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17.09.15
17:26 Uhr
CDU

Petra Nicolaisern zu TOP 43: Nötige Anpassungen des Erlasses sind vorzunehmen

Energiepolitik
Nr. 415/15 vom 17. September 2015
Petra Nicolaisern zu TOP 43: Nötige Anpassungen des Erlasses sind vorzunehmen
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Unser Berichtsantrag stellt die bisherige Umsetzung §18a Abs. 2 Landesplanungsgesetzes und des Windkrafterlasses dar.
Per 5. Juni 2015 liegen 317 Anträge vor, die sich noch in der Prüfung bzw. im Genehmigungsverfahren befinden. 2.661 Anlagen sind bereits in Betrieb und 420 Anlagen genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb. Eine stattliche Anzahl von Windkraftanlagen, wichtig für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Wir nehmen hier eine Vorreiterrolle ein, die es zu verteidigen gilt.
Der Bericht enthält leider keine Angaben zu konkreten Genehmigungsverfahren und ist somit nur beschränkt aussagefähig. Hier hätte ich mir detailierte Angaben gewünscht. 50 Anträge liegen innerhalb von Tabuzonen (z.B. Abstände zur Wohnbebauung, Außenbereich, Naturschutzkriterien...). 150 Anträge liegen außerhalb von Tabuzonen, hier ist laut Bericht eine Ausnahmeerteilung möglich (bedürfen einer Bewertung im Benehmen mit zuständigen Fachbehörden).


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Bei 66 Anträgen ist derzeit keine Entscheidung möglich, da Einzelbelange zu prüfen sind. Bei 51 Anträgen kann eine eintscheidung erst bei einer Teilaufstellung der Regionalpläne erfolgen, da sie außerhalb von Tabuzonen liegen.
Des Weiteren liegen 29 Bauleitplanungen von Gemeinden vor, die einer Ausnahmeprüfung zu unterziehen sind.
„Mit dem neuen Erlass ist der Windenergieausbau in Schleswig-Holstein gesichert, ohne dass eine unkontrollierte Verspargelung droht,“ ist auf der Homepage der Staatskanzlei zu lesen.
Ich gestehe, das ist eine Herkulesaufgabe, die es zu meistern gilt. Zur Zeit jedoch findet tatsächlich keine weitere Verspargelung statt, da vom 6. Juli 2015 bis zur Fertigung des Berichts nur 5 Anträge außerhalb von Tabuzonen genehmigt wurden. Die sachliche Kritik von Fachverbänden an den von der Landesregierung erlassenen Kriterien lässt Zweifel aufkommen, ob die gesetzlichen verankerten Ziele mit dem Erlass tatsächlich erreicht werden können. Die pauschalen Aussagen im Bericht helfen uns nicht weiter. Hier muss konkreter Nachsteuerungsbedarf definiert werden.
Projektierer von Windparks und Investoren untermauerten diesen Eindruck am Dienstag auf der Windmesse in Husum. Es fehlt die gebotene Transparenz, es gibt kein geordnetes Management. Planer haben keinen oder nur mangelhaften Zugang zu den Arbeitsebenen.
Torsten Levsen von der Firma Denker & Wulff definierte es am Dienstag wie folgt: „Wir wollen nur Verlässlichkeit“. Das Vertrauen in die Politik ist im Moment nicht vorhanden und das können wir uns alle gemeinsam für die Umsetzung der Energiewende in Schleswig-Holstein nicht leisten!
Herr Ministerpräsident, sie sicherten auf der Windmesse Perspektiven für mehr Windkraft zu. Neun Gigawatt aus Wind bis 2020 bleibt das Ausbauziel: Da muss in Sachen Realisierung noch „Butter bei die Fische“.
Fazit: Es muss eine Verbesserung des Informationsflusses an Projektierer, Kommunen, Kammern und Institutionen geben. Nötige Anpassungen des Erlasses sind vorzunehmen. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Evaluierung wird damit deutlich. Diese werden wir regelmäßig einfordern.



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