Bürgerbeauftragte lässt Antragsvordrucke für Schulbegleitungen im Kreis Stormarn datenschutzrechtlich überprüfen
145/2015 Kiel, 16. Oktober 2015Bürgerbeauftragte lässt Antragsvordrucke für Schulbegleitungen im Kreis Stormarn datenschutzrechtlich überprüfen Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Sa- madoni, hat Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des im Kreis Stor- marn verwendeten Antragsvordrucks für Schulbegleitungen im kommenden Schul- halbjahr. Sie hat daher die Landesbeauftragte für Datenschutz, Marit Hansen, um Prüfung der Angelegenheit gebeten. „Ich habe sowohl im Hinblick auf die vorformulierte, allumfassende Schweigepflichtsent- bindung als auch im Blick auf einzelne Fragen im Antragsvordruck datenschutzrechtliche Bedenken“, sagte El Samadoni heute in Kiel. So werde zum Bespiel nach Hobbies des Kindes, Zeugnissen und Erwartungen an Schulbegleitung und Schule gefragt. „Die Rele- vanz dieser Fragen für den Bedarf und die Ausgestaltung der Schulbegleitung ist für mich nicht erkennbar. Grundsätzlich dürfen nur solche Daten erfragt werden, die für die Leis- tungsgewährung konkret erforderlich sind.“ Bis zur Klärung der Angelegenheit rät die Bürgerbeauftragte betroffenen Eltern, Anträge auf Schulbegleitung in der bisher gewohnten Art und Weise zu stellen und den Antrags- vordruck nicht zu verwenden. Bei Beratungsbedarf und Fragen zum weiteren Vorgehen stehen die Bürgerbeauftragte und ihr Team zur Verfügung. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de