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17.09.15
15:33 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Es gilt das gesprochene Wort! 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landesnaturschutzgesetzes und anderer Vorschriften Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin www.sh.gruene-fraktion.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 381.15 / 17.09.2015 Marlies Fritzen:
Schutz der Juwelen unserer Landschaft
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Natur zu schützen, Landschaft zu erhalten hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert. Angesichts der vielfältigen Nutzungsansprüche – gesellschaftlicher wie privater – an die Fläche ist dies eine große Herausforderung. Angesichts des weiter rasant zunehmenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist dies allerdings auch dringend geboten.
Der Verlust an Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der Verlust an immer mehr Tier- und Pflanzenarten ist ein schleichender Prozess. Der Trend zur Verarmung der Natur hält jedoch seit Jahrzehnten an. Nicht nur in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland, in der gesamten EU, in anderen Industrieländern, ja weltweit. Diesen Trend aufzuhalten ist letztlich auch eine Überlebensfrage für uns Menschen.
Seit 1992 gibt es die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt. Sie fordert den Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Gewinne. 23 Jahre später sind wir davon noch meilenweit entfernt.
2007 hat die Bundesregierung eine nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Sie fordert: - mindestens fünf Prozent Naturwälder sollen entwickelt und möglichst zehn Pro- zent der Wälder im öffentlichen Besitz aus der Nutzung genommen werden Das haben wir in SH fast geschafft. - die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke sollen bis 2020 auf 30 ha pro Tag begrenzt werden. Heute sind es noch immer 81 ha, die täglich versiegelt werden.

Seite 1 von 3 - das Biotopverbundsystem soll ausgeweitet und verbessert werden. Der verstärkte Knickschutz und die Aufnahme des artenreichen Dauergrünlandes sind hier wich- tige Schritte, die diese Koalition beschließen wird. Das Landesnaturschutzgesetz ist ein wichtiges und ein unerlässliches Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Wir müssen als Land die Möglichkeiten, die der Bund uns mit dem Bundesnaturschutzgesetz lässt, ausschöpfen. Wir wollen der Natur wieder mehr Rechte geben und nicht, wie die vorherige Landesregierung, Standards bis an die Gren- ze des gerade noch Zulässigen absenken.
Ein starkes Gesetz ist aber nicht der einzige Hebel, um die notwendigen Verbesserun- gen für die Natur zu erreichen. Anders als die Opposition glauben machen will, setzen wir neben dem Ordnungsrecht auf freiwillige Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft, auf Förderung von Beratung für eine naturverträgliche Gewässer- unterhaltung oder beim Ökolandbau.
Wir schwächen diese auf Freiwilligkeit beruhenden Instrumente nicht, wie einige behaup- ten, im Gegenteil, wir stärken sie! Davon kann sich jede/r überzeugen, der mal einen Blick in das neu gestartete Programm zur Förderung des ländlichen Raumes wirft.
Aber Freiwilligkeit allein reicht nicht, sonst wäre unsere Landschaft reicher und bunter als sie tatsächlich ist. Bestes Beispiel dafür ist das einmal weit verbreitete artenreiche Grün- land, das wir nun mit diesem Gesetz tatsächlich schützen werden.
Diese für den Artenschutz besonders wertvollen Flächen sind sozusagen Juwelen in un- serer Landschaft. Anders als es viele bei der Debatte um das Grünlandgesetz behauptet hatten, sind es nur noch wenige Restflächen in der Größenordnung einiger Tausend Hektar. Wir können es uns einfach nicht leisten, diese auch noch „platt“ zu machen.
Es stimmt ja, wenn einige sagen, früher gab es viel mehr dieser Grünlandflächen, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen andere waren, weil die Landwirte in diesen Zei- ten durch ihre Bewirtschaftung, eben genau diese Flächen geschaffen haben. Dies stimmt, hilft aber nicht weiter. Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir jetzt einen ge- setzlichen Schutz einziehen müssen, sonst werden in wenigen Jahren auch diese Flä- chen ganz verschwunden sein und mit ihnen viele Arten, und zwar unwiederbringlich.
Wir haben am Tag des Kabinettsbeschlusses über den vorliegenden Gesetzentwurf eine Demonstration erlebt, bei der man den Eindruck gewinnen konnte, die Ökodiktatur in Schleswig-Holstein solle ausgerufen werden. Von „Öko-Pack“ war da auf einem Schild die Rede, von Enteignung, von Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Ich denke es ist an der Zeit, dass wir die Diskussion um das Landesnaturschutzgesetz auf ihren rationalen Kern zurückführen und diese hochideologische und auch größten- teils symbolische Debatte beenden.
Mit diesem Gesetz wird kein einziger Landwirt enteignet oder in seiner Existenz gefähr- det. Ich appelliere an die Bauern und Bäuerinnen im Land: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, lassen Sie sich keine Ammenmärchen erzählen.
Ja, es ist richtig, ein Teil der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein ist in einer ernsthaften Krise. Der Gründe dafür sind aber weder der Naturschutz noch andere Umweltbestim- mungen. Die das behaupten, versuchen nur, von den eigentlichen Ursachen abzulenken. Sie versuchen davon abzulenken, dass sie selbst seit langem und noch immer auf fal- sche Konzepte bei der Agrarpolitik setzen. 2 Deshalb appelliere an die Bauern und Bäuerinnen im Land: Bekämpfen Sie nicht den Naturschutz! Öffnen Sie sich für Lösungen, die Landwirtschaft und Natur-, Gewässer-, Boden- und Klimaschutz wieder stärker in Einklang miteinander bringen. Das ist der Weg in die Zukunft!



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