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17.09.15
15:49 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Die Sicherung der biologischen Vielfalt steht im Focus

Presseinformation Kiel, den 17.09.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 09 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/3320

„Die Sicherung der biologischen Vielfalt steht im Focus“

Diese Koalition hat sich vorgenommen, das Landesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es
seinem Namen wieder gerecht wird. Dies haben wir bereits mit unserem Antrag vom letzten
Jahr angekündigt und deutlich gemacht. In diesem Zug werden wir auch das Landeswaldgesetz
sowie das Landesjagdgesetz ändern. Nun also liegt uns der Entwurf vor.


Ich möchte hier kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Das Landesjagdrecht wird unter
anderem dahingehend geändert, dass künftig auch juristische Personen, die aus ethischen
Gründen die Jagd ablehnen, die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Grundstücke zu befriedeten
Bezirken erklären lassen können. Mit der Folge, dass die Jagd dort ruht. Diese Zielsetzung ergibt
sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass in der
vorherigen Regelung die Verletzung der Menschenrechte sah – das Recht auf Achtung des
Eigentums. Was für natürliche Personen gilt, soll künftig auch für juristische Personen gelten. 2
Die Änderung des Landeswaldgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, den Erfordernissen der
Biodiversität gerecht zu werden. Soll heißen, dass bei Neuanpflanzungen und
Wiederaufforstung künftig standortheimische Forstpflanzen genutzt werden. Denn es sind die
standortheimischen Forstpflanzen die den heimischen Tieren die notwendige Lebensgrundlage
bieten. Zudem verfolgen wir das Ziel, schrittweise bis 2020 10 % der Gesamtfläche des Staats-
und Körperschaftswaldes als Naturwälder auszuweisen. Sprich, sie aus der forstlichen Nutzung
herauszunehmen und sich selbst zu überlassen. Damit wollen wir einen Beitrag leisten zur
Erfüllung der Biodiversitätsziele der Bunderegierung.


Im Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz wurden Ziele formulieren, die der Nachhaltigkeit und
der biologischen Vielfalt gerecht werden. Ein modernes Naturschutzgesetz muss die
Vielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräume schützen. Biodiversität und die
Sicherung der biologischen Vielfalt stehen auch hier im Focus des Entwurfs. Ein wichtiges
Instrument zur Stärkung der Biodiversität ist daher auch der Biotopverbund, denn durch die
Vernetzung sichern wir Lebensräumen und Arten. Zur Unterstützung dieser Ziele soll auch das
Vorkaufsrecht wieder eingeführt, um naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen besser
schützen zu können.


Das Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Es ist ein praktisch
bedeutsames Instrument des Naturschutzes das sich bewährt hat. Damit erhalten wir die
Möglichkeit - insbesondere für Landwirte – im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen,
bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Denn es gibt den Landwirten die
Möglichkeit an die Hand, um bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu
schaffen und Einkommen zu sichern. Diesen partnerschaftlichen Weg wollen wir weiter nutzen.
Mit diesem Instrument des Naturschutzes werden wir den unterschiedlichen Anforderungen an
den Naturschutz auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite gerecht. 3
Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Wasser- und Bodenverbände. Und wir werden
sie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir die
Expertise und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, die
sowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter
gewährleistet.


Bereits im Vorfeld hat der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes für Unruhe gesorgt. Einigen
geht der Entwurf zu weit, anderen nicht weit genug. Der Entwurf geht nun in das
parlamentarische Verfahren und die Verbände werden die Möglichkeit erhalten ihre
Stellungnahmen abzugeben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.