Serpil Midyatli zu TOP 29: Es muss auch um die pädagogische Konzeption gehen
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 17. September 2015TOP 29, Einsetzung des „Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ der 18. Wahlperiode (Drs. 18/3352 und 18/3375))Serpil Midyatli:Es muss auch um die pädagogische Konzeption gehenDie Berichte in den Medien über die Zustände in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ hat auch in meiner Fraktion mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen müssen und sie haben insgesamt den Fokus auf ein sehr schwieriges Thema der Jugendhilfe gelenkt: den angemessenen Umgang mit Jugendlichen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die durch die üblichen Maßnahmen der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden können.Kinder und Jugendliche, die häufig bereits Opfer von Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt wurden und bei denen der eher abstrakte Begriff „Gefährdung des Kindeswohls“ aus meiner Sicht nicht ausreicht, die Lebensumstände unter denen sie aufwachsen müssen, angemessen zu beschreiben.Es ist eine sehr schwierige Aufgabe des Staates, hier einzugreifen und die Rolle zu übernehmen, in denen Eltern komplett versagt und die bisherigen Maßnahmen der Jugendhilfe nicht ausgereicht haben. 2Die Aufgabe besteht darin, im Spannungsfeld zwischen Sicherung des Kindeswohls auf der einen, Berücksichtigung der Rechte, Persönlichkeit und auch Würde des betroffenen Kindes oder Jugendlichen auf der anderen Seite den richtigen Weg zu finden.Ob diese Voraussetzungen in der Einrichtung „Friesenhof“ vorgelegen haben und ob die Kinder und Jugendlichen dort in Übereinstimmung mit vertretbaren pädagogischen Grundsätzen, aber auch gesetzlichen Bestimmungen betreut wurden, werden wir im Ausschuss untersuchen.Unser Untersuchungsausschussgesetz sieht vor, dass die antragstellenden Abgeordneten der Opposition in der Ausgestaltung des Untersuchungsantrages weitgehend frei sind und das ist auch gut so. Allerdings verlangt das Gesetz als Mindestvoraussetzung, dass der Untersuchungsgegenstand hinreichend bestimmt festzulegen ist. Wir haben hier an mehreren Stellen allerdings Zweifel, ob der Antrag dieser Vorgabe durchgängig genügt. Dieses wird sich Laufe des Untersuchungsausschusses zeigen.Ich freue mich, dass die Antragsteller es nicht nur bei der Untersuchung möglicher Missstände und Versagen der Behörden belassen wollen, was das gute Recht der Opposition ist, sondern auch die Frage nach Schlussfolgerungen aus der Untersuchung stellen. Hier ermöglicht Ihre Formulierung aber eine Diskussion über alles, was man im weitesten Sinne als Konsequenz betrachten könnte.Mit unserem Änderungsantrag wollen wir dieses in zwei Punkten etwas konkretisieren und fragen einerseits nach den bestehenden rechtlichen Konstruktionen der Aufsicht und möglichen gesetzgeberischen Änderungsbedarf. Außerdem wollen wir bei den Konsequenzen auch konkret der Frage nachgehen, welche pädagogische Konzeption denn für derartige Einrichtungen am besten geeignet ist.Gerade diese Frage ist aus unserer Sicht besonders wichtig, um die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die unserem Schutz und unserer Fürsorge bedürfen, zu wahren und um den ganzen Aufwand, den wir letztlich mit diesem Ausschuss betreiben werden, zu rechtfertigen.