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23.09.15
08:37 Uhr
Landtag

Schulbegleitung im Kreis Stormarn: Kreis räumt Fehler in Bescheiden ein

132/2015 Kiel, 23. September 2015



Schulbegleitung im Kreis Stormarn: Kreis räumt Fehler in Bescheiden ein
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Sa- madoni, hat einen ersten Erfolg im Streit um die für das erste Halbjahr des Schul- jahres 2015/2016 ergangenen Bescheide über die Bewilligung von Schulbegleitun- gen an Grundschulen im Kreis Stormarn erzielt. Nach konstruktiven Gesprächen hat Landrat Plöger nun in einem Schreiben an die Bürgerbeauftragte die Rechts- widrigkeit der betreffenden Bescheide aufgrund von Bestimmtheits- und Begrün- dungsmängeln eingeräumt und eine Korrektur für laufendende Widersprüche sowie bei Neuanträgen angekündigt.
Der Kreis Stormarn hatte infolge des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landesso- zialgerichtes vom 17. Februar 2014 (L 9 SO 222/13 B ER) und der geplanten Einführung von Schulassistenten an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 seine Bescheidpraxis bei der Bewilligung von Schulbegleitungen grundlegend geändert.

So wurde in den „neuen“ Bescheiden eine stundengenaue Aufteilung zwischen Inklusions- leistung, die künftig durch Schulassistenten abgedeckt werden soll, und Integrationsleistung, die weiterhin durch den Sozialhilfeträger geleistet werden soll, vorgenommen, ohne diese Aufteilung auch nur in Ansätzen zu begründen. Auch die durch die Schulbegleitung zu leis- tenden Unterstützungshandlungen wurden nicht benannt. Darüber hinaus behielt sich der Kreis für den Fall, dass Schulassistenten an der Schule eingesetzt werden, den monatlichen Widerruf der bewilligten (Inklusions-) Leistungen vor.

„Diese Bescheide sind rechtswidrig. Ich sehe es daher als ein Signal in die richtige Richtung, dass der Kreis Verstöße gegen das in § 31 Abs. 1 SGB X normierte Bestimmtheitsgebot und das in § 35 Abs. 1 SGB X verankerte Gebot der Begründung von Verwaltungsentscheidun-
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


gen eingeräumt hat“, so die Bürgerbeauftragte. „Jeder Bürger hat schließlich ein Recht da- rauf zu erfahren, welche konkreten Erwägungen der Behörde für eine ergangene Verwal- tungsentscheidung maßgeblich sind - und zwar unabhängig davon, ob die beantragte Leis- tung vollumfänglich bewilligt wurde oder nicht. Betroffene Eltern können daher einen ent- sprechenden Widerspruch oder Überprüfungsantrag beim Kreis stellen, falls sie ein Interes- se an der Berichtigung oder Ergänzung ihrer Bescheide haben. Gerne sind mein Team und ich beim Verfassen der entsprechenden Anträge behilflich.“

Der Kreis Stormarn sicherte der Bürgerbeauftragten zudem zu, dass es im 1. Schulhalbjahr keine Versorgungslücken geben werde, da der in den Bescheiden formulierte Widerrufsvor- behalt selbst dann nicht ausgeübt werden solle, wenn bereits Schulassistenten an den Grundschulen ihre Arbeit aufgenommen hätten. „Diese Vorgehensweise begrüße ich aus- drücklich. Nur so kann den betroffenen Familien zumindest für das erste Schulhalbjahr die benötigte Planungssicherheit gegeben werden“, sagte El Samadoni.

Doch wie geht es im 2. Schulhalbjahr weiter? Diese Frage beschäftigt nicht nur Eltern von Kindern mit Behinderung im Kreis Stormarn, sondern im ganzen Lande. „In jedem Fall soll- ten Betroffene rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich empfehle eine Antrag- stellung nicht später als Anfang Oktober“, so die Bürgerbeauftragte. „Und sollte es zu einer Reduktion der Stundenzahl kommen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die ge- kürzten Stunden auch tatsächlich in den pädagogischen Kernbereich fallen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf solche Teilhabeleistungen zu richten, die - wie zum Beispiel die Hilfe beim Toilettengang - sofort abrufbar sein müssen und damit gegebenenfalls eine An- wesenheit des Schulbegleiters über den gesamten Schultag hinweg erforderlich machen. Auch hier beraten und überprüfen wir gerne.“