Anita Klahn zu TOP 6 (Lehrkräftebesoldung): Ein Paradebeispiel unverantwortlicher Politik
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 364/2015 Kiel, Mittwoch, 14. Oktober 2015 Bildung/LehrerbesoldungAnita Klahn: Ein Paradebeispiel unverantwortlicher Politik www.fdp-fraktion-sh.de In ihrer Rede zu TOP 6 (Lehrkräftebesoldung) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:„Nun liegt es endlich vor, dass Lehrkräftebesoldungsgesetz. Mindestens 32,6 Millionen Euro wird es das Land kosten. Wir haben ein Paradebeispiel unverantwortlicher Politik, hätten die Kosten doch schon beim Beschluss zum Lehrkräftebildungsgesetz vorliegen müssen, um die Gesetzesfolgen ab- schätzen zu können. Aber nichts war! Die Koalition hat alles hinausgezögert, verschleppt und die Bürger lieber im Unklaren über die finanziellen Auswir- kungen des Gesetzes gelassen.Beachtlich finde ich den auch Eiertanz, den die Regierungskoalition aufführt, um die weitere A12-Besoldung für das Grundschullehramt zu begründen. Um es vorweg zu stellen, meine Fraktion hält es für sachlich nicht begründ- bar, Lehrämter unterschiedlich zu bezahlen, wenn Ausbildungslänge (immer 10 Semester) und Studienanforderungen (immer 300 ECTS-Punkte) gleich sind. Der Gesetzentwurf begründet es aber damit, dass im Grundschullehr- amt vorrangig pädagogisch geprägte Tätigkeiten ausgeübt werden, während das Sekundarschullehramt stärker wissenschaftlich geprägt sei. Daraus lie- ße sich die unterschiedliche Besoldung, im Übrigen eine ganze Besoldungs- stufe und nicht eine Zulage oder Ähnliches, begründen. Das finde ich inte- ressant. Insbesondere wenn wir uns die Argumentation der Regierungskoali- tion zum Lehrkräftebildungsgesetz ins Gedächtnis rufen. Dort hieß es noch bezogen auf die Universitäten, dass Flensburg einen stärker pädagogischen Ansatz wählt, während Kiel eher fachwissenschaftlich arbeitet. Und jetzt kommt es: In der damaligen Argumentation von Seiten der Regierung wurde das als gleichwertig eingestuft, jetzt aber bei der Tätigkeitsausübung gilt das offensichtlich nicht mehr. Allein das zeigt, dass ihre Argumentation komplett auf Sand gebaut ist – auch rechtlich. Meine Fraktion hat dagegen einen anderen Weg vorgeschlagen, der auch gerichtsfest ist.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ich bin gespannt, wie lange die Besoldungsstruktur der Koalition rechtlich durchträgt. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz von den Verbänden be- klagt wird, sobald es in Kraft tritt oder spätestens wenn ein Grundschulleh- rer mit längerer Ausbildungszeit eingestellt wird. Und wenn die Lehrerver- bände dann Recht bekommen, dann hat die jetzige Regierung dem Land ei- ne richtig teure Tasse Tee beschert. Auch der Landesrechnungshof verweist explizit auf dieses rechtliche Risiko. Aber vielleicht ist das ja auch der Plan. Probleme schön in die Zukunft verschieben und dann kann die nächste Lan- desregierung gucken, wie sie damit klar kommt. Genau dieser generatio- nenungerechte Politikstil, ohne Blick auf das Morgen, hat den Schuldenberg des Landes auf 27 Milliarden Euro wachsen lassen. Aber in der Bildungspoli- tik ist das einzige was zählt die Ideologie – und die Regierungskoalition hät- te den nächsten Schritt bei Einheitslehrer und Einheitsbesoldung erreicht.Ein völliger Rohrkrepierer wird auch das von Ihnen eingeführte gemischte Lehramt mit einem Fach auf Sekundarstufe I und einem Fach auf Sekundar- stufe II werden. Bisher war schon nicht klar, warum irgendeine Studentin oder irgendein Student dieses Studienangebot wahrnehmen sollte. Die Mo- bilität war für diese Studenten schon jetzt nicht richtig gewährleistet, da die anderen Bundesländer dieses Lehramt maximal als Lehramt für die Sekun- darstufe I anerkennen würden. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf schlagen Sie jetzt den letzten Sargnagel in diesen Studiengang. Denn mit der Besoldung auf A13 mit erstem Einstiegsamt geben sie überhaupt keine Anreize diese Studienwahl zu treffen. Warum, frage ich, sollte irgendein Student nur ein Fach auf Sekundarstufe II studieren, wenn er stattdessen beide Fächer auf Sekundarstufe II studieren könnte, dann die Zulage erhält und bessere laufbahnrechtliche Aufstiegschancen hat? Ich sage es Ihnen, keinen Grund gibt es dafür. Das ist das Ergebnis Ihrer unausgegorenen Poli- tik. Auch der Uni Flensburg tun Sie damit einen Bärendienst. Das hatten wir Ihnen schon bei der Verabschiedung des Lehrkräftebildungsgesetzes prog- nostiziert. Alle Studenten, die auf Sekundarstufe II studieren wollen, werden sich nach Kiel wenden, da es dort ein breiteres Angebot gibt. Die Studenten werden mit den Füßen abstimmen und Flensburg wird das Nachsehen ha- ben.Den Gleichschritt von Einheitslehrer, Einheitsbesoldung und Einheitsschule machen wir nicht mit. Das vorliegende Besoldungsgesetz ist Ausfluss eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes. Für meine Fraktion stelle ich klar, dass wir das alles wieder ändern werden. Wir werden eine schulartbe- zogene Lehrerausbildung wieder einführen, die auch eine klar begründbare und rechtlich sichere Besoldungsstruktur ermöglicht. Das wird dann im Üb- rigen auch den Universitätsstandort Flensburg wirklich stärken, wenn dort Grundschullehrer sowie die Gemeinschaftsschullehrer ausgebildet werden.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de