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17.07.15
11:06 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 27: Der Landtag soll sich an der Gedenkarbeit aktiv beteiligen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. Juli 2015


TOP 27, 70 Jahre nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft: Politische Verantwortung für historische Erinnerung (Drs. 18/3183neu)



Beate Raudies:
Der Landtag soll sich an der Gedenkarbeit aktiv beteiligen


Historische Erinnerungsarbeit ist kaum irgendwo so kompliziert wie in unserem Bundesland. Schleswig-Holstein war bereits vor 1933 so anfällig für den Nationalsozialismus wie sonst höchstens Ostpreußen, und es war nach seiner Konstituierung als westdeutsches Bundesland ein Rückzugsraum für alte Nationalsozialisten. Wir hatten in den 50er Jahren politisch Verantwortliche, für die der Übergang vom Nazi-Regime in die Nachkriegsordnung so glatt lief wie sonst nirgends.
Der Tiefpunkt der Kontamination der demokratischen Institutionen durch Altnazis war schließlich erreicht, als der frühere SS-Gruppenführer Reinefarth, der für zahllose Gräueltaten in Polen verantwortlich war, für vier Jahre in den Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurde. Wir haben dies vor einem Jahr in einer einstimmig verabschiedeten Resolution bedauert und verurteilt, und ich danke dem Herrn Präsidenten dafür, dass er im Januar eine vielbeachtete und sehr substantielle Veranstaltung über diesen Fall organisiert hat. 2



Unser Parlament wird auch Gelegenheit haben, sich mit den Ergebnissen der Untersuchung auseinanderzusetzen, die wir zur nationalsozialistischen Verstrickung von Landtagen und Regierungen in Auftrag gegeben haben. Als höchster Repräsentant der Menschen in Schleswig- Holstein steht der Landtag in der Verantwortung, Motor des historischen Gedenkens an die Herrschaft und an die Verbrechen des Nationalsozialismus zu sein.
Frau Ministerin Spoorendonk hat vor kurzem das Landesgedenkstättenkonzept vorgelegt, das aus einer breiten Diskussion hervorgegangen ist. Dieses Konzept ist nichts Statisches, sondern bedarf der ständigen Weiterentwicklung, weil es eben keine Denkschrift eines Ministeriums oder der Landesregierung sein darf, sondern von Hauptamtlichen ebenso wie Ehrenamtlichen mit Leben erfüllt werden muss.
Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten leistet hervorragende Arbeit, sollte aber nach unserer Auffassung in Zukunft stärker, als das bisher der Fall war, mit denen vernetzt werden, die in diesem Land politische Verantwortung tragen.
Das Konzept des Ministeriums schlägt daher vor, dem Parlament mehr politische Verantwortung im Rahmen der Bürgerstiftung einzuräumen. Die Stiftung muss weg von der reinen Ehrenamtlichkeit, mit der die Fülle der zu bewältigenden Aufgaben nicht erreicht werden kann. Sie soll mit dem Land Zielvereinbarungen schließen, die Grundlage der Zuschüsse sein sollen, die der Landtag im Rahmen des Landeshaushaltes bereitstellt.
Mehr Vernetzung, mehr Professionalisierung, mehr Service können nur umgesetzt werden, wenn nicht nur Fachabteilungen in Ministerien, sondern das Parlament als Ganzes die Bürgerstiftung und alle, die sich für Gedenkarbeit in unserem Land einsetzen, dabei unterstützen.
Uns geht es heute darum, als Parlament aktiv deutlich zu machen, dass sich unsere Beteiligung an der Gedenkarbeit nicht in gelegentlichen Veranstaltungen in diesem Haus – so wichtig diese ohne jeden Zweifel sind – und in einzelnen Haushaltsanträgen erschöpfen kann, sondern dass die großen Fragen, vor denen die Gedenkstättenarbeit steht – ich nenne hier nur die Frage, ob wir einen Lernort in der Neulandhalle in Dithmarschen umsetzen können – Angelegenheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages sein müssen.
Ich danke den anderen Fraktionen dafür, dass sie sich mit uns gemeinsam um eine Antragsformulierung bemüht haben, die deutlich macht, dass die Auseinandersetzung mit 3



unserer Vergangenheit kein Gegenstand des politischen Streites, sondern der Gemeinsamkeit ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag.