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17.07.15
10:45 Uhr
SSW

Lars Harms: Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist

Presseinformation Kiel, den 17. Juli 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 8 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrrafe Drs. 18/3153
„Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist.“


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein Landes-Strafvollzugsgesetz präsentiert, dass
einerseits bewährte Regelungen beinhaltet und zum anderen auch neue Schwerpunkte setzt.
Dabei geht es vor allem um zwei Dinge: Nämlich um die Zeit während des Vollzugs, sowie um
mögliche Wege für die Zeit nach der Haft. Nur wenn beides zusammen gedacht und getragen
wird, kann es für uns als Gesellschaft auch einen Mehrwert geben. Wir sollten uns vor Augen
führen, dass ein Vollzug nicht per se dafür da ist, um Vergeltung auszuüben. Sondern vielmehr
geht es um die Frage nach dem Leben nach der Haft. Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben
auch in Freiheit möglich ist. Die vorbereitenden Maßnahmen für die Zeit nach dem Alltag in
der JVA sind schlichtweg unerlässlich. Wer das Ziel aus den Augen verliert oder bewusst
aufgibt, der hat eigentlich schon verloren. Ohne stabile Strukturen kann eine Integration in die
Gesellschaft nur schwer funktionieren, diese können aber nicht einfach so mit dem Datum der
Haftentlassung aus dem Boden gestampft werden. Von daher muss man schon am ersten Tag 2
in der JVA – an den letzten denken. Dazu gehört natürlich auch das entsprechend geschulte
Personal. Auch hier wird einiges getan, um die sozialen und behandlungsfördernden Angebote
so effektiv wie möglich gestalten zu können. Um die Ziele des Vollzugs erreichen zu können,
gehören neben Personal natürlich auch gewisse bauliche Maßnahmen. Denn es leuchtet ein,
dass man für einen familienorientierten Vollzug auch Räume braucht, wo sich Familien auch
unbeengt begegnen können und Zeit miteinander verbringen können. Denn es muss nicht
weiter erläutert werden, dass eine Inhaftierung auch immer Angehörige berührt und zum Teil
auch beansprucht. Auch sie sind gewisser Maßen wichtige Mitarbeiter, wenn es darum geht,
das Vollzugsziel zu erreichen. Von daher steht ihnen nicht nur Aufmerksamkeit zu, sondern
auch Raum vor Ort, um mit Familienmitgliedern sprechen zu können, ebenso wie mit den
Bediensteten der Vollzugsanstalt. Was neben Familie und einem funktionierenden sozialen
Netzwerk auch wichtig ist, ist die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme oder den Zugang zur
Weiterbildung oder ähnlichen. Auch diese Angebote sind wichtige Zwischenschritte, um
Perspektiven zu schaffen. Denn wer nach der Haft einen Arbeitsplatz hat, wird weniger häufig
straffällig. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass eine solche Gleichung nicht bei allen
inhaftierten aufgeht oder überhaupt aufgehen kann. Es gibt immer mal wieder Biografien, die
von psychischen Belastungen gezeichnet sind. In anderen Fällen hat man das Prinzip der
Arbeitsaufnahme schlichtweg noch nicht erlernt. Das heißt jedoch nicht, dass man diese
Menschen einfach aufgeben soll. Sondern alle Inhaftierten sollten die Möglichkeit bekommen,
ihr Leben während und nach der Haft bestmöglich, im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe,
realisieren zu können.


Das Landesstrafvollzugsgesetz beinhaltet zweifelsfrei eine hohe Messlatte. Dabei geht es nicht
nur um eine Reformierung der gesetzlichen Regelungen, sondern es geht darum, einen
modernen Justizvollzug zu schaffen, der in punkto Sicherheit keine Abstriche macht. Genau
diese zwei Aspekte sind im vorliegenden Gesetz gleichberechtigt wiedergegeben. Somit dient
das Gesetz nicht nur den Inhaftierten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Vollzugsanstalten, sondern uns allen.