Bürgerbeauftragte informiert über Wohngeldreform
137/2015 Kiel, 25. September 2015Bürgerbeauftragte informiert über WohngeldreformKiel (SHL) – Der Bundesrat hat heute eine Reform des Wohngeldrechts zum 1. Januar 2016 beschlossen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Wohngeldes vor. Die Bürger- beauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni, begrüßt diese Gesetzesänderung. „Ich werde jedoch beobachten, ob die ständig steigenden Energiekosten ausreichend bei der Erhöhung des Wohngeldes berücksichtigt worden sind“, sagte El Samadoni heute in Kiel.Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 angepasst: Es werden die sogenannten Tabellenwerte angehoben. Mit der Anhebung wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Ein- kommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten berücksichtigt. Außerdem werden die regional gestaffelten Miethöchstbeträge deutlich angehoben. Die Miethöchstbeträge bestim- men den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.In der Gemeinde Reinbek zum Beispiel wurde bisher für einen Drei-Personenhaushalt ein Miethöchstbetrag in Höhe von 556 Euro zugrunde gelegt. Zukünftig sind es 695 Euro. „Diese Erhöhung kann auch Auswirkungen auf Hartz IV und Grundsicherungsempfänger ha- ben“, sagte die Bürgerbeauftragte. So könnten diese auf das vorrangig zu zahlende Wohn- geld verwiesen werden und somit aus den genannten Leistungen herausfallen.Die Bürger brauchen keine neuen Anträge stellen, denn: Die Wohngelderhöhung soll von den Behörden selbständig umgesetzt werden. Die Reform soll auch die gestiegenen Heizenergie- kosten auffangen. Diese stellen für viele Bürger eine besondere finanzielle Härte dar. Ob es hier durch die Erhöhung des Wohngeldes zu einer ausreichenden Entlastung kommen wird, werde die Bürgerbeauftragte kritisch beobachten. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de