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14.10.15
15:59 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 13: Die hohen Qualitätsstandards der Freiberufler erhalten

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 14. Oktober 2015


TOP 13, Freie Berufe in Schleswig-Holstein stärken (Drs. 18/3350)



Thomas Hölck:
Die hohen Qualitätsstandards der Freiberufler erhalten


Die freien Berufe sind ein wichtiger Faktor der wirtschaftlichen Struktur in Schleswig-Holstein. Kompetenz, berufliches Engagement und hohe Qualitätsstandards zeichnen die freien Berufe aus. Die Qualität basiert auf guter Ausbildung und permanenter Weiterbildung. Für Wachstum und Beschäftigung sind sie in Schleswig-Holstein eine starke Säule. Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems stellen die freien Berufe nach Industrie, Handel und Handwerk den drittgrößten Ausbildungsbereich.
Derzeit läuft von Seiten der EU-Kommission eine Evaluierung der Ausbildungs- und sonstigen Zugangsvoraussetzungen für freie Berufe in den Mitgliedstaaten. Ziel ist, die Verhältnismäßigkeit von Zugangsbeschränkungen zu überprüfen. Dies wird derzeit noch ausgewertet. Es ist im Sinne der Transparenz grundsätzlich sinnvoll, innerhalb der EU Vergleiche und Vereinheitlichungen bei der Reglementierung von Berufszugängen anzustellen, aber: Gute Arbeit in den freien Berufen lässt sich nicht durch Deregulierung oder Liberalisierung erreichen, sondern nur durch konsequente qualitätssichernde Maßnahmen. 2



Vereinheitlichungen innerhalb der EU dürfen nicht zur Absenkung von Qualitätsstandards führen, sondern Basis muss das höchstmögliche Niveau sein. Qualitätssicherung ist nicht nur Basis für gute Arbeit in den freien Berufen, sondern kommt vor allem den Kunden zugute. Außerdem profitiert die deutsche Wirtschaft vom hohen Ausbildungs- und Qualitätsstandard in den freien Berufen.
Das Fremdkapitalverbot in den freien Berufen untersagt eine reine Kapitalbeteiligung Dritter an der Tätigkeit von Freiberuflern. Das bedeutet, dass sich nur andere Freiberufler zum Zweck der Ausübung ihres Berufes finanziell beteiligen dürfen. Berufsfremde und juristische Personen sind von der Beteiligung ausgeschlossen. Das Fremdkapitalverbot sichert die Unabhängigkeit der Berufsausübung gegenüber sachfremden und rein wirtschaftlichen Interessen – und das ist gut so! Es verhindert Interessenskonflikte zwischen Gewinnerwartungen von Kapitalgebern und den Interessen der Kunden. Somit stellt das Fremdkapitalverbot eine wichtige Form des Verbraucherschutzes dar.
Wir können nicht ernsthaft wollen, dass z. B. Steuerberatungs- oder Anwaltskanzleien für Finanzinvestoren geöffnet werden. Oder Pharmakonzerne sich an Arztpraxen beteiligen. Auch die bestehenden Honorarordnungen stellen Rechtssicherheit und Transparenz für den Dienstleister und für den Auftraggeber her. Sie verhindern einen Preis- und Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Qualität und zu Lasten kleiner Büros.
Am 18. Juni hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission verstoßen die Honorarordnungen für Architekten, Ingenieure, Steuerberater gegen die Dienstleistungsrichtlinie.
Der Europäische Gerichtshof hat allerdings schon 2006 aus unserer Sicht zurecht entschieden, dass Gebührenordnungen für bestimmte Berufe und Dienstleistungen grundsätzlich erlaubt seien, wenn sie verhältnismäßig sind und dem Schutz des Verbrauchers dienen. Sie sichern die Unabhängigkeit der Freiberufler durch angemessene Vergütung und sie sichern auch eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung.
Harmonisierungen zwischen den EU-Staaten müssen sinnvoll sein und dürfen die freien Berufe im Kern nicht gefährden. Es muss in unserem Interesse sein, dass gut ausgebildete Fachkräfte 3



und Hochschulabsolventen in Europa gleichberechtigt Zugang zu den freien Berufen erhalten. Dort, wo Hemmnisse bestehen, müssen diese so weit wie möglich abgebaut werden. Aber lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Leistungen der Freiberufler auch zukünftig mit hohen Qualitätsstandards fach- und sachgerecht erbracht werden können. Diese Leistungen nutzen dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft.
Lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss noch einmal intensiv darüber beraten.