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22.10.15
10:23 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Der Glücksspielstaatsvertrag ist Makulatur - die Schleswig-Holsteinische Landesregierung muss jetzt Konsequenzen ziehen

Kiel, Donnerstag, 22. Oktober 2015



Glücksspielstaatsvertrag
Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Der Glücksspielstaatsvertrag ist Ma- Hans- Ma- kulatur - die Schleswig-Holsteinische Landesregierung muss jetzt Konse- Schleswig- Konse- quenzen ziehen
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Ge- schäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, haben heute (22. Oktober 2015) Ministerpräsident Torsten Albig aufgefordert, auch vor dem Hinter- grund des jüngsten Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zügig den Weg für eine verfassungs- und europarechtskonforme Glücksspielregulierung freizumachen. Sie verwiesen dabei auf eine Studie der wik-consult im Auftrag des Deutschen Verbandes für Telekommunika- tion und Medien (DVTM), die auf den Münchner Medientagen vorgestellt wurde und zum glei- chen Fazit kommt.
„Die schleswig-holsteinische Landesregierung muss jetzt die richtigen Schlüsse ziehen und die unbegreifliche Irrfahrt beim Glücksspielstaatsvertrag beenden. Das jahrelange Leugnen der Re- alitäten auf dem Glücksspielmarkt fällt der schleswig-holsteinischen Landesregierung nun - auch durch das Urteil aus Hessen - auf die Füße. Die Botschaft der Studie an die Politik ist klar: Jetzt müssen die richtigen Weichenstellungen für die künftige Regelung des Glücksspiels ge- schaffen werden. Schleswig-Holstein war – genau wie der Staat Dänemark - mit seinem Glücksspielgesetz bereits auf dem richtigen Weg“, erklärte FDP-Fraktionschef Kubicki.
Am vergangenen Freitag (16. Oktober 2015) hatte der 8. Senat des Hessischen Verwaltungs- gerichtshofs das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Ver- gabe von Sportwettlizenzen endgültig gestoppt (8 B 1028/15/VG Wiesbaden 5 L 1453/14.WI).

Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Dr. Klaus Weber Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: info@fdp.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Damit sei nun richterlich bestätigt, dass die Übertragung der verbindlichen Entscheidung über die Vergabe der Konzessionen auf das Glücksspielkollegium dem Grundgesetz widerspreche, betonten Kubicki und Arp. Darüber hinaus sei mit weiteren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu rechnen.
„Welcher Weg im Glücksspielbereich nun beschritten werden muss, zeigt die heute vorgestellte Studie. Es geht jetzt darum, den Schwarzmarkt-Sumpf trocken zu legen und gleichzeitig mit ei- nem ordnungspolitisch sauberen Ansatz ein hohes Niveau im Verbraucher-, Daten- und Jugend- schutz zu gewährleisten“, betonte Arp.


Die komplette Studie ist auf Nachfrage per Email beim WIK (H-U) verfügbar: http://www.wik.org/



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