Lars Harms: Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist
Presseinformation Kiel, den 17. Juli 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrrafe Drs. 18/3153 „Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist.“Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein Landes-Strafvollzugsgesetz präsentiert, dasseinerseits bewährte Regelungen beinhaltet und zum anderen auch neue Schwerpunkte setzt.Dabei geht es vor allem um zwei Dinge: Nämlich um die Zeit während des Vollzugs, sowie ummögliche Wege für die Zeit nach der Haft. Nur wenn beides zusammen gedacht und getragenwird, kann es für uns als Gesellschaft auch einen Mehrwert geben. Wir sollten uns vor Augenführen, dass ein Vollzug nicht per se dafür da ist, um Vergeltung auszuüben. Sondern vielmehrgeht es um die Frage nach dem Leben nach der Haft. Der Vollzug soll zeigen, wie ein Lebenauch in Freiheit möglich ist. Die vorbereitenden Maßnahmen für die Zeit nach dem Alltag inder JVA sind schlichtweg unerlässlich. Wer das Ziel aus den Augen verliert oder bewusstaufgibt, der hat eigentlich schon verloren. Ohne stabile Strukturen kann eine Integration in dieGesellschaft nur schwer funktionieren, diese können aber nicht einfach so mit dem Datum derHaftentlassung aus dem Boden gestampft werden. Von daher muss man schon am ersten Tag 2in der JVA – an den letzten denken. Dazu gehört natürlich auch das entsprechend geschultePersonal. Auch hier wird einiges getan, um die sozialen und behandlungsfördernden Angeboteso effektiv wie möglich gestalten zu können. Um die Ziele des Vollzugs erreichen zu können,gehören neben Personal natürlich auch gewisse bauliche Maßnahmen. Denn es leuchtet ein,dass man für einen familienorientierten Vollzug auch Räume braucht, wo sich Familien auchunbeengt begegnen können und Zeit miteinander verbringen können. Denn es muss nichtweiter erläutert werden, dass eine Inhaftierung auch immer Angehörige berührt und zum Teilauch beansprucht. Auch sie sind gewisser Maßen wichtige Mitarbeiter, wenn es darum geht,das Vollzugsziel zu erreichen. Von daher steht ihnen nicht nur Aufmerksamkeit zu, sondernauch Raum vor Ort, um mit Familienmitgliedern sprechen zu können, ebenso wie mit denBediensteten der Vollzugsanstalt. Was neben Familie und einem funktionierenden sozialenNetzwerk auch wichtig ist, ist die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme oder den Zugang zurWeiterbildung oder ähnlichen. Auch diese Angebote sind wichtige Zwischenschritte, umPerspektiven zu schaffen. Denn wer nach der Haft einen Arbeitsplatz hat, wird weniger häufigstraffällig. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass eine solche Gleichung nicht bei alleninhaftierten aufgeht oder überhaupt aufgehen kann. Es gibt immer mal wieder Biografien, dievon psychischen Belastungen gezeichnet sind. In anderen Fällen hat man das Prinzip derArbeitsaufnahme schlichtweg noch nicht erlernt. Das heißt jedoch nicht, dass man dieseMenschen einfach aufgeben soll. Sondern alle Inhaftierten sollten die Möglichkeit bekommen,ihr Leben während und nach der Haft bestmöglich, im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe,realisieren zu können.Das Landesstrafvollzugsgesetz beinhaltet zweifelsfrei eine hohe Messlatte. Dabei geht es nichtnur um eine Reformierung der gesetzlichen Regelungen, sondern es geht darum, einenmodernen Justizvollzug zu schaffen, der in punkto Sicherheit keine Abstriche macht. Genaudiese zwei Aspekte sind im vorliegenden Gesetz gleichberechtigt wiedergegeben. Somit dientdas Gesetz nicht nur den Inhaftierten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derVollzugsanstalten, sondern uns allen.