Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.09.15
16:48 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 3: Öffentlicher Dienst muss als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. September 2015


TOP 3, Gesetzentwurf zur Modernisierung des landesbeamtenrechts – Landesbeamtenmodernisierungsgesetz (Drs. 18/3154)



Beate Raudies:
Öffentlicher Dienst muss als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben


Nichts scheint in Deutschland so festgefügt wie die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und deren Ausgestaltung in den Landesbeamtengesetzen. Und dennoch hat das Beamtenrecht in seiner Geschichte zahlreiche grundlegende Änderungen erfahren. Das Beamtenrecht war und ist damit auch immer ein Spiegelbild der Gesellschaft.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Küstenkoalition ihre Vorstellungen für den öffentlichen Dienst wie folgt beschrieben: „Wir wollen ein modernes Konzept für die Personalentwicklung in der gesamten Landesverwaltung. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung von Frauen und Männern und die interkulturelle Öffnung.“
Dieses Ziel hat die Landesregierung mit ihrem Bericht „Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig- Holstein“, Drs. 18/1290, konkretisiert.
Zur Steigerung von Attraktivität und Vielfalt des öffentlichen Dienstes werden dort u.a. folgende Themenfelder benannt: 2



 Weiterer Ausbau der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 Förderung alters- und lebensphasengerechten Arbeitens
 Stärkere Berücksichtigung von freiwilligem Engagement im Dienstrecht
 Mehr Flexibilität der Arbeit nach Zeit und Ort
 Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten
 Betriebliches Gesundheitsmanagement
Der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben, um auch in Zukunft genügend Nachwuchs- und Fachkräfte zu finden. Deswegen müssen die Regelungen des Beamtenrechts regelmäßig überprüft und an das „wahre Leben“ angepasst werden. Das tut die Landesregierung mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf. Durch die Einführung einer Familienpflegezeit und durch mehr Freistellungsmöglichkeiten bei besonderen familiären Verpflichtungen können Beamtinnen und Beamte künftig Beruf und Familie noch besser miteinander vereinbaren. Das hat für uns hohe Priorität.
Zudem wird alters- und lebensphasengerechtes Arbeiten gefördert und Arbeit zeitlich und örtlich zum Beispiel durch mobiles Arbeiten und Wohnraumarbeit flexibilisiert.
Auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein wichtiger Baustein eines zeitgemäßen Beamtenrechts.
Und als zuständige Fachsprecherin für den Bereich ehrenamtliches Engagement freue ich mich über die Berücksichtigung von Freiwilligendiensten bei laufbahnrechtlichen Nachteilsausgleichen und im Sonderurlaubs- sowie im Besoldungsrecht.
Aber nicht nur der rechtliche Rahmen, auch die finanziellen Bedingungen müssen stimmen. Dazu enthält der Gesetzentwurf viele gute Vorschläge. Da ist zum einen die Schaffung von Anreizen für die Weiterarbeit über die Antragsaltersgrenze von 63 Jahren hinaus durch eine neue, flexible Altersteilzeit, die durch eine besoldungsrechtliche Zuschlagsregelung flankiert wird. 3



Im Bereich der Sonderzahlung wird eine auch vom Petitionsausschuss festgestellte Härte aus der Stichtagsregelung für Fälle der Elternzeit beseitigt.
Beim Dienstherrenwechsel vom Bund und anderen Ländern in den Geltungsbereich des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein wird eine besondere Ausgleichsregelung geschaffen, damit sich die Höhe der Dienstbezüge aus Anlass des Wechsels nicht verringert, und die Zuschlagsregelung bei begrenzter Dienstfähigkeit wird infolge der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts modifiziert.
Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Anhebung der Eingangsbesoldung für Polizisten, Justizvollzugs- und Finanzbeamte.
Ja, das kostet uns Geld, das wird die Opposition dann im nächsten Jahr wieder kritisieren, aber das ist es uns wert.
Das öffentliche Dienstrecht muss immer wieder auf aktuelle Herausforderungen reagieren, damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber interessant bleibt. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Aber auch für diesen Gesetzentwurf gilt das geflügelte Wort, dass nichts so gut ist, dass es nicht noch verbessert werden kann.
Ich bin gespannt auf die Anhörung und beantrage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss.