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17.09.15
16:21 Uhr
CDU

Heiner Rickers zu TOP 9: Gesetzentwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz geht zwei Schritte zurück

Agrarpolitik
Nr. 413/15 vom 17. September 2015
Heiner Rickers zu TOP 9: Gesetzentwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz geht zwei Schritte zurück
Für die CDU-Landtagsfraktion kritisierte der agrar- und umweltpolitische Sprecher, Heiner Rickers in seinem heutigen (17. September 2015) Redebeitrag, dass der vorgelegte Gesetzentwurf - nicht wie vorgegeben - eine Anpassung an die aktuelle Situation sei. „Vielmehr ist der Gesetzentwurf „eine alte Kamelle“, die zwei Schritte zurückgeht, indem alte Positionen aus dem Landesnaturschutzgesetz von vor 2007 wieder eingeführt werden sollen. Damit hat Minister Habeck die Chance vertan, mit dem Gesetzentwurf im Land aussöhnend oder befriedend zu wirken“, so Heiner Rickers.
Zu einzelnen Schwerpunkten des Gesetzes führte Rickers aus:
Ohne Not würden die befriedeten Bezirke gegen das bestehende Gesetz auf Vereine und Verbände ausgeweitet. Notfalls müsse diese Rechtsauffassung gerichtlich geklärt werden. Wenn der Gesetzentwurf wieder ausschließlich das Pflanzen standortheimischer Gehölze festschreiben wolle, blende er den Klimawandel aus. Bäume, die heute gepflanzt würden, müssten auch noch in mehr als 100 Jahren lebensfähig sein. Daher seien standortgerechte Gehölze die bessere Alternative.
Wenn der Gesetzentwurf jetzt artenreiches Dauergrünland unter besonderen Biotopschutz stellen wolle, bestrafe er ausgerechnet die, die ihn erst ermöglicht hätten. Diese könne nur kontraproduktiv wirken.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Wenn der Staat nun wieder das Vorkaufsrecht erhalte und dies sogar auf rechtsfähige Vereine und Stiftungen ausdehnen wolle, müsse das zwangsläufig zu einer Verknappung des Marktes und höheren Preisen führen. Dies werde sogar noch durch 60 Mio. € Ausgleichsgelder in den Kassen verschärft, da diese politisch gewollt nur für den Flächenankauf zur Verfügung stünden.
Sicherlich sei das neu eingeführte Betretungsrecht ein hochemotionales Thema. Es belege aber eine Grundeinstellung, wenn ausgerechnet die Flächen, die dem Anbau von Lebens- und Futtermitteln dienten, im wahrsten Sinne des Wortes „mit Füßen getreten würden“.
Dass ein neuer Paragraph den Wölfen gewidmet werde, sei zu begrüßen, könne aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weder die Regierung noch die sie tragenden Fraktionen die wirklichen Probleme gelöst hätten. Unverändert sei der Umgang mit auffälligen, kranken oder verletzten Tieren ebenso wenig geklärt wie Entschädigungsfragen.
„Da der Minister sich bereits nach Berlin empfohlen hat, muss er sich nun auch entsprechend auf Bundesebene profilieren. Diesem Ziel opfert er die Interessen vor allem der Landwirtschaft“, so Heiner Rickers abschließend.



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