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14.10.15
12:23 Uhr
SSW

Die Devise lautet: Sicherheit vor Profit

Presseinformation Kiel, den 14.10.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 20 Moratorium für die Zulassung von Glyphosat Drs. 18/3409

„Solange nicht abschließend geklärt ist, ob das Pflanzenschutzmittel
Glyphosat krebserregend ist, muss die Devise lauten: Sicherheit vor Profit“


Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat gehört zu den am häufigsten
verwendeten Herbiziden weltweit. Allein in Deutschland wurden zuletzt jährlich rund 6.000
Tonnen verkauft. Es findet Anwendung im landwirtschaftlichen sowie im Haus- und
Kleingartenbereich, um unerwünschte Pflanzen zu vernichten oder die Reife von Getreide zu
beschleunigen. Weltweit ist mit rund 650.000 Tonnen pro Jahr ein steigender Verbrauch zu
erkennen. Wir haben es hier mit einem Global-Player zu tun, mit dem Chemiekonzerne sehr viel
Geld verdienen können.


Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist nicht unumstritten.
Unter Berufung auf wissenschaftliche Studien weisen Umweltorganisationen bereits seit Jahren
darauf hin, dass Glyphosat erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken birgt. 2



Wie jeder andere Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff wird Glyphosat alle 10 Jahre hinsichtlich seiner
Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt auf den Prüfstand gestellt. Die Wirkstoffe werden nach
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Erfahrungswerten bewertet. Im Falle von
Glyphosat ist Deutschland der berichterstattende Mitgliedstaat.
Bereits 2012 hätten die Risiken von Glyphosat neu bewertet werden sollen. Diese Entscheidung
wurde seinerzeit verschoben.


Die Monografie zu Glyphosat der Internationalen Agentur für Krebsforschung, die Anfang des
Jahres herauskam, hat das Thema neu befeuert. Darin kommen die Krebsforscher der WHO zu
dem Ergebnis Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einzustufen.
Dieses Ergebnis steht nun im Gegensatz zu den bisherigen Untersuchungen des zuständigen
deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung. Mittlerweile hat dies zu einem Streit unter
Wissenschaftlern geführt; über Untersuchungsmethoden oder Gründe zur unterschiedlichen
Bewertung des krebsauslösenden Potentials von Glyphosat.
Im Agrarausschuss des Bundestages hat es hierzu kürzlich eine Anhörung gegeben, auch dort
gingen die Einschätzungen zur gesundheitlichen Auswirkung des Wirkstoffes Glyphosat in
Pflanzenschutzmitteln auseinander.


Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die Neu-Zulassung von Glyphosat vorläufig bis
Sommer 2016 zu verschieben, ist bereits ein wichtiger Aspekt unseres Antrages erfüllt. Solange
nicht abschließend geklärt ist, ob das Pflanzenschutzmittel Glyphosat krebserregend ist, muss
die Devise lauten: Sicherheit vor Profit. Deshalb stellen wir fest: Mit dem Moratorium nimmt die
EU ihr Vorsorgeprinzip ernst. Und das ist gut so.


Unser Antrag umfasst aber nicht nur ein Moratorium für die Zulassung von Glyphosat - er ist
weitreichender. Wir wollen darüber hinaus, dass die Anwendungsgebiete eingegrenzt werden
und es sind weitergehende Einschränkungen zu prüfen. Damit handeln auch wir nach dem 3
Vorsorgeprinzip, denn dort wo der Einsatz von Glyphosat verzichtbar ist, sollte sofort
gehandelt werden.


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html