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 37. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 18. November 2015 8 + 53 Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModerni- 70 10:00 sierungsProgramm" 22 Handys und digitale Speichermedien an Schulen zulassen 35 11:10 6 Gesetzentwurf zur Schaffung von Wahlfreiheit an Gymnasien 35 11:45
15 + 21 Kindertagesstätten und Tagespflege - Schaffung von Be- 35 15:00 treuungsangeboten 7 + 10 + 12 + Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und zur Änderung 35 15:35 13 kommunalrechtlicher und wahlrechtlicher Vorschriften 11 Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer 35 16:10 Bedarfslagen 30 Umsetzung der Resolution des 13. Parlamentsforums Südliche 35 16:45 Ostsee in Hamburg Donnerstag, 19. November 2015 2 Regierungserklärung zur Grundsatzeinigung mit der Europä- 105 10:00 ischen Kommission zu HSH Nordbank 32 Bestandsabbau ermöglichen – Belastungsspitzen abfedern 35 11:45 37 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:20
9 + 57 Gesetzentwurf zur Stärkung der autochthonen Minderheiten 40 15:00 und Handlungsplan Sprachenpolitik 19 + 27 + 41 + Anträge zur Flüchtlingspolitik 75 15:40 45 + 46 + 47 + 48 + 49 + 51 + 52 23 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum 35 16:55 25 Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 35 17:30 Freitag, 20. November 2015 14 Wahl des Landesbeauftragten für politische Bildung 15 10:00 28 Eckpunkte der industriepolitischen Strategie des Landes 35 10:15 56 Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Kranken- 35 10:50 hausversorgung für den UKSH-Neubau

Folgender Tagesordnungspunkt hat seine Erledigung gefunden:

TOP Redezeit 50 Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein koordinieren 35

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge-

19 sehen (Sammeldrucksache 18/3569):


TOP 3 Änderung des Transplantationsgesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 5 Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 18 Projekt KoPers: Konsequenzen aus der erneuten Verzögerung der Einführungsplanung 24 Berichtsantrag - Bekämpfung der Einbruchskriminalität 20 Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein 26 Integration von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt 31 Bericht zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem 33 Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen 34 Flächendeckende Geburtshilfe in Schleswig-Holstein nachhaltig sicherstellen 35 Interessenbekundungsverfahren für Bau der Westlichen Elbquerung einleiten 36 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2013 40 Programm zur Auflösung des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten 42 Vorratsdatenspeicherung in den Vermittlungsausschuss 43 Demokratie lebt von Beteiligung 44 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Verfassungsbeschwerde über die Betreuung und Förde- rung von Kindern in Kindergärten 54 Bericht zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema "Chronotypen"

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
16 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes 17 Digitale Infrastruktur 29 Schadstoffemissionen im Schiffsverkehr und LNG-Terminal Brunsbüttel 38 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 39 Industriepolitisches Konzept des Landes erarbeiten 55 Bericht zum Breitbandausbau in Schleswig-Holstein



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