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16.10.15
10:35 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Die stationäre Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge - und zwar ohne Wenn und Aber

Presseinformation Kiel, den 16.10.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 10, 23+25 Krankenhaus-Entlassmanagement und Sicherung der stationären Versorgung sowie Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau Drs. 18/3406 und 18/3472

„Die stationäre Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge - und zwar ohne Wenn und Aber“

Jeder kennt die Herausforderungen aufgrund von demografischen Veränderungen und dem
medizinisch-technischen Fortschritt. Und trotz dieser veränderten Bedingungen müssen wir
den zukünftigen Rahmen der Krankenhausversorgung natürlich so gestalten, dass eine gut
erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann. Denn
dieser Bereich gehört für uns ganz klar zur Daseinsvorsorge. Bund und Länder wollen sich
bekanntlich gemeinsam dieser wichtigen Aufgabe stellen. Zur Vorbereitung einer
Krankenhausreform wurden in einer entsprechende n Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt,
die im vorliegenden Gesetz zur Krankenhausstruktur umgesetzt sind. Dieses Gesetz soll also
der Einstieg in den bedarfsgerechten Umbau der Krankenhausversorgung sein. Und wir 2
begrüßen ausdrücklich den Grundsatz, nachdem dieser Umbau von der Versorgung der
Patientinnen und Patienten her gedacht ist.
Ein nüchterner Blick auf die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein zeigt, dass viel zu
viele Kliniken in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken. Und weil das leider nicht erst seit
gestern so ist, sehen wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Unabhängig davon, ob ein Haus
in privater oder öffentlicher Hand ist, muss es nun mal wirtschaftlich arbeiten. Weil aber die
erbrachten Leistungen leider bei weitem nicht angemessen vergütet werden, wird genau
dieses wirtschaftliche Arbeiten immer schwieriger. Das ist das absolute Kernproblem, und die
Folgen sehen wir seit langem: Einsparungen beim Personal führen zur Überbelastung
besonders im Pflegebereich. Und obwohl sich die Beschäftigten an unseren Kliniken nach
Kräften dagegen stemmen, führt dieser Spardruck leider schon in manchen Fällen zu einem
Qualitätsverlust bei der Versorgung der Patienten. Das ist vor allem für die professionell
Pflegenden selbst frustrierend.


Wenn wir ehrlich sind, dann ist die rote Linie ja nicht erst damit überschritten. Nicht nur unsere
zuständige Ministerin sondern auch ihr Vorgänger von der FDP hat sich entsprechend
nachdrücklich für den bundeseinheitlichen Basisfallwert eingesetzt. Für den SSW sage ich
deshalb nochmal ganz deutlich: Wir brauchen endlich mehr Tempo bei der Angleichung der
Landesbasisfallwerte, damit die strukturelle Benachteiligung der Häuser hier im Land ein für
alle Mal ein Ende hat. Es kann nicht sein, dass unsere Kliniken bei nahezu identischen Personal-
und Sachkosten weniger Geld für ein und dieselbe Leistung bekommen. Das ist schlicht und
einfach ungerecht und demotivierend und mit nichts zu rechtfertigen!


Der Blick auf die vorliegenden Anträge zeigt, dass wir uns im Kern zumindest über eins einig
sind: Unsere Krankenhauslandschaft braucht dringend ein starkes Signal und eine echte
Entlastung aus Berlin. Denn auch wenn unsere Bemühungen im Bereich der
Krankenhausinvestitionen vor dem Hintergrund der Haushaltslage anerkannt werden, können
wir die Probleme nicht allein lösen. Aus Sicht des SSW ist der Bund eindeutig in der Pflicht, 3
genau die Finanzausstattung bereitzustellen, die für eine gute medizinische und pflegerische
Versorgung nötig ist.
Der Pflegezuschlag, auf den sich die Bund-Länder-Gruppe gerade anstelle eines
Versorgungszuschlags geeinigt hat, geht aus unserer Sicht schon mal in die richtige Richtung.
Wie wir wissen, sollen unsere Krankenhäuser hiermit in die Lage versetzt werden, dauerhaft
mehr Pflegepersonal zu beschäftigen. Dadurch verbleibt eine Summe von über 15 Millionen
Euro im System. Auch wenn Verdi und die Allianz für Krankenhäuser ja gerade auf 3000
fehlende Stellen hingewiesen hat, ist diese Summe bestimmt nicht zu verachten. Es bleibt zu
hoffen, dass der gewünschte Effekt auch in vollem Umfang eintritt. Und es bleibt zu hoffen,
dass diese Maßnahme neben Verbesserungen bei der pflegerischen Versorgung auch wirklich
zu konkreten Entlastungen beim Personal führt.


Zum Schluss will ich nur kurz darauf hinweisen, dass ich es nicht nur mit Blick auf das UKSH für
verfrüht halte, die Folgen aus diesem Strukturgesetz abschließend zu beurteilen. Neben dem
erwähnten Pflegezuschlag kommen unseren Kliniken gewiss noch andere Maßnahmen zugute.
Ob dies allerdings der gewünschte große Wurf und der dringend nötige Befreiungsschlag ist,
muss sich erst noch zeigen.