Landesbeauftragter fordert Verkehrsunternehmen auf, den pauschalen Ausschluss von E-Scootern zu beenden
150/2015 Kiel, 4. November 2015Landesbeauftragter fordert Verkehrsunternehmen auf, den pau- schalen Ausschluss von E-Scootern zu beendenKiel (SHL) – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Ha- se teilt mit, dass jetzt ausführlichere Erkenntnisse zur Gefährdung in Bus- sen vorliegen. „Den Empfehlungen der Experten sollte nun gefolgt werden. Der Auftrag zur Beförderung muss ernst genommen werden. Die Diskrimi- nierung durch Ausschluss von allen E-Scootern ist zu beenden“, so Hase.Nach einem Gutachten im Sommer 2014 wurde seit Februar 2015 im Kieler Raum von drei Nahverkehrsunternehmen ein Beförderungsausschluss gegenüber E-Scootern beschlossen. An dem Verfahren und an dem Gutachten wurde auch seitens des Landesbeauftragten um- fassend Kritik geäußert. Ein umfassenderes Folgegutachten mit Praxistests, an denen es im ersten Gutachten fehlte, ist nun dem Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalens zur Bera- tung vorgelegt worden.Aus dem Gutachten ergibt sich, dass eine sichere Mitnahme von E-Scootern möglich ist. Dazu bedarf es einer genauen Bestimmung der E-Scooter sowie von Regeln bei der Aufstel- lung im Bus. „Das Engagement, welches die Verkehrsbetriebe beim Ausschluss und bei der anschließenden Bereitstellung einer Alternativlösung zeigten, sollten die Betriebe nun zei- gen, um die Ausschlüsse, so weit wie nach dem Gutachten möglich, zurückzunehmen“, for- dert Hase.Menschen, die für ihre Mobilität auf diese Hilfsmittel angewiesen sind, dürfen nicht weiter von ihren ohnehin eingeschränkten Teilhabechancen ausgeschlossen werden. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de