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24.09.15
12:51 Uhr
SPD

Serpil Midyatli: Bundesrats-Initiative fordert: Betreuungsgeld an die Länder geben

Kiel, 24. September 2015 Nr. 250 /2015



Serpil Midyatli:
Bundesrats-Initiative fordert: Betreuungsgeld an die Länder geben Zu der in die morgige Sitzung des Bundesrates eingebrachten Initiative zur Verwendung der Betreuungsgeld-Mittel erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli:
Der Landtag hat sich in seiner Tagung letzte Woche dafür ausgesprochen, die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld nun frei werden, den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit diese die Betreuungsinfrastruktur weiter bedarfsgerecht ausbauen können. Die Landesregierung hat diese Forderung aufgegriffen und gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Bayern und Brandenburg eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Wir freuen uns, dass unser Ansinnen auf der Tagesordnung des Bundesrates steht und hoffen, dass möglichst viele Länder den Antrag im Bundesrat unterstützen. Denn Gelder, die für die Betreuung von Kindern vorgesehen waren, dürfen nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden, sondern sollen diesen Kindern auch tatsächlich zugute kommen. Das geschieht am besten und effektivsten, wenn es für eine qualitative und quantitative Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern verwendet wird.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 2



Entschließung des Bundesrates Familien stärken – Betreuungsangebote ausweiten: Frei werdende Betreuungsgeldmittel zukunftsweisend verwenden Der Bundesrat möge Folgendes beschließen: 1. Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom Juli 2015 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel ungeschmälert den Ländern für eine Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung der Mittel soll hierbei gemäß dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. 2. Der Bundesrat bekennt sich zur familienpolitischen Verantwortung der Länder, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck kommt. 3. Die Regionalisierung der Mittel erachtet der Bundesrat als sinnvoll, da so den unterschiedlichen föderalen Modellen (oder Notwendigkeiten) der Kinderbetreuung Rechnung getragen wird. 4. Der Bundesrat würdigt ausdrücklich die Fortschritte, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in den letzten Jahren beim Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung in Deutschland erreicht haben. Zudem unterstreicht der Bundesrat die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Entfaltungsmöglichkeiten der Familien zu stärken. Dazu gehört, dass Eltern die von ihnen gewünschte Kinderbetreuung verwirklichen können. 5. Dennoch besteht aus Sicht des Bundesrates weiterhin erheblicher Bedarf für eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Förderung. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Deutschland in der Zukunft steht, kann diese Aufgabe nur als eine gesamtgesellschaftliche begriffen werden. 6. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, umgehend in Besprechungen mit den Ländern über die Verwendung der frei werdenden Mittel für die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern einzutreten. Den Ländern obliegt dabei die Entscheidung, welche Maßnahmen durch die frei werdenden Mittel gefördert werden. Dies kann sowohl die bedarfsgerechte quantitative und qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Betreuung und Bildung als auch die direkte finanzielle Unterstützung der Familien sein.