Dr. Ekkehard Klug zu TOP 3 (Modernisierung des Landesbeamtenrechts): Öffentlicher Dienst muss im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver werden!
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 338/2015 Kiel, Mittwoch, 16. September 2015 Innen/LandesbeamtenrechtDr. Ekkehard Klug: Öffentlicher Dienst muss im www.fdp-fraktion-sh.de Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiver werden! In seiner Rede zu TOP 3 (Modernisierung des Landesbeamtenrechts) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ekkehard Klug: Klug:„Der vorliegende Gesetzentwurf kommt in eine Landtagsdrucksache mit 119 Seiten, ist also – das merkt man sofort – umfänglich und sehr detail- reich. Er wird uns in den Beratungen sicher noch viel Diskussionsstoff bie- ten.Ist die Modernisierung des Landesbeamtenrechts mit dieser Vorlage vollum- fänglich geglückt?Dies wird im Zuge der anstehenden Anhörungen im Einzelnen zu klären sein.Vorerst bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass manches aus unserer Sicht ergänzungsbedürftig ist.Ein Beispiel ist etwa der aus unserer Sicht nachvollziehbare Wunsch nach einem Nachteilsausgleich für Polizeibeamtinnen und -beamte, die auf den Nordseeinseln tätig sind. Mit diesen Einsatzorten ist durchweg ein in vielen Bereichen erhöhter Aufwand verbunden, der durch eine Inselzulage ausge- glichen werden könnte. Dazu hatte es bereits einmal vor nicht allzu langer Zeit eine Zusage des damaligen Innenministers Andreas Breitner gegeben, der den betroffenen Polizeibeamten eine Lösung in Aussicht gestellt hat. Leider hat dies jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Niederschlag gefunden.Jedem sollte klar sein, dass es der öffentliche Dienst infolge der demografi- schen Entwicklung zunehmend schwerer hat, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Und dies wird sich gewiss nicht ändern, wenn man nicht bereit ist, mit bestimmten erschwerten Arbeitsbedingungen verbundene BelastungenDr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de in angemessener Weise auszugleichen. Private Arbeitgeber sind in solchen Fällen durchweg flexibler und damit auch attraktiver.Ein zweites Beispiel: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in der Endstufe des gehobenen Dienstes künftig auch eine Zulage gezahlt werden kann (A 13Z), sofern die Stelleninhaber besonders anspruchsvolle Aufgaben übernehmen.Eine solche Zulage sollte aber meines Erachtens auch für Amtsrichter einge- führt werden, die besondere, mit erhöhten Belastungen verbundene Aufga- ben übernehmen – z.B. als Bereitschaftsrichter oder im Betreuungsbereich – , aber keine Chance auf eine Beförderung in ein höher besoldetes Richter- amt haben. Für diese Fälle wäre nach meiner Ansicht die Ergänzung der Be- soldungsgruppe R 1 um eine Zulage angemessen (also R 1 Z).Über solche und weitere Punkte wird in den bevorstehenden Ausschussbe- ratungen noch zu diskutieren sein.Unser Ziel muss sein, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Nach- wuchskräfte attraktiver wird. Andernfalls hätten wir bei der Suche nach qua- lifizierten Mitarbeitern in immer größerem Maße das Nachsehen!“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de