Flemming Meyer: Die stationäre Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge - und zwar ohne Wenn und Aber
Presseinformation Kiel, den 16.10.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 10, 23+25 Krankenhaus-Entlassmanagement und Sicherung der stationären Versorgung sowie Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau Drs. 18/3406 und 18/3472 „Die stationäre Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge - und zwar ohne Wenn und Aber“Jeder kennt die Herausforderungen aufgrund von demografischen Veränderungen und demmedizinisch-technischen Fortschritt. Und trotz dieser veränderten Bedingungen müssen wirden zukünftigen Rahmen der Krankenhausversorgung natürlich so gestalten, dass eine guterreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann. Denndieser Bereich gehört für uns ganz klar zur Daseinsvorsorge. Bund und Länder wollen sichbekanntlich gemeinsam dieser wichtigen Aufgabe stellen. Zur Vorbereitung einerKrankenhausreform wurden in einer entsprechende n Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt,die im vorliegenden Gesetz zur Krankenhausstruktur umgesetzt sind. Dieses Gesetz soll alsoder Einstieg in den bedarfsgerechten Umbau der Krankenhausversorgung sein. Und wir 2begrüßen ausdrücklich den Grundsatz, nachdem dieser Umbau von der Versorgung derPatientinnen und Patienten her gedacht ist.Ein nüchterner Blick auf die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein zeigt, dass viel zuviele Kliniken in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken. Und weil das leider nicht erst seitgestern so ist, sehen wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Unabhängig davon, ob ein Hausin privater oder öffentlicher Hand ist, muss es nun mal wirtschaftlich arbeiten. Weil aber dieerbrachten Leistungen leider bei weitem nicht angemessen vergütet werden, wird genaudieses wirtschaftliche Arbeiten immer schwieriger. Das ist das absolute Kernproblem, und dieFolgen sehen wir seit langem: Einsparungen beim Personal führen zur Überbelastungbesonders im Pflegebereich. Und obwohl sich die Beschäftigten an unseren Kliniken nachKräften dagegen stemmen, führt dieser Spardruck leider schon in manchen Fällen zu einemQualitätsverlust bei der Versorgung der Patienten. Das ist vor allem für die professionellPflegenden selbst frustrierend.Wenn wir ehrlich sind, dann ist die rote Linie ja nicht erst damit überschritten. Nicht nur unserezuständige Ministerin sondern auch ihr Vorgänger von der FDP hat sich entsprechendnachdrücklich für den bundeseinheitlichen Basisfallwert eingesetzt. Für den SSW sage ichdeshalb nochmal ganz deutlich: Wir brauchen endlich mehr Tempo bei der Angleichung derLandesbasisfallwerte, damit die strukturelle Benachteiligung der Häuser hier im Land ein füralle Mal ein Ende hat. Es kann nicht sein, dass unsere Kliniken bei nahezu identischen Personal-und Sachkosten weniger Geld für ein und dieselbe Leistung bekommen. Das ist schlicht undeinfach ungerecht und demotivierend und mit nichts zu rechtfertigen!Der Blick auf die vorliegenden Anträge zeigt, dass wir uns im Kern zumindest über eins einigsind: Unsere Krankenhauslandschaft braucht dringend ein starkes Signal und eine echteEntlastung aus Berlin. Denn auch wenn unsere Bemühungen im Bereich derKrankenhausinvestitionen vor dem Hintergrund der Haushaltslage anerkannt werden, könnenwir die Probleme nicht allein lösen. Aus Sicht des SSW ist der Bund eindeutig in der Pflicht, 3genau die Finanzausstattung bereitzustellen, die für eine gute medizinische und pflegerischeVersorgung nötig ist.Der Pflegezuschlag, auf den sich die Bund-Länder-Gruppe gerade anstelle einesVersorgungszuschlags geeinigt hat, geht aus unserer Sicht schon mal in die richtige Richtung.Wie wir wissen, sollen unsere Krankenhäuser hiermit in die Lage versetzt werden, dauerhaftmehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Dadurch verbleibt eine Summe von über 15 MillionenEuro im System. Auch wenn Verdi und die Allianz für Krankenhäuser ja gerade auf 3000fehlende Stellen hingewiesen hat, ist diese Summe bestimmt nicht zu verachten. Es bleibt zuhoffen, dass der gewünschte Effekt auch in vollem Umfang eintritt. Und es bleibt zu hoffen,dass diese Maßnahme neben Verbesserungen bei der pflegerischen Versorgung auch wirklichzu konkreten Entlastungen beim Personal führt.Zum Schluss will ich nur kurz darauf hinweisen, dass ich es nicht nur mit Blick auf das UKSH fürverfrüht halte, die Folgen aus diesem Strukturgesetz abschließend zu beurteilen. Neben demerwähnten Pflegezuschlag kommen unseren Kliniken gewiss noch andere Maßnahmen zugute.Ob dies allerdings der gewünschte große Wurf und der dringend nötige Befreiungsschlag ist,muss sich erst noch zeigen.