Oliver Kumbartzky zu TOP 20 (Moratorium für Zulassung von Glyphosat): Die Sinnhaftigkeit des Antrages drängt sich nicht gerade auf
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 363/2015 Kiel, Mittwoch, 14. Oktober 2015 Umwelt/GlyphosatOliver Kumbartzky: Die Sinnhaftigkeit des Antrages www.fdp-fraktion-sh.de drängt sich nicht gerade auf In seiner Rede zu TOP 20 (Moratorium für Zulassung von Glyphosat) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kum-Kum- bartzky: bartzky :„Am 22. September dieses Jahres hat der ständige Ausschuss für die Le- bensmittelkette der Europäischen Kommission beschlossen, die Genehmi- gung für Glyphosat um ein halbes Jahr zu verlängern, da die Genehmigung vor dem Abschluss des Prüfverfahrens auszulaufen drohte. Dazu war er nach Artikel 17 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 verpflichtet.Heute will die Koalition beschließen, dass sich die Landesregierung – ent- gegen den für den vorliegenden Fall vorgesehenen Regelungen der eben genannten Verordnung – für ein Moratorium für die Zulassung von Glyphosat einsetzt.Sie bitten die Landesregierung also drei Wochen zu spät um etwas, von dem es zumindest sehr fraglich ist, ob es rechtlich überhaupt möglich ist. Die Sinnhaftigkeit des Antrages drängt sich also nicht gerade auf.Aber: Auch wenn es sich um einen symbolischen Antrag mit rein deklarato- rischem Charakter handelt, verdient dieses sensible Thema eine angemes- sene Auseinandersetzung. Dabei ist es wichtig, dass wir die Debatte sach- lich und nüchtern führen.Daran muss sich auch der vorliegende Antrag messen lassen. Dieser lässt an der einen oder anderen Stelle aber die dafür erforderliche Objektivität leider vermissen.So heißt es in der Begründung, die Krebsforschungsagentur der Welt- gesundheitsorganisation (IARC) habe Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebser- regend beim Menschen‘ eingestuft. Das ist zwar richtig, wahr ist aber auch, Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de dass es in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob Glyphosat krebserregend wirkt.Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung als auch die Bewertungsbe- hörden der EU, Kanadas und der USA – und zwar teilweise auch unter Be- rücksichtigung der IARC-Monographie – sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeu- gendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist.Das wird mit keinem Wort erwähnt, obwohl es sich hierbei keinesfalls um eine wissenschaftliche Mindermeinung handelt. Ich will gar nicht verhehlen, dass die Bewertungen des BfR in der Wissenschaft nicht unumstritten sind. Und die Kritik – soweit ich das beurteilen kann – ist in Teilen auch sicher berechtigt. Das gleiche gilt aber auch für die Monographie der IARC. Profes- sor Helmut Greim, Toxikologe der Technischen Universität München, bean- standet etwa, dass die Ergebnisse bestimmter, von der IARC berücksichtig- ter Studien zweifelhaft sind und darüber hinaus eine Gewichtung der Bewei- se unterlassen wurde.Im Übrigen weist sogar das IARC selbst in seiner Monographie darauf hin, dass die untersuchten Studien für die Bewertung des reinen Wirkstoffs Glyphosat nur von geringer Relevanz sind (‚limited evidence in humans‘). Auch das erwähnen Sie in Ihrem Antrag lieber nicht.Solche Auslassungen sind nicht unbedingt ein Indiz für die Sachlichkeit ei- nes Antrags. Ganz im Gegenteil: sind sie geeignet, Verunsicherung zu schaf- fen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ihre Absicht ist. Allerdings – und das müssen Sie auch aushalten können – haben die Grünen noch vor kurzer Zeit medienwirksam wegen des Nachweises von Glyphosat in Muttermilch Alarm geschlagen, wobei Sie bewusst verschwiegen, dass der Säugling der am stärksten belasteten Mutter täglich mindestens 2.778 Liter Muttermilch trinken müsste, um den in Deutschland geltenden Grenzwert zu überschrei- ten.Wirklich problematisch ist es aber, wenn Sie auch noch versuchen, die Be- fürworter einer Erlaubniserteilung zu diskreditieren, indem Sie ihnen fehlen- de Unabhängigkeit unterstellen. Wenn Sie nämlich eine unabhängige Verga- be von Risikostudien durch die Zulassungsbehörde bei Finanzierung durch den Antragsteller fordern, suggerieren Sie ja, das Bundesinstitut für Risiko- bewertung sei von der Pflanzenschutzmittelindustrie beeinflusst worden.Das BfR, gegründet im Übrigen auf Initiative von Renate Künast, ist aber schon von Gesetzes wegen verpflichtet, Studienergebnisse allein nach wis- senschaftlicher Qualität und Evidenz der Studien zu beurteilen. Es bewertet also nach rein wissenschaftlichen Kriterien ohne Ansehen des Auftragge- bers. Insofern würde eine Änderung des rechtlichen Rahmens nur die Glaubwürdigkeit des BfR beschädigen, ohne die Objektivität des Zulas- sungsverfahrens in irgendeiner Weise zu stärken. Zumal sich ja auch die von der Industrie in Auftrag gegebenen Studien an Richtlinien der OECD und EU halten müssen.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ich beantrage, den Antrag in den Umweltausschuss zu verweisen, um dort eine sachliche Debatte zu führen, gerne ergänzt durch eine Anhörung. Hier kann dann auch über die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingar- tenbereich diskutiert werden. Das hielte ich definitiv für sinnvoll.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de