Bürgerbeauftragte zum Streit um das Betreuungsgeld: Alle vor dem 21.07.2015 zu Recht gestellten Anträge müssen bewilligt werden.
115/2015 Kiel, 19. August 2015 Bürgerbeauftragte zum Streit um das Betreuungsgeld: Alle vor dem 21.07.2015 zu Recht gestellten Anträge müssen bewilligt werden. Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte des Landes, Frau Samiah El Samadoni, unterstützt die Forderung der schleswig-holsteinischen Sozialministerin nach einer bundesweit einheitlichen Vertrauensschutzregelung für alle be- troffenen Familien. „Die Bewilligung einer Sozialleistung darf nicht von Zu- fälligkeiten abhängen. Bearbeitungsrückstände wegen Urlaubszeit, hohen Krankenheitsständen oder anderen behördeninternen Gründen sollten nicht dafür entscheidend sein, ob ein Antrag auf Betreuungsgeld bewilligt oder abgelehnt wird“, so El Samadoni. Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Betreu- ungsgeld am 21.07.2015 gekippt. Die Bundesregierung hatte anschließend ent- schieden, dass die Leistungsauszahlung für alle vor dem 21.07.2015 erteilten Be- willigungen fortgesetzt wird. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Familien keine Leistungen erhalten, deren Anträge nicht bis zum 21.07.2015 abschließend bear- beitet wurden. Eine bürgerfreundliche Vertrauensschutzregelung sollte nach Ansicht der Bürger- beauftragten berücksichtigen, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass alle frist- und formgerecht gestellte Anträge die gleichen Erfolgs- chancen haben. In einem Rechtsstaat darf der Erfolg eines Antrages nicht von unterschiedlichen behördeninternen Gegebenheiten abhängen. Die Erfolgsaussichten möglicher Klagen beurteilt die Bürgerbeauftragte zurückhal- tend, diese sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Wenn aber nachgewiesen werden kann, dass die Behörde die Bearbeitung eines Antrages schuldhaft erheblich ver- zögert hat, sieht sie gewisse Erfolgschancen. Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.buergerbeauftragte-sh.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de