Anita Klahn zu TOP 31 (Betreuungsgeld verfassungswidrig): Die Mittel sollten lieber in die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 347/2015 Kiel, Donnerstag, 17. September 2015 Soziales/BetreuungsgeldAnita Klahn: Die Mittel sollten lieber in die Verbesserung www.fdp-fraktion-sh.de der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden In ihrer Rede zu TOP 31 (Betreuungsgeld verfassungswidrig) erklärt die sozi- alpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:„Es ist nicht die erste Debatte zum Betreuungsgeld und möglicherweise auch nicht die letzte. Dabei wird vieles vermengt. Deswegen lassen sie mich am Beginn noch einmal die Fakten klarstellen.Ich zitiere deshalb aus dem Gesetzentwurf von CDU und SPD aus dem Jahr 2008, Bundestagsdrucksache 16/9299. Dort heißt es in Artikel 1 Nummer 2: ‚Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.‘Also, SPD und CDU haben das Betreuungsgeld eingeführt, allerdings ohne diese verfehlte Leistung finanziell zu unterfüttern. Diese undankbare, aber leider gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe wurde der nächsten Regierung überlassen. Aber schwierige Entscheidungen einfach der nächsten Regie- rung aufzubürden, ist ja auch der übliche Politikstil dieser Landesregierung.Wir sind der Freien und Hansestadt Hamburg jedenfalls dankbar, dass sie erfolgreich Klage gegen das Betreuungsgeld geführt hat. Bedauerlich ist ei- gentlich nur, dass wieder ein Gericht, der Politik diese Vorgabe machen musste.Die ablehnende Position der FDP zum Betreuungsgeld ist hinlänglich be- kannt. Anstatt eine Milliarde oder nur 900 Mio. Euro, ohne Wirkung einfach verpuffen zu lassen, sollten diese Mittel lieber in die Verbesserung der Qua- lität der Kinderbetreuung investiert werden.Dazu gehört der Ausbau des flexiblen Bereichs der Tagesmütter und Tages- väter, die Qualifizierung von Tagespflegepersonen sowie Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Kindertagesstättenpersonal; und vor allem die Verbesserung des Personal- schlüssels in Krippe und Kita.Mit einer gewissen Verwunderung habe ich den jetzt vorliegenden Antrag der Koalition aufgenommen. Nicht weil wir ihn für inhaltlich falsch halten, die Länderhoheit über die Verwendung der Mittel zu schaffen, ist ja richtig, sondern weil wir im Januar letzten Jahres einen Antrag mit genau dieser Zielsetzung gestellt hatten und der Antrag damals von der Koalition abge- lehnt wurde.Ich zitiere die Abg. Trauernicht vom 19. Februar 2014 : ‚Wir werden diesem Antrag‘ – also dem damaligen FDP-Antrag – ‚jedenfalls nicht zustimmen, weil wir nicht die Länderhoheit schaffen wollen, sondern nach wie vor das Betreuungsgeld abschaffen.‘Ich verbuche es jetzt mal als Lernfortschritt, dass die gesamte Regierungs- koalition – die Grünen, das will ich durchaus hervorheben, teilten diese Ein- schätzung ja schon vorher – es nun endlich eingesehen haben.Noch kurioser wird es, wenn man dem Antrag von Union und Piraten dazu nimmt. Wir haben also einen SPD- und einen CDU-Antrag. Beide wollen den Ländern die Mittel des Betreuungsgeldes zur Verfügung stellen.Wer regiert eigentlich in Berlin? Das ist doch die Große Koalition! Wenn die- se beiden Anträge eine Sache dokumentieren, dann doch die völlige Ein- flusslosigkeit der CDU Schleswig-Holstein mir ihrem neuen Spitzenkandida- ten und der SPD Schleswig-Holstein mit ihrem sechsten stellvertretenden Bundesvorsitzenden in Berlin.Und welche Position hat eigentlich Bundesfamilienministerin Schwesig? Vollmundige Ankündigungen und dann kommt nichts. Auf jeden Fall scheint sie so schwach zu sein, dass sie nichts für Kinder in der Großen Koalition durchsetzen kann.Auch muss man sich die Frage stellen, was aus dem Landtagsbeschluss von Anfang letzten Jahres geworden ist, den die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit beschlossen haben. Welche erfolgreichen Initiativen hat Ministerin Alheit auf Bundesebene vorzuweisen, um die Qualität der Infrastruktur früh- kindlicher Bildung zu verbessern? Und was macht das stimmige familienpoli- tische Gesamtkonzept, welches entwickelt werden sollte? Auch alles nur heiße Luft.Junge Familien brauchen die Sicherheit für ein qualitativ hochwertiges Be- treuungsangebot, welches flexibel nach den persönlichen Bedarfen der El- tern ausgestaltet ist. Dazu gehört auch die Tagespflege, die in der Debatte immer etwas herunterfällt oder zumindest stiefmütterlich behandelt wird, obwohl sie gerade für viele Eltern für die notwendige Flexibilität sorgt und somit die Wahlfreiheit überhaupt erst ermöglicht. Wir haben deswegen ei- nen entsprechenden Schwerpunkt in unserem Antrag gelegt und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich sage, zeigen sie Mut und be- kennen sich zu ihren eigenen Ansprüchen – im Sinne der Kinder und Eltern.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de