Flemming Meyer: Die Vorteile einer zentralen Genehmigungsbehörde liegen auf der Hand, aber wir befinden uns in einem Abwägungsprozess
Presseinformation Kiel, den 16.10.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 19 Keine Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwerverkehrs Drs. 18/3408„Die Vorteile einer zentralen Genehmigungsbehörde liegen auf der Hand, aber wir befinden uns in einem Abwägungsprozess“Die Zahl der Großraum- und Schwertransporte (GST) – also Fahrzeuge, bei denen Größe undGewicht die rechtlichen Vorgaben überschreiten – hat in Schleswig-Holstein in den letztenJahren stetig zugenommen. So lag die Anzahl der Anhörungen im Genehmigungsverfahren beimLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr in 2005 noch bei 20.000 Verfahren. In 2010 stieg siebereits auf 30.000 und 2012 lag die Anzahl bei 40.000 Verfahren.Die Bilder, die wir wohl alle vor Augen haben, sind die großen Transporte mit Teilen vonWindkraftanlagen. Aber auch die Entwicklung im Baugewerbe oder in der Landwirtschafterfordert immer größere Maschinen, die dann als GST über unsere Straßen transportiert werden. 2Wer mit seinem Transport die zulässigen Abmessungen oder das Gesamtgewicht überschreitet,der bedarf neben einer reinen fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigung auch einerbesonderen fahrwegsbezogenen Erlaubnis.Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten – Kreise, kreisfreie Städte, Land und Bund –sind diese Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren sehr aufwendig. Dies hat auch derLandesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2012 deutlich gemacht. Auch aus diesem Grundspricht sich der LRH dort für eine Zentralisierung aus. Zudem positioniert sich der LRH dort klarfür den Landesbetrieb Straßenbau (LBV-SH). Dies kommt nicht von ungefähr, denn der LBV ist infast allen Anhörungen beteiligt. Zwar sind die Bemerkungen des LRH keine Bibel, aber wir solltensie auch nicht außer Acht lassen.Zudem hat die Landesregierung die Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde(EGB) in ihrem Bericht zur „Gesamtstrategie für mehr Fairness und Sicherheit imStraßenverkehr“ klar beschrieben.Die Vorteile einer zentralen Genehmigungsbehörde beim LBV liegen auf der Hand. Es würdebeispielsweise gewährleistet, dass:- ein einheitlicher Bewertungsmaßstab Anwendung findet,- einheitliche Gebühren veranschlagt werden oder- die Fachkompetenz für Brückenberechnungen vorhanden ist.Zudem bräuchten die Kreise für die statische Berechnung einzelner Brücken kein Ingenieurbüroeinzuschalten. Fachlich einwandfreie Brückenberechnungen könnte der LBV durch seinFachpersonal erledigen.Auf der anderen Seite wissen wir, dass die Erteilung von Genehmigungen derzeit bei den Kreisenund kreisfreien Städten gut aufgehoben ist. Das System hat sich dort bewährt und diekommunale Ebene hat sich in den Jahren als zuverlässiger Partner für die Wirtschaft erwiesen.Nicht umsonst verzeichnet beispielsweise der Kreis Dithmarschen in den letzten JahrenZuwächse bei den Antragszahlen. Dort hat man sich zudem mit dem „RAL-GütezeichenMittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zertifizieren lassen und hat sich zur Aufgabe 3gemacht, die Antragsbearbeitungszeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Gerade mit Hinblickauf die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte.Natürlich wissen wir auch, – denn so geht es aus den Resolutionen aus den Kreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen hervor – dass die Überschüsse durch die Gebührenerträge zur Zeitzur Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Ich weiß sehr gut, um die enge Haushaltssituationin den Kreisen und insbesondere im Kreis Schleswig-Flensburg.Es gibt nachvollziehbare Gründe für eine Zentralisierung der Genehmigungsbehörde beimLandesbetrieb. Aber die gemachten Erfahrungen mit dem derzeitigen Verfahren sprechen auchfür sich. Nun befinden wir uns in einem Abwägungsprozess und wir sollten dieses komplexeThema im Ausschuss vertiefen, um zu einer Lösung in dieser Frage zu kommen. Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html