Die freien Berufe sind eine wichtige wirtschaftliche Säule
Presseinformation Kiel, den 14.10.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 13 Freie Berufe in Schleswig-Holstein stärken Drs. 18/3350„Es darf nicht um Missbrauch von Regelungen gehen, um andere hier im Land vom Arbeitsmarkt künstlich auszugrenzen“Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nationaleReglementierungen des Berufszugangs im Rahmen einer Bewertung zu evaluieren. Damit istgemeint, zu prüfen, ob einzelne Regulierungen nicht diskriminierend sowie erforderlich undangemessen sind. Das verfolgte Ziel der EU ist, rechtliche und bürokratische Hindernisseabzubauen, um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu ermöglichen und zu vereinfachen.Gegen diese Intension kann niemand etwas haben.Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung macht sich der Fachkräftemangel bereitsbemerkbar. Daher wird die Mobilität innerhalb des EU-Binnenmarktes in Zukunft von größererBedeutung sein. Dies sind Potentiale, von denen Deutschland und Schleswig-Holstein, auch ihreVorteile haben werden.Nach der Evaluierung soll jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan formulieren – inEigenverantwortung für den jeweiligen Inhalt. Mit einer entsprechenden Begründung, kann ein 2Mitgliedsstaat dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Anlass für die Absenkung vonRegulierungen gesehen wird. So ist es aus der Feststellung im Antrag der Großen Koalition inBerlin zu entnehmen.Die freien Berufe in Schleswig-Holstein – so geht es aus der Begründung des vorliegendenAntrages hervor – sind eine wichtige wirtschaftliche Säule nicht nur in Schleswig-Holsteinsondern bundesweit.Die in Deutschland und Schleswig-Holstein geltenden Regularien und Voraussetzungen, sind inweiten Teilen notwendig, um die anerkannte und hohe Qualität, der freien Berufe zu erhalten.Dies wiederum ist die Voraussetzung, für die qualitativ hohen Standards – die auch in derBevölkerung anerkannt sind. Das hohe Qualitätsniveau und das berechtigte Vertrauen inQualitätsstandards müssen aufrechterhalten und weiter verbessert werden.Eine Absenkung und Schwächung der Qualität darf es nicht geben. Dies möchte ich für den SSWklar stellen.Wenn es um EU-weite Regelungen geht, ist die Gefahr immer groß, dass man sich nur auf denkleinsten gemeinsamen Nenner einigen kann. Zugegeben, damit wären die hohe Qualität unddie Standards gefährdet. Darum kann und darf es bei der Regulierung von Berufszugängen abernicht gehen.Das bestehende System der Gebühren- und Honorarordnung der freien Berufe, trägt auch zurQualitätssicherung bei. Es dient dem Verbraucherschutz dadurch in zweierlei Hinsicht, denn esist auch transparent. Daher unterstützen wir auch die grundsätzliche Ausrichtung diesesVergütungssystems.Es darf aber nicht um den Erhalt von Pfründen gehen oder um Regularien, um die freien Berufeim eigenen Land zu schützen. Oder anders gesagt, es darf nicht um Missbrauch von Regelungengehen, um andere hier im Land vom Arbeitsmarkt künstlich auszugrenzen. Die 3Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Ansonsten würde uns dies auf die Füße fallen, dennso etwas wird EU nicht akzeptieren – das ist klar. Aus meiner Sicht wäre es durchaus wünschenswert, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, um zu erfahren, wie derzeit der Stand der Dinge ist und wie die Evaluierung und die Ergebnisse in den anderen Mitgliedsstaaten sind. Auch wäre es interessant zu erfahren, wo die Unterschiede liegen, wenn wir über freie Berufe in der EU sprechen. Daher plädiere ich für Ausschussüberweisung. Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html