Flemming Meyer: Die Sicherung der biologischen Vielfalt steht im Focus
Presseinformation Kiel, den 17.09.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 09 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/3320 „Die Sicherung der biologischen Vielfalt steht im Focus“Diese Koalition hat sich vorgenommen, das Landesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass esseinem Namen wieder gerecht wird. Dies haben wir bereits mit unserem Antrag vom letztenJahr angekündigt und deutlich gemacht. In diesem Zug werden wir auch das Landeswaldgesetzsowie das Landesjagdgesetz ändern. Nun also liegt uns der Entwurf vor.Ich möchte hier kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Das Landesjagdrecht wird unteranderem dahingehend geändert, dass künftig auch juristische Personen, die aus ethischenGründen die Jagd ablehnen, die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Grundstücke zu befriedetenBezirken erklären lassen können. Mit der Folge, dass die Jagd dort ruht. Diese Zielsetzung ergibtsich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass in dervorherigen Regelung die Verletzung der Menschenrechte sah – das Recht auf Achtung desEigentums. Was für natürliche Personen gilt, soll künftig auch für juristische Personen gelten. 2Die Änderung des Landeswaldgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, den Erfordernissen derBiodiversität gerecht zu werden. Soll heißen, dass bei Neuanpflanzungen undWiederaufforstung künftig standortheimische Forstpflanzen genutzt werden. Denn es sind diestandortheimischen Forstpflanzen die den heimischen Tieren die notwendige Lebensgrundlagebieten. Zudem verfolgen wir das Ziel, schrittweise bis 2020 10 % der Gesamtfläche des Staats-und Körperschaftswaldes als Naturwälder auszuweisen. Sprich, sie aus der forstlichen Nutzungherauszunehmen und sich selbst zu überlassen. Damit wollen wir einen Beitrag leisten zurErfüllung der Biodiversitätsziele der Bunderegierung.Im Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz wurden Ziele formulieren, die der Nachhaltigkeit undder biologischen Vielfalt gerecht werden. Ein modernes Naturschutzgesetz muss dieVielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräume schützen. Biodiversität und dieSicherung der biologischen Vielfalt stehen auch hier im Focus des Entwurfs. Ein wichtigesInstrument zur Stärkung der Biodiversität ist daher auch der Biotopverbund, denn durch dieVernetzung sichern wir Lebensräumen und Arten. Zur Unterstützung dieser Ziele soll auch dasVorkaufsrecht wieder eingeführt, um naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen besserschützen zu können.Das Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Es ist ein praktischbedeutsames Instrument des Naturschutzes das sich bewährt hat. Damit erhalten wir dieMöglichkeit - insbesondere für Landwirte – im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen,bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Denn es gibt den Landwirten dieMöglichkeit an die Hand, um bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zuschaffen und Einkommen zu sichern. Diesen partnerschaftlichen Weg wollen wir weiter nutzen.Mit diesem Instrument des Naturschutzes werden wir den unterschiedlichen Anforderungen anden Naturschutz auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite gerecht. 3Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Wasser- und Bodenverbände. Und wir werdensie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir dieExpertise und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele derWasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, diesowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weitergewährleistet.Bereits im Vorfeld hat der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes für Unruhe gesorgt. Einigengeht der Entwurf zu weit, anderen nicht weit genug. Der Entwurf geht nun in dasparlamentarische Verfahren und die Verbände werden die Möglichkeit erhalten ihreStellungnahmen abzugeben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.