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16.09.15
17:03 Uhr
SSW

Modernisiertes Landesbeamtenrecht entspringt dem Wunsch vieler Beamtinnen und Beamte

Presseinformation Kiel, den 16. September 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 3 Gesetzentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts Drs. 18/3154
„Die neue Regelung entspringt dem Wunsch vieler Beamtinnen und
Beamte.“


Nachdem Otto von Bismarck 1849 einer der ersten Berufspolitiker Deutschlands geworden war,
schrieb er einem Abgeordneten-Kollegen: „ Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt
sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.“
Gesetze müssen nämlich umgesetzt werden; und das tun keine Maschinen, sondern echte
Menschen. Von ihrer Einsatzbereitschaft hängt unser Gemeinwesen ab. Schlechte Beamte sind
keine schlechten Menschen, sondern sie leisten schlechte Arbeit, wenn sie unmotiviert oder
unzufrieden sind. Wir sind also als Gesetzgeber gut beraten, sowohl bei der Auswahl der
Beamten umsichtig zu sein, als auch im Laufe des Berufslebens Rahmen zu schaffen, die die
Beamten unterstützen und ihre Sorgen ernst nehmen. Das tut der Innenminister und legt ein
ganzes Bündel von Maßnahmen vor. 2
Die Modernisierung des Beamtenrechts hat auch etwas mit der demografischen Entwicklung
zu tun. Der öffentliche Dienst konkurriert jetzt um wenige Neueinsteiger, während gleichzeitig
tausende Beamte aus Altersgründen ausscheiden werden. Die Decke wird also dünn. Darum ist
es gut, dass der Gesetzentwurf an beiden Punkten ansetzt und Maßnahmen vorstellt, um
einerseits Nachwuchskräfte zu rekrutieren und andererseits die Potenziale älterer
Beschäftigter besser zu nutzen. Darüber hinaus ist die Flexibilisierung und Vereinfachung des
Beamtenrechts längst überfällig. Die Zahl der Beamtenratgeber wächst ins Unermessliche, weil
die Leistungsregelungen immer komplizierter werden. Das muss sich ändern.
Viele Regelungen im komplizierten Beamtenrecht sind in Wirklichkeit Verbote. Darum werden
unter anderem die Hinzuverdienstregelungen für Verwendungen im öffentlichen Dienst durch
das vorliegende Gesetz verbessert. Dass ein Beamter im Ruhestand nicht als Mentor eingesetzt
werden kann, hängt doch genau mit diesem Regelungen zusammen. Da lassen wir aus Prinzip
manches Engagement brach liegen und verschwenden Potenziale. Das hätte eigentlich schon
viel früher optimiert werden müssen – aber es ist gut, dass es jetzt angepackt wird.
Teilzeit ist eine Form der Beschäftigung, mit der sich viele Vorgesetzte immer noch schwer tun.
Teilzeit im Team heißt für den Chef Mehrarbeit, weil der Koordinierungsaufwand steigt,
andererseits ist Teilzeit für den betreffenden Beamten, vor allem wenn sie aus familiären
Gründen nur vorübergehend ist, ein enormer Gewinn an Lebensqualität. Die Familienpflegezeit
ist dabei eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die jetzt fest im Beamtenrecht des
Landes Schleswig-Holstein verankert wird. Ob die entsprechende Vorschrift so detailliert sein
muss, sei dahin gestellt. Aber das neue Recht bietet Pflegepersonen eine erhebliche
Unterstützung. Wer sich einmal um einen pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert hat,
weiß, welcher enorme zeitliche Aufwand damit verbunden ist. Das ist in den seltensten Fällen
mit einer Vollzeitbeschäftigung zu verbinden. Darum ist die Erweiterung des
Landesbeamtengesetzes um den Anspruch auf Pflegezeit für Beamtinnen und Beamten eine
gute Idee. Das neue Gesetz entlastet den Pflegenden und erhält gleichzeitig dem öffentlichen
Dienst einen engagierten Beschäftigten. Neu und gut ist dabei, dass ein Anspruch besteht. Das
Gesetz verzichtet darauf, den Pflegenden auch noch zum Bittsteller zu degradieren. 3
Das findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Ich würde mir wünschen, dass auch viele
Männer diese Möglichkeit nutzen.


Da Teilzeit nicht nur wegen familiärer Gründe zum Tragen kommt, ist das neue
Altersteilzeitmodell 63plus ausdrücklich zu loben. Die neue Regelung entspringt dem Wunsch
vieler Beamtinnen und Beamte, sich weiterhin beruflich zu engagieren. Außerdem lehnen viele
einen abrupten Wechsel von 100 % auf Null ab. Der gleitende Übergang ist also im Interesse
der Beschäftigten und entlastet gleichzeitig den Arbeitgeber, der langfristiger und etwas
entlasteter planen kann. Allerdings sollten wir die Entwicklung genau beobachten, um zu
sehen, ob die Modelle, zwischen denen der Beamte wählen kann, tatsächlich auch den
Wünschen entsprechen. Alles in allem ist aber das neue wird das neue Beamtenrecht moderner
und entspricht dann auch mehr der Lebenswirklichkeit.