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16.09.15
16:19 Uhr
B 90/Grüne

Rede Ines Strehlau zur Kommunalwirtschaft

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 TOP 2 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mobil: 0172 / 541 83 53 Kommunalwirtschaft presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 374.15 / 16.09.2015
Ines Strehlau:

Die Kommunalwirtschaft wird gestärkt
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Bereitstellung von Infrastruktur für leitungsgebundene Energieträger in den Kommu- nen ist, ebenso wie der Breitbandausbau, ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Dafür stehen vor allem unsere Stadt- und Gemeindewerke. Kommunale Unternehmen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und nehmen auch in gemeindlichen Haushalten ei- nen wichtigen Platz ein.
Und sie sind wichtig für die Umsetzung der Energiewende und brauchen, um im Wett- bewerb bestehen zu können, erweiterte Betätigungsmöglichkeiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärkt die Koalition die kommunale Wirtschaft und setzt gleichzeitig eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
Was sind für die zentralen Punkte?
Die Hürden für das gemeindliche Wirtschaften werden vereinfacht. So ist eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erst bei einer Betätigung im Ausland notwendig. Eine Regelung, die bereits bis März 2012 galt, dann aber von CDU und FDP geändert wurde.
Dabei hat das Gesetz auch die grenzüberschreitende Betätigung z. B nach Dänemark im Blick. Sie kann von der Kommunalaufsicht im Regelfall genehmigt werden. Für kleinere Gemeinden wird es Verbesserungen geben. Auf eigenem und angrenzendem Gemein- degebiet ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde in erneuerbare Energien in Zukunft zulässig, auch wenn sie keine eigenen Gemeindewerke hat. Das ist eine sinnvol-
Seite 1 von 2 le Änderung. Kommunen können so einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleich- zeitig von erneuerbaren Energien profitieren.
Die Beteiligungs – und Kontrollrechte der Gemeindevertretungen werden im Gesetzent- wurf gestärkt. Seit März 2012 galt, dass BürgermeisterInnen und LandrätInnen die Ge- meinde in Gesellschafterversammlungen vertreten sollen. In Zukunft können auch wie- der VertreterInnen vom Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung bestimmt wer- den.
Dies ist eine Forderung, die von vielen KommunalvertreterInnen gefordert wurde. Die neue Regelung stärkt die demokratische Kontrolle und die kommunale Selbstverwaltung. Wir Grüne finden das gut und richtig.
Für alle Gesellschaften, an denen eine Gemeinde Anteile hat, wird im Gesetzentwurf verankert, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voran gebracht werden muss. Unter anderem durch das Ziel von Entgeltgleichheit und einer paritätischen Gre- mienbesetzung. Geschlechtergerechtigkeit ist leider immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb ist es richtig, dass dieser Passus explizit ins Gesetz aufgenommen worden ist. Der Ge- setzentwurf ist einem intensiven Dialogprozess mit kommunalen Landesverbänden, kommunalen Unternehmensverbänden und den Interessenvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks erarbeitet worden. Es waren also alle Beteiligten im Boot.
Eine gute Entscheidung, denn so konnte eine Markpartnervereinbarung zwischen Ener- giewirtschaft und Handwerk geschlossen werden. Das lokale Handwerk wird zum Bei- spiel im Bereich Bau und Wartung beteiligt. Die Subsidiaritätsprüfung - der Check, ob andere als die Energieunternehmen es besser und billiger machen könnten – kann da- durch entfallen.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit noch vielen weiteren Punkten sorgt dafür, dass die Wertschöpfung durch Energieversorgung und Breitbandausbau in den Kommunen blei- ben kann. Er erhöht die demokratische Kontrolle durch die Kommunalvertretungen. Gleichzeitig erleichtert er die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die Kommunal- wirtschaft wird gestärkt.
Wie bei Gesetzesvorhaben üblich, haben trotzdem bereits einzelne Beteiligte Ände- rungsbedarf angemeldet. Auch die Wissenschaft hat begonnen sich mit dem Gesetzent- wurf zu beschäftigen. Sie stellt zum Beispiel die Frage, ob die im Gesetz verankerte Vermutung, dass die kommunale Energiewirtschaft per se einem öffentlichen Zweck dient, ausreicht oder, ob nicht eine weitergehende Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen im Unternehmens- zweck zum Beispiel Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung, sinnvoll ist.
Das sind spannende Punkte, die wir in der Anhörung sicher erörtern werden.



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