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25.09.15
17:49 Uhr
Landtag

Altenparlament wirbt für ein stärkeres Miteinander der Gesellschaft

138/2015 Kiel, 25. September 2015

Altenparlament wirbt für ein stärkeres Miteinander der Gesellschaft
Kiel (SHL) – Mit einer breiten Palette an Forderungen, Anregungen und Wün- schen ist das diesjährige Altenparlament an die Landespolitik herangetre- ten. Der Kernappell allerdings ging an die gesamte Gesellschaft: Mit Nach- druck warben die Senioren für ein stärkeres, generationenübergreifendes Miteinander.
Das Altenparlament war am heutigen Freitag bereits zum 27. Mal im Schleswig- Holsteinischen Landtag zusammengekommen. Die 84 Delegierten aus seniorenakti- ven Verbänden und Organisationen verabschiedeten rund 50 Anträge. Als ein we- sentliches Element zur Förderung des Miteinanders forderten die Delegierten mehr Umsicht beim Wohnungsbau – bezahlbar, barrierefrei, mit Anschluss zur täglichen Versorgung und nicht zuletzt mit breitem Raum für Kontaktmöglichkeiten, um einer Isolation im Alter entgegenzuwirken.
Dies hatte bereits der Sozialpsychiater Prof. Klaus Dörner in einem einleitenden Vor- trag angesprochen. Seinem Ruf nach „Gemeinwohl“-Projekten entspricht so auch die Forderung des Altenparlaments nach „Mehrfunktionshäusern“. Landtag und Lan- desregierung wurden zudem aufgefordert, einen „Preis für vorbildliche, soziale und finanzierbare Wohnraumversorgung“ auszuschreiben.
Weitere Themenbereiche waren der ÖPNV, Gesundheit und Ehrenamt. So erging unter anderem erneut die Forderung an die Politik, die freiwillige Abgabe des Füh- rerscheins mit einem kostenfreien, „auf Zeit begrenzten Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr“ zu honorieren.
Ferner verlangten die Senioren, die wohnortnahe medizinische Versorgung zu erhal- ten beziehungsweise zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurden ausdrück- lich die Hospize einbezogen. Und: Das Plenum sprach sich für die Einrichtung einer „Landesstiftung für Ehrenamt und bürgerliches Engagement“ aus.
Hinweis: Eine längere Zusammenfassung sowie weitere Informationen und Fotos zur Tagung des 27. Altenparlaments sind im Web-Angebot des Landtages über die Startseite zu erreichen: www.sh-landtag.de



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2



Beschlüsse „Wohnen und Infrastruktur“
Schienennahverkehr und ÖPNV: Landesweite Untersuchung zum Nutzungs-/ Nichtnutzungsverhalten der Menschen in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, außerplanmäßig baldmöglichst die notwendigen Finanzmittel für eine landesweite umfassende Untersuchung zum Nutzungs- bzw. Nichtnutzungsverhalten der Men- schen in Bezug auf den Schienennahverkehr und den jeweils örtlichen ÖPNV, inklu- sive der Wirtschaftlichkeitsprüfung, für neue Angebote bereitzustellen. Die Landtags- fraktionen bitten wir, dieses Anliegen tatkräftig zu unterstützen.
Stärkung des ÖPNV in der Fläche Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Stär- kung des ÖPNV in der Fläche einzusetzen.
Rahmenbedingungen für den ÖPNV Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzuset- zen, dass der ÖPNV möglichst schnell barrierefrei ausgestaltet wird.
Ausstattung der neuen AKN-Triebwagen mit Toiletten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die neuen AKN-Triebwagen mit Toiletten versehen werden.
Toiletten an Haltepunkten der AKN Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ab dem Zeitpunkt der In-Dienst- Stellung der neuen Waggons auf der Strecke Neumünster – Hamburg an allen Hal- tepunkten Toiletten für die Fahrgäste vorgehalten werden, bis die AKN über zeitge- mäße Waggons mit behindertengerechten Fahrgasttoiletten verfügt.
Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung von Fahrradstraßen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Einrichtung von Fahrradstraßen vorzulegen. Ziel der VwV soll es sein, auf einheitlicher Grundlage die Einrichtung von Fahr- radstraßen in Schleswig-Holstein zu erleichtern. Insbesondere ist zu klären, wann der Fahrradverkehr als "vorherrschende Verkehrs- art" zu sehen ist. Der Radverkehr soll im Sinne der VwV auch dann als vorherr- schend gelten, wenn Radfahrende zu ihrer Hauptnutzungszeit in der Straße in grö- ßerer Zahl als der Kfz-Verkehr auftreten.
Führerschein im Tausch gegen ÖPNV-Ticket Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regelungen zu schaffen, dass Bürger gegen die freiwillige Ab- 3


gabe ihres Führerscheines/Fahrerlaubnis ein auf Zeit begrenztes Ticket für den öf- fentlichen Personennahverkehr erhalten.
Recht auf Wohnung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Recht auf eine Wohnung im Grundgesetz aufgenom- men wird.
Modelle vorbildlicher, sozialer und finanzierbarer Wohnraumversorgung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, einen Preis für "Modelle vorbildlicher, sozialer und finanzierbarer Wohnraumversor- gung" auszuschreiben. Um den Preis bewerben können sich Kommunalverwaltungen mit entsprechenden Bebauungsplänen, Investoren(-gemeinschaften), Bauherrengemeinschaften, Woh- nungs(bau)genossenschaften usw. Die Kriterien für die Vorbildfunktion sollen in einer fachkundigen Arbeitsgruppe ent- wickelt werden. Die Jury soll gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden besetzt werden.
Mehr sozialer Wohnungsbau Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für mehr sozialen Wohnungsbau zu sorgen.
Beim Neubau von Sozialwohnungen den demographischen Wandel berück- sichtigen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Richtlinie für die öffentliche Förderung von Sozialwohnungen dahingehend zu ändern, dass bei jedem Neubau von Wohnhäusern (mehrstöckig) ein Aufzug vorzu- sehen ist, der auch rollstuhlgerecht erreicht werden kann. Ebenso sind jedwede Stolperstellen (z. B. Absätze beim Wohnhauseingang, Balkon) zu vermeiden, damit Rollstuhlfahrer und Behinderte auch ohne weitere Hilfe ins Haus kommen. Ebenso ist erforderlich, dass Bad und Toilette breite Raumtüren haben, damit behinderte Personen mit Rollstuhl oder Rollator hindurchkommen.
Förderungsmöglichkeiten für barrierefreien Wohnraum Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzuset- zen, dass die bestehenden Förderungsmöglichkeiten für den Bau und Ausbau barri- erefreien Wohnraums deutlich ausgeweitet werden.
Belebung von Wohnquartieren durch Quartiersmittelpunkte Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Kriterien zu entwickeln, nach denen in "verwaisten" Wohnquar- tieren (Stadt- und Ortsteilen, Neubaugebieten u. ä.) auf kurzen Wegen erreichbare Unterzentren für die Versorgung mit dem täglichen Bedarf und kleineren Dienstleis- tungen sowie "Mehrfunktionshäuser" als Treffpunkte für die dort wohnenden Men- schen gefördert werden können. 4



Privatwirtschaft auch in der Fläche des Landes vorhalten In vielen Gemeinden des Landes gibt es so gut wie kein privatwirtschaftlich organi- siertes Leben mehr. Zum Einkaufen für die Dinge des täglichen Lebens müssen die Bewohner der betroffenen Gemeinden in die nächstgrößeren Städte fahren. Deshalb werden die schleswig-holsteinische Landesregierung und alle gesellschaftlichen Gruppen aufgefordert, sich in der Privatwirtschaft dafür einzusetzen, dass diese auch in der Fläche des Landes weiterhin vorzufinden ist.
Bessere ärztliche Versorgung Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, sich für eine bessere ärztliche Versorgung im Land (insbesondere bei Fachärzten) einzusetzen. D. h. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um durch gesetzliche Regelungen und An- reize eine Kurskorrektur in der Ärzteversorgung zwischen Ballungsräumen und länd- lichen Regionen zu erreichen.
Umzugserleichterungen für Seniorinnen und Senioren Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, die Förderung von seniorengerechten und barrierefreien Woh- nungen weiter auszubauen. So sollen die Voraussetzungen auch dafür verbessert werden, dass für Familien geeignete größere Wohnungen und Eigenheime freigege- ben werden, die derzeit durch ältere Menschen bewohnt werden. Menschen, die für den Umzug in geeignete Wohnungen finanzielle Hilfen benötigen, sollen Wege zu entsprechenden Zuschüssen geebnet werden.
Mittel für Schuldnerberatungen, die Sprechzeiten außerhalb ihrer Büros durch- führen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, bei der Mittelvergabe für Schuldnerberatungen dafür Sorge zu tragen, dass Beratungszeiten auch im ländlichen Bereich und weit draußen liegen- den Stadtteilen sichergestellt sind. Diese Beratungen sollten außerhalb der Bürozei- ten auch an anderen Standorten stattfinden können.
Öffentliche Sicherheit Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten wird aufgefordert, geeigne- te Maßnahmen zu ergreifen, um das bei vielen Bürgerinnen und Bürgern verloren- gegangene Sicherheitsgefühl wieder herzustellen und dem Sicherheitsbedürfnis älte- rer Menschen Rechnung zu tragen.

„Pflege und Gesundheit“ Unabhängige Patientenberatung Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Unab- hängige Patientenberatung Deutschland auch weiterhin unabhängig arbeiten kann. 5



Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf Versichertenkarte Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- ebene dafür einzusetzen, dass Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Ent- scheidung zur Organspende schnellstmöglich auf allen Versichertenkarten der Ge- setzlichen Krankenversicherung gespeichert werden können unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Vergleichbares ist für die Privatversicherun- gen zu prüfen.
Hilfsfrist und Notfallrettung im ländlichen Raum Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit 1. im Rettungsdienst die Hilfsfristen eingehalten werden und 2. zur Weiterführung der Rettungskette auch auf dem Land flächendeckend Kran- kenhäuser vorgehalten werden, die zeitnah die nach wissenschaftlichen Stan- dards notwendigen lebensrettenden Versorgungen durchführen.
Finanzierung der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf einzuwirken, dass künftig die Finanzierung der träger- unabhängigen Pflegestützpunkte in Kreisen und kreisfreien Städten nicht mehr pau- schal erfolgt, sondern dem unterschiedlichen Bedarf angepasst wird.
Hospize Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich zum Sprecher einer konzertierten Aktion von Bund/ Land/Kommunen zu machen, um den Aufbau von Hospizen zu fördern und die Bet- tenanzahl zu erhöhen.
Ermöglichung stationärer Hospize Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bundes- und landesweit ein Konzept erarbeitet und be- schlossen wird, dass ein wirtschaftlicher Betrieb eines stationären Hospizes im länd- lichen Bereich ermöglicht und somit wohnortnah geschaffen wird.
Investitionen in Krankenhäuser im dualen System Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bürger des Landes nicht zweimal für Investitionen in Krankenhäuser zahlen müssen.
Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern durch Personalbemessungs- schlüssel Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Bundestag und Bundesrat Maßnahmen für einen Personalbemessungsschlüssel für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verbind- lich festgelegt werden. 6



Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern durch Verbesserung der hygieni- schen Maßnahmen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, alle Maßnahmen zu treffen, damit – ausgebildete Hygieniker oder klinische Mikrobiologen an allen Krankenhäusern vorhanden sind, – verbindlich ausreichendes Pflege- und Reinigungspersonal vorhanden ist und – eine an das Auftreten von komplizierten Infektionen angemessene Bettenzahl unter Einbeziehung von Reserven gewährleistet wird.
Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Ver- antwortungskultur ermöglichen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern.
Dazu können Gesetzesänderungen, Verordnungen, Beteiligung an Bundesgeset- zesänderungen, und eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte Gestaltung des Eckpunktepapiers (Bund/Länder vom Dez. 2014) dienen.
Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern: – Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern anhand von Check-Listen sowie Überlastungsanzeigen des Personals, – ein System der Fehlerkultur ist einzurichten, – einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z. B. in Schwe- den), – Liste aller Patienten, die auf dem Flur behandelt werden, – Hinweisgeber, die ihrem Gewissen folgen, müssen vor Repressionen ihrer Arbeit- geber geschützt werden.
Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern durch ein an den Patienten ange- passtes Abrechnungssystem Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, alle Maßnahmen zu treffen und auch im Bundesrat dafür einzutreten, dass das jetzi- ge G-DRG-Abrechnungssystem (German Diagnosis Related Groups – diagnosebe- zogene Fallgruppen) umgehend durch ein anderes, geeigneteres ersetzt wird.
Nebenkostenabrechnung und Investitionszulage bei Alten- und Pflegeeinrich- tungen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregie- rung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch die Bewohner einer Pflegeeinrichtung eine aufgeschlüsselte und nachvollziehbare Nebenkostenabrech- nung erhalten. Insbesondere auch die Investitionszulage sollte dabei aufgeschlüsselt werden. 7



Kosten für alternative Heilmethoden Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass erfolgreiche alternative Heilmethoden Anerkennung und Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten und die Kosten dafür übernommen werden – auch bei niedergelassenen Medizinern.
Ausbildung Altenpflege kostenfrei Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, die Ausbildung in der Altenpflege, Ergo- und Physiotherapie ausnahmslos kostenfrei zu gestalten.
Mehr Geld für den Einsatz von Kranken- und Altenpflegekräften Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- ebene dafür einzusetzen, dass Schleswig-Holstein mehr Geld für den Einsatz von Kranken- und Altenpflegekräften erhält.
Leistung für Kindererziehung nicht auf Grundsicherung anrechnen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Leistungen für Kindererziehung sowohl bei Leistungen aus der Grundsicherung als auch bei der Anrechnung eigener Einkünfte bei Wit- wen/Witwer-Renten nicht angerechnet werden.
Ungekürzte Leistungen für die Kindererziehungszeiten bei der Rentenberech- nung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass allen Müttern/Vätern drei ungekürzte Entgeltpunkte je Kind bei der Rentenberechnung gewährt werden.
Abschaffung der „kalten Progression“ Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die in der Einkommensteuer exis- tierende sog. „kalte Progression“ unverzüglich durch gesetzliche Maßnahmen oder auf dem Verordnungswege abgeschafft wird.
Armutsursachen vor Ort erkennen und optimale Lösungen entwickeln Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, in Kommunen und Kreisen Fachstellen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Armut einzurichten.
Lebensstandardsicherung im Alter wiederherstellen und Altersarmut be- kämpfen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Lebensstandardsicherung im Alter wieder herzustellen und Altersarmut zu bekämpfen. 8



„Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe, Selbstverantwortung“
Keine Einschränkung ehrenamtlicher Tätigkeiten durch Altersgrenzen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zur Unterstützung des Ehrenamtes grundsätzlich alle Alters- grenzen, die Ehrenämter betreffen, aufzuheben.
Projekt ZWAR - „Zwischen Arbeit und Ruhestand“ Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Anlaufstelle analog zum nordrhein-westfälischen Projekt ZWAR ins Leben zu rufen.
Ehrenamtsbüro Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wird aufgefordert, die Kommunen finanziell und organisatorisch bei der Einrichtung und Unterhaltung eines Ehrenamtsbüros zu unterstützen.
Stiftung für Ehrenamt und bürgerliches Engagement in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Stiftung für Ehrenamt und bürgerliches Engagement in Schleswig-Holstein zu gründen. Sie hat das Ziel, Interessierte und ehrenamtlich Tä- tige zu schulen, weiterzubilden und zu beraten.
Ehrenamtlich Tätige Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, ehrenamtlich Tätigen einen Auslagenersatz für ihre Tätigkeit zu ermöglichen.
Änderung des Wahlgesetzes Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden auf- gefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch die Änderung des Wahlgesetzes eine Regelung getroffen wird, in stationären Einrichtungen und Seniorenwohnanlagen ein mobiles Wahlbüro für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung zu stellen.
Wahlrecht für kommunale Seniorenbeiräte verbessern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert zu regeln, dass bei örtlichen Seniorenbeiratswahlen alle Ein- wohnerinnen und Einwohner über 60, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft, aktiv und passiv wahlberechtigt sind.
Wahlen der Beiräte nach § 47d der Gemeindeordnung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden wiederum aufgefordert, § 47d Abs. (1) um nachfolgenden Satz zu ergänzen: „Die Mitglieder sollen durch die von ihr vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe direkt per Briefwahl gewählt werden." 9



Überwindung der Ausgrenzung der Bewohnerinnen und Bewohner in nichtsta- tionären Alten- und Pflegeeinrichtungen von Selbstbestimmung und Mitwir- kung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz und die dazu gehörige Durchführungsverordnung zu ergänzen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner in betreuten Wohneinrichtungen die gleichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten, wie sie für die Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vorgesehen sind.
Änderung der Durchführungsverordnung (DVO) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die DVO § 22 Abs. 2 so geändert wird, dass die Begrenzung bei den externen Bewohnerbei- ratsmitgliedern aufgehoben wird und flexibel dem Bedarf angepasst werden kann.
Seniorenvertreter als kontinuierliches Mitglied im Rundfunkrat Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass in den Rundfunkrat Schleswig-Holstein eine Seniorenvertretung als kontinuierliches Mitglied aufgenommen wird, damit im Rundfunk und Fernsehen auch die Interessen der älteren Generation vertreten wer- den.
GEMA-Gebührenordnung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf Einfluss zu nehmen, dass bei den GEMA-Gebühren für sozial-politisch geförderte/gewünschte nicht kommerzielle Ver- anstaltungen kein Beitrag zu zahlen ist.